Du kannst dich an die Diakonie oder Caritas wenden und um Hilfe ersuchen.Den Kinderwagen müßtest du eigentlich bekommen und ebenso ein Kinderbett denn dein erstes Kind ist ja auch noch klein und benötigt diese Dinge noch gerade wenn der Kinderwagen eine Kombination ist wie meistens.
Beiträge von Kitty121
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Ich würde dir raten trotzdem einen Antrag zu stellen denn etwas anderes wirst du nicht bekommen.Deine Eltern müßten dich dann mit einem monatlichen Unterhalt unterstützen.
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Der Freibetrag bezieht sich auf Einkommen.Du mußt ja nicht jeden Euro den du bekommst angeben.Gerade bei Geldgeschenken die im Rahmen sind.
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Zusammenziehen könnt ihr schon und gebt an dies auf Probe zu tun dann werdet ihr ein Jahr nicht zusammengerechnet sondern erst danach.
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Natürlich könntest du zu deinem Elterngeld noch ALG2 beantragen.Das Elterngeld wäre bei dir da du zwei Jahre nehmen willst bis 150 Euro anrechnungsfrei.Ob du nun ALG2 bekämst oder vielleicht Wohngeld beantragen müßtest kommt auf die Höhe des Elterngeldes an was du beziehen würdest.Du würdest ja auch noch Unterhalt einfordern können oder zumindestens den Unterhaltsvorschuß.
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Ist ja alles gut und schön und sicher nicht ganz angenehm aber ganz ehrlich die anderen Leute sind mit herzlich egal.Soll mal jeder bei sich selbst anfangen bevor er über andere herzieht.Mir wäre es wichtig das ich etwas zu essen kaufen kann und meine Kinder satt werden.Ob nun mit Gutschein oder mit Geld.
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Unter 25 stehen die Chancen schlecht aber es gibt auch immer wieder Ausnahmen.Wenn bei dir die Wohnsituation so beengt ist und dein Sohn einen recht langen Weg zur Ausbidungsstätte hat dann kannst du ja versuchen Wohngeld zu beantragen.Eventuell hätte dein Sohn auch Anspruch auf BAB.Damit läßt sich sicher eine kleine Wohnung finanzieren.
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Bei einem Verdienst von 400 Euro würden dir 160 Euro verbleiben.Wenn die ARGE dir den Job auf 12 Monate zugesichert hat dann müssen sie den Vetrag genauso erfüllen wie du.
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Da du ja wieder da bist wird Schrader nicht lange auf sich warten lassen.
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Wenn deine Tochter auszieht kannst du ja die Abmeldebescheinigung vorlegen und da sie volljährig ist kann die ARGE dir auch nicht das KIndergeld zurechnen.
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Wenn du alle Angaben korrekt getätigt hast dann ist eine falsche Berechnung das Verschulden der ARGE und kann auch nicht zurückgefordert werden.Du solltest schon Widerspruch einreichen denn dies ist dein gutes Recht und ansonsten denke ich bist du mit einem Anwalt gut beraten.
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Wie lirafe schon schrieb du solltest erstmal Widerspruch einlegen aber auch überlegen ob die Sanktion gerechtfertigt ist.Wenn du z.B. Einladungen nicht gefolgt bist oder Sachen abgelehnt hast wirst du kaum Recht bekommen.
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Du würdest das Geld ja von dieser Band bekommen und bis 400 Euro müßtest du nichts abführen.
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Der Freibetrag gilt immer für die einzene Person.Also hast du 100 Euro frei und nicht mehr.
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Immer zum letzten des Monates wirst du Geld bekommen.
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Du mußt fortlaufend Beschäftigt sein und darfst zwischendrin keine Lücken haben.
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Wenn ihr bereits so lange Geld abgezogen bekommt solltet ihr die Berechnung überprüfen lassen denn dies ist nicht in Ordnung.Eine Sanktion endet immer nach drei Monaten.Außerdem ist der Arbeitsweg nicht zumutbar.Da hättet ihr notfalls einen Anwalt einschalten müssen.
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Ist sicher nicht ganz angenehm aber besser wie gar nichts.
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Normalerweise würdest du eine Sperre bekommen weil du einen Job selbst gekündigt hast.Allerdings müßte ja bei dir anhand der Abrechnungen zu ersehen sein das du kaum gearbeitet hast.Insofern würde ich an deiner Stelle die Sache einfach erklären.
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Zum Widerspruch bist du ja berechtigt.
