Es ist sicher nicht einfach aber an Unterhalt kannst du nur das zahlen was du in der Tasche hast.Bei ALG2 wirst du nicht mehr Leistung bekommen nur weil du gerne Unterhalt zahlen möchtest.Wenn du zu wenig hast dann gibt es den Unterhaltsvorschuß.
Beiträge von Kitty121
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Eine Wohnung könnte er sich nehmen würde aber keinerlei Leistungen bekommen da er ja noch keine 25 ist.Von dem Geld wird er sich aber kaum eine Wohnung leisten können.Sein Geld wird mit angerechnet aber er hat einen Freibetrag von 140 Euro.
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Bafög wird angerechnet aber einen Freibetrag bekommt dein Mann darauf auch.
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Für diese Behandlungen bekommst du keine Zuschüsse von der ARGE.Du kannst doch aber nach erfolgreicher Behandlung die Kosten von der Krankenkasse zurückbekommen.
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Beim Elterngeld weiß ich das nicht genau aber ich denke das werdet ihr nicht bekommen.Allerdings müßtet ihr doch Pflegegeld erhalten denn nur vom Kindergeld könnt ihr das Kind ja nicht unterhalten.
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Umziehen kannst du sicher nochmal nur wird dir das Amt die Kosten nicht übernehmen.Vielleicht hast du ja Freunde die dir bei dem Umzug helfen können.
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Entscheidend bei der Berechnung vom ALG1 ist eigentlich wie hoch der Verdienst in den letzten Monaten war.Das Amt kann nicht den Verdienst aus den letzten Monaten einfach wegfallen lassen.
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Du füllst nur den Weiterbewilligungsantrag aus und mußt nichts weiter abgeben es sei denn es hat sich irgendetwas geändert.
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Ich glaube kaum das die ARGE dir dein Auto finanziert.
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Das ist leider so.Du mußt an diesen Maßnahmen teilnehmen und nur eine Arbeitsaufnahme in einen Sozialversicherungspflichtigen Job gilt als Grund einer Ablehnung.Davon mal abgesehen kann die ARGE nicht von dir verlangen das du die Beaufsichtigung deiner Kinder an deine Tochter abgibst.
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Lass dir doch zu der Antragstellung einen Termin geben und sag gleich das es dann um ein Darlehen geht.Das müßte dann an einem Tag gehen.
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Maßgeblich ist das Datum auf dem Antrag.Wenn du den Antrag am 1.10. geholt hast und dieses Datum draufsteht müßtest du auch im Oktober noch Leistungen bekommen.
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Wenn sie dir das Bafög komplett anrechnen solltest du in Widerspruch gehen denn das ist nicht in Ordnung.Es muß ein Freibetrag abgerechnet werden und die Fahrtkosten kannst du auch beantragen und auch Arbeitsmittel die deine Tochter eventuell für die Ausbildung braucht.
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Elterngeld wird bis 300 Euro nicht angerechnet.Wenn du zwei Jahre Elterngeld beziehst dann sind es nur 150 Euro.
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Ich würde das Darlehen erstmal nehmen und müßtest es dann zurückzahlen.
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Dann müßtest du dir einen Beratungsschein holen und einen Anwalt einschalten.
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Müßtest du mal deine Bescheide vergleichen und schauen was da an Änderungen vorgenommen worden ist.
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Bei mir wird Weihnachts und Urlaubsgeld immer in dem Monat angerechnet wo es aufs Konto kommt.
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Wenn du dich bereits bereit erklärt hast an dieser Maßnahme teilzunehmen wirst du sie leider machen müssen.Die Maßnahmen haben oftmals keinen Sinn aber du kommst kaum drum herum und müßtest dann mit Sanktionen rechnen.
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Wenn du Erwerbsunfähig bist müßtest du deinen Antrag eigentlich beim Sozialamt stellen.
