Du solltest Widerspruch einlegen und schreiben das im Moment ja gar kein Geld von der Versicherung gezahlt wurde und auch in der nächsten Zeit damit nicht zu rechnen ist.Solche Versicherungsfälle können dauern noch dazu wenn die ganze Sache im Ausland passiert ist.Dazu kommt noch das Schmerzensgeld nicht als Einkommen gerechnet werden kann.
Beiträge von Kitty121
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Du kannst das mit dem Darlehen sicher probieren aber ich denke nicht das du da viel Glück hast denn wenn du jetzt umziehen mußt brauchst du ja wieder Geld für eine neue Kaution denn meist dauert es auch einige Zeit bis du die alte Kaution zurückhast.Möbel müßtest du wegen der Trennung beantragen und auch bekommen.
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Na wenn du das so angibst geht die ARGE natürlich davon aus das die Summe die du von deinen Eltern bekommen hast kein Darlehen war sondern eine finanzielle Unterstützung und dann kannst du nicht gleichzeitig Leistung beziehen.
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Das ist mit der Berufswahl sicher nicht so einfach aber man sollte auch mal bedenken das es ein großes Glück ist wenn man eine Ausbildungsstelle bekommen hat.Für die Firmen ist es auch nicht schön wenn der Jugendliche dann nach kurzer Zeit alles hinschmeißt und ein anderer der diese Stelle vielleicht gerne gehabt hätte geht leer aus.Es gibt ja das Berufsvorbereitungsjahr wenn man nicht genau weiß was man eigentlich will.
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Dann kannst du erst Leistungen beantragen wenn du 25 bist aber du gehörst ja mit zur BG und bist somit auch Krankenversichert.
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Wenn du noch zu Hause bei deiner Mutter wohnst bekommst du erst ALG2 wenn du 25 bist.Entweder müßte deine Mutter einen Antrag stellen wenn das Einkommen nicht ausreicht oder ansonsten für dich mit aufkommen.Die KV muß dann selbst bezahlt werden also sozusagen deine Mutter.Wenn du allerdings eine eigene Wohnung hast dann kannst du ALG2 beantragen aber du solltest schon die Wohnung ein Jahr oder länger haben denn sonst erkennt das Amt diese nicht an.
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Die Rückforderung ist berechtigt.Du bekommst ja die ALG2 Zahlungen immer Anfang des Monates im vorraus und die Gehaltsbescheinigungen bekommst du ja immer Rückwirkend so das eine Nachberechnung durch die ARGE erfolgen muß und das hat nichts damit zu tun das du immer die Bescheinigungen eingereicht hast.
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@ Tinee83 Die Altersgrenze liegt bei 25.
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Wenn er ohne ausreichende Gründe selbst gekündigt hat dann wird er sicher eine Sperre bekommen.
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Ich nehme mal an das du ALG1 beantragt hast.Wenn du nur ALG1 bekommst dann müßtest du die Kosten für eine Wohnung selbst tragen.Solltest du wenig ALG1 bekommen kannst du ja ALG2 noch beantragen und würdest dann auch die Kosten für die Wohnung bekommen.Eventuell auch etwas für die Erstausstattung wenn die derzeitige Wohnung nicht auf deinen Namen läuft.
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Unter 25 wirst du nichts bekommen denn bis 25 ist deine Mutter noch zuständig.
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Beantragen kannst du es und mit dem wenigen Platz begründen.Könnte durchaus klappen.
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Wenn du noch drei Stunden arbeiten kannst stehen dir auch Leistungen zu.Wenn sie dir nichts zahlen müßtest du das in einem persönlichen Gespräch abklären oder Leistungen beim Sozialamt beantragen.
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Wenn du umziehen würdest dann könntest du die Kaution in Form eines Darlehens beantragen aber das die ARGE dir jetzt diese zwei Kautionsraten gibt damit du diese an deinen Mann weiterleiten kannst ist nicht möglich.Deinem Mann sollte auch klar sein das du nicht in der Lage bist ihm dieses Geld zu geben und er es erst bekommen könnte wenn du ausgezogen bist und du die Kaution vom Vermieter wiederbekommen hast.
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Es kommt darauf an wie hoch deine Rente dann wäre ansonsten würdest du auch weiterhin Leistungen bekommen.Gelder die du monatlich aus Versicherungen bekommst werden immer als Einkommen angerechnet.
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Da sie im Haushalt ein Kind betreuen geht die ARGE von Anfang an von einer BG aus und sie wird mit dem Probeleben Probleme bekommen.
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Du solltest einen Aufstockungsantrag stellen denn du hast ja auch auf deinen Verdienst einen Freibetrag und von der ARGE würdest du dann auch Kilometergeld und die Versicherung bekommen.Ich denke bei ALG2 bekommst du mehr als wenn du nur Wohngeld beantragst.Trotzdem kannst du den Wohngeldantrag zeitgleich stellen damit dir kein Tag vrloren geht sollte dein ALG2 Antrag abgelehnt werden.
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Es kommt darauf an wie hoch euer Einkommen ist.Du kannst natürlich einen ALG2 Antrag stellen aber dein Sohn gehört mit in die Bg so das er erst Leistungen beantragen könnte wenn er 25 ist.Bis dahin seid ihr noch unterhaltspflichtig.Wenn dein Sohn in seinem angestrebten Beruf wenig Chancen hat dann geht doch mal zur Berufsberatung.Vielleicht gibt es ja andere Alternativen als sich an einen Berufswunsch zu klammern der nicht bringt.
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ALG2 bekommst du wenn du arbeitsfähig bist und Sozialhilfe wenn du nicht arbeiten kannst.
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Die Steuerrückerstattung wird dem ALG2 Empfänger als Einkommen angerechnet weil Schulden die ARGE nicht interessieren.
