Wenn du die Schule nicht mehr besuchst hast du auch kein Recht mehr auf das Bafög.
Beiträge von Kitty121
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Wenn dein Sohn momentan noch in Haft ist dann ist es ja auch für seine Zukunft wichtig das die Freundin in der Nähe eine Wohnung findet.Gibt es denn nicht auch für deinen Sohn eine Art Betreuung die in diesem Fall mithelfen könnte das ganze auf die Reihe zu bekommen?
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Wenn du wegfahren willst hast du die Möglichkeit eine Ortsabwesenheit zu beantragen.Diese umfasst 21 Tage also 3 Wochen da auch die Wochenenden mitgezählt werden.Wenn du länger weg bleibst können sie dir das Geld sperren sofern sie es mitbekommen.Der ganze Dezember würde also bei dir nicht gehen obwohl ich nicht glaube das man dich nun unbedingt zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel einlädt aber wissen kann man es nie.
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@ Horst Du schreibst zwar immer mehr als genug dabei würde es etwas weniger auch tun und die Leute müßten nicht die Romane lesen die du schreibst.Es ist überhaupt kein Schwachsinn den ich hier geschrieben habe sondern ich habe ganz normal auf den Beitrag geantwortet.Selbstverständlich dachte ich mir auch erst das es bei einer Maßnahme der ARGE eigentlich trotzdem einen Weiterbezug der Leistungen wenn auch nicht in voller Höhe geben müßte.Aber nach dem schreiben des Verfassers bin ich davon ausgegangen das er eventuell in dieser Tätigkeit ganz normales Einkommen hat.Du solltest einmal richtig lesen was ich geschrieben habe und nicht gleich wieder anfangen hier auf die Leute loszugehen.Zeigt mal wieder welchen Bildungsstand du dein eigen nennst.Es mag ja sein das du vieles weißt aber eben auch nicht alles.Um deinen Horizont etwas zu erweitern will ich dir mal sagen das es durchaus auch von der ARGE vermittelte Maßnahmen oder wie auch immer du es nennen möchtest gibt in denen du ganz normales Geld verdienst und dann auch aus dem Leistungsbezug fällst.Meine Nachbarin hatte eine solche in der Gemeindeverwaltung für ein halbes Jahr und hat dort normal Geld verdient.Vermittelt wurde dies von ihrer Vermittlerin.Während der Arbeit hat sie auch keine Leistungen mehr bezogen und mußte dann vor Ablauf des halben Jahres wieder einen Antrag stellen.
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Auf einen Kurs bestehen kannst du nicht denn das Amt muß diesen ja bezahlen und Geld haben die eh nie.Wenn es nur Maßnahmen gäbe die wirklich Sinn machen dann würde es die Hälfte der Firmen oder Schulen die solche Maßnahmen anbieten und durchführen gar nicht mehr geben.Sei vorsichtig wenn du etwas ablehnst denn bei Sanktionen sind sie ganz schnell.
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Oh ich habe gar nicht aufs Datum geachtet dann wird sich das für sie wohl erledigt haben.
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Wenn die Überbezahlung eindeutig ein fehler der ARGE ist brauchst du nichts zurückzahlen allerdings ist es immer schwierig dies auch zu beweisen wenn man sich im Paragraphendschungel nicht auskennt.Es sollten ja auch die Formulierungen stimmen.Insofern würde ich dir raten einen Beratungsschein bei deinem Amtsgericht zu holen und dir einen Anwalt für Sozialrecht zu suchen der dann gemeinsam mit dir die Bescheide prüfen kann.Der Schein kostet dich 10 Euro und du hast keine Anwaltskosten.
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Ausgestellt werden müssen diese Fördergutscheine nicht aber wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag möglich ist sollte es schon möglich sein einen solchen zu bekommen.Sie sollte sich die Ablehnung begründen lassen aber ob es ihr viel nützt wenn sie die Förderung erst einklagen muß weiß ich auch nicht.Es kommt darauf an ob die Firma trotzdem ein Einstellung vornimmt mit der Aussicht eventuell trotzdem noch diese Förderung zu bekommen.
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Wenn du eine komplette Wohnungsaustattung von der ARGe gezahlt bekommen hast würde mich mal die ARGE interessieren.Widerspruch kannst du immer einlegen aber ich habe es noch nie gehört das dir das Amt alles was du brauchen würdest vom Kochtopf bis zum Fernseher neu finanziert.
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Du mußt weder dem Amt Auskünfte erteilen noch für den Ex Unterhalt zahlen.
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Zunächst mal wenn du krank bist und dies auch mit einem Krankenschein belegen kannst ist es Unsinn wenn die ARGE von dir erwartet das du während deiner Krankheit arbeiten gehst.Ich glaube auch nicht das sie damit durchkämen denn umsonst schreibt dich kein Arzt krank.Allerdings kannst du eine begonnene Maßnahme nicht einfach so kündigen denn du hast dich ja sicher durch eine Unterschrift dazu verpflichtet diese Maßnahme zu besuchen und auch zu beenden.Insofern wirst du gegen diese Sanktion nichts machen können.Sie ist gerechtfertigt auch wenn du zwei Kinder hast.Das du freiwillig das Babyjahr unterbrochen hast ist deine Entscheidung gewesen dazu hat dich ja niemand gezwungen.
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Wenn du während dieser Maßnahme soviel bekommst das dir keine Leistungen mehr zustehen ist es sicher richtig das du im November nichts bekommen hast da du ja Geld von der Firma erhälst wo du arbeitest.Wenn du nun im Dezember das letztemal Geld erhälst solltest du deinen Antrag etwas eher als den 23.12. stellen da ja bekanntlich durch Weihnachten und den Jahreswechsel in den Ämtern auch nicht mehr gearbeitet wird.Insofern solltest du schon Anfang Januar wieder Leistungen bekommen.
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Da deine Tochter keinerlei Einkommen hat und noch unter 25 wird sie von der ARGE keine Leistungen bekommen.Nur das ihr euch ab und zu streitet ist auch kein ausreichender Grund das die ARGE einen Auszug genehmigen würde.Da ihr selbst Leistungen bezieht seid ihr ja auch nicht in der Lage eure Tochter monatlich zu unterstützen.Da wird ihr nichts anderes übrigbleiben als sich mit euch zu arangieren.
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Du müßtest natürlich dem Amt deine neue Situation mitteilen.Ihr seid dann eine BG und deine Frau würde auch Leistungen bekommen.
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Eine Wohnung kannst du dir sicher nehmen zumal die Entfernung ja schon ganz schön viel ist.Allerdings wirst du keine ALG2 Leistungen bekommen.Es könnte höchstens Bafög in Frage kommen wenn deine Eltern nicht zuviel Einkommen haben.
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Von den 400 Euro verbleiben euch 160 Euro und der Rest wird bei deiner Regelleistung angerechnet.
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Bekleidung mußt du aus deiner Regelleistung bezahlen.Da brauchst du keinen Widerspruch schreiben da er sowieso abgelehnt werden würde.
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Die Möbel die du brauchst solltest du auflisten und dann beantragen.Um zu sehen was du an Leistungen bekommen würdest kannst du einen ALG2 Rechner benutzen.
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Wenn du auf dem Land wohnst wirst du wohl auch als ALG2 Empfänger ein Auto brauchen denn du möchtest ja vielleicht irgendwann wieder arbeiten und ohne Fahrzeug bekommst du heutzutage kaum einen Job.Wie du siehst haben auch ALG2 Empfänger die Kosten für ein Fahrzeug wenn auch nicht die hohen Benzinkosten.Ich gehe auch arbeiten und bekomme nebenher noch ALG2 und fahre täglich 60 km.Von meinem Freibetrag bleibt mir so gut wie nichts und ich habe weitaus weniger Einkommen wie du.Gut ihr habt ein kleines Kind aber ich hatte nach meinem letzten Kind auch bereits nach einem halben Jahr wieder mit der Arbeit angefangen.Deine Freundin scheint ja nun nicht so krank zu sein um nicht wenigstens einige Stunden arbeiten zu können denn sonst würde sie ja Rente bekommen.Ich will dir nicht zu nahe treten aber es klingt für mich schon etwas nach Ausrede. Im übrigen habe ich auch keine Galle mehr und arbeite trotzdem.Um die KV kosten zu sparen könntest du deine Freundin auch heiraten dann wäret ihr Familienversichert und du hättest schon wieder etwas mehr in der Kasse.Nimm es mir nicht übel aber bei deiner finanziellen Situation hält sich mein Mitleid in Grenzen.
