Na dann müßte die Dauer irgendwo stehen.Eventuell in deinem Arbeitsvertrag.
Beiträge von Kitty121
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Wenn das alles über einen Zähler läuft wird die ARGE sicher eine pauschale Summe nehmen denn anders geht es ja dann gar nicht.
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Bei dem Einkommen wirst du Wohngeld beantragen müssen.
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Da du selbst kein Einkommen hast müßtest du ALG2 beantragen für dich und deine Tochter.Du solltest einen Anwalt aufsuchen der dir dann dabei hilft z.B. Unterhalt von deinem Mann zu bekommen damit du selbst über das Geld bestimmen kannst und nicht von deinem Mann abhängig bist.Damit du mit dem Anwalt erstmal keine Kosten hast gehst du zum Amtsgericht und läßt dir einen Beratungsschein geben.Der kostet nur 10 Euro.Ob du in dem Haus bleiben kannst hängt denke ich auch von der Scheidung ab oder würde dein Mann dir das Haus überlassen?
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Wenn du genug verdienst würdest du aus der BG rausfallen und bildest mit deiner Mutter und deinen Geschwistern eine HG.Dazu müßtest du in der ARGE eine Veränderungsmitteilung ausfüllen und angeben das du auf Grund deines Einkommens für dich selbst sorgen kannst und nicht für deine Mutter und Geschwister aufkommst.Du müßtest dann deiner Mutter den Teil der Miete geben und natürlich für deinen Lebensunterhalt aufkommen.Deine Mutter versorgt dann praktisch nur noch sich selbst und deine Geschwister und du dich selbst.Wie ihr das dann regelt bleibt ja euch überlassen.Allerdings müßtest du dich dann auch an Strom und Telefon usw. beteiligen.
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Ich muß da nochmal fragen.Meine Freundin ist nämlich in so einer Lage.Ihre Mutter besitzt eine Haus und eine relativ großes Grundstück in dem auch noch die Schwester meiner Freundin mit ihrer Familie wohnt.Nun versteht sich meine Freundin mit ihrer Mutter und auch der Schwester gar nicht gut und ist vor vielen Jahren schon ausgezogen und hat den Kontakt komplett abgebrochen.Sie hat nun schon vor ein paar Jahren erfahren das die MUtter das Haus der Schwester überschrieben hat und selbst ein lebenslanges Wohnrecht hat.Die Mutter hatte ihr mitgeteilt das sie nur dann einen Anspruch auf ihr Pflichtteil hätte wenn die Mutter innerhalb der nächsten 10 Jahre sterben sollte.Ansonsten würde das Haus der Schwester gehören und sie würde gar nichts bekommen.Dazu muß ich sagen das die Mutter nicht in der Lage wäre zu Lebzeiten meine Freundin in iregndeiner Weise auszuzahlen und das auch gar nicht will.
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In der Kaltmiete sind keine Nebenkosten enthalten.Wenn das Amt will das ihr in eine andere Wohnung ziehen sollt müssen sie das ja mit irgendwas begründen.Zu groß ist ja die Wohnung keinesfalls und auch von den Kosten meiner Meinung nach im Rahmen.Ihr solltet ein Gespräch suchen und euch das ganze erklären lassen und laßt euch dabei auch gleich schriftlich geben wie groß und wie teuer eine Wohnung bei euch sein darf.
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Die normalen Stromkosten bekommst du nicht von der ARGE sondern nur das was du für die Heizung brauchst.
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Wenn du in Ausbildung bist bekommst du kein ALG2 weil du dich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellst.Du müßtest also BAB beantragen was du aber nur bekommst wenn es deine erste Ausbildung ist.
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Vergiß bei deinem Antrag nicht zu erwähnen das du die Küche nicht mitnehmen kannst da sie zur Wohnung gehört.
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Sie kann sicher diese Anträge stellen aber es ist auch so das die Wohngeldstelle von dem ausgeht was deiner Mutter zur Verfügung steht und dabei ist nicht ausschlaggebend wie hoch die Miete ist.In deinem Fall ist die Wohnung/Haus zu teuer und deine Mutter wird wenn überhaupt nur einen geringen Betrag erhalten.Genauso sieht es mit der Kankenkasse aus.Der Betrag den sie zahlen muß ergibt sich aus ihrem Einkommen und der Krankenkasse ist es egal wie hoch die monatlichen Kosten deiner Mutter sind.
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Wenn du heiratest bildest du mit deinem Partner eine BG und es kommt darauf an was an Einkommen da ist.
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Er kann Zinsen verlangen aber das sollte dann auch auf der Rechnung bzw. auf der Ratenvereinbarung draufstehen.
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Wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf müßtest du in deiner ARGE erfragen.Wenn die ARGE den Umzug genehmigt hat dann kannst du auch die Umzugskosten beantragen.Lass dir die Wohnung vor dem Unterschreiben des Vetrages von der ARGE absegnen.Bei der Erstaustattung ist es so das du ja bereits eine Wohnung hattest und somit eigentlich keinen Anspruch hättest.Du solltest aber trotzdem versuchen und auch angeben das du einige Sachen nicht hast da die Wohnung ja sehr klein war.
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Das Elterngeld errechnet sich ja aus dem was du in den letzten 12 Monaten an Einkommen hattest.
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Du solltest erstmal ALG2 beantragen.Das Elterngeld ist bis 150 Euro frei da du dies auf zwei Jahre beziehst.Unterhaltsvorschuß solltest du auch beantragen und wie du den Unterhalt notfalls einklagen kannst erfährst du dann auch im Jugendamt.Dein Ex hat sicher das Recht sein Kind zu sehen allerdings solltet ihr da eine ordentlichen Regelung treffen auch wenn er sich weigert Unterhalt zu zahlen.Auch dabei kann dir das Jugendamt helfen.Die Miete übernimmt dir die ARGE für sechs Monate dann müßtest du in eine kleinere und günstigere Wohnung ziehen oder du bleibst da wohnen und zahlst den rest selbst.
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Du wirst sicher Wohngeld beantragen müssen und könntest auch den Kindergeldzuschlag beantragen.
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Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Möglichkeit aber dann solltest du gleich einen neuen SB fordern.
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Du mußtest einen Bescheid anfordern wenn du keinen bekommen hast denn dieser steht dir zu.Wenn die Frist abgelaufen ist dann stell einen Überprüfungsantrag.
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Ich würde Widerspruch einreichen und eine Kopie der Bewerbung dazulegen.Außerdem kannst du doch auch nochmal bei dieser Stelle anrufen und nachfragen wo deine Bewerbung geblieben ist.Bewerbungen schickt man ja auch nicht per Einschreiben und oftmals werden die Bewerbungen in den einzelnen Betrieben gar nicht alle gelesen und landen im Papierkorb.
