Bei einem Verdienst von 500 Euro wirst du keine Steuern zahlen müssen.
Beiträge von Kitty121
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Du kannst deine Tochter sicher rausschmeißen aber wo soll sie dann hin?Da sie noch keine 25 ist wird sie wohl kaum Leistungen bekommen können.Ich kann schon verstehen das es für dich frustrierend ist wenn deine Tochter zu nichts Lust hat und den Ganzen Tag zu Hause sitzt.Vielleicht machst du einfach mal eine Termin bei der Berufsberatung und gehst mit ihr gemeinsam da hin.Bei dem Unterhalt gibt es auch Ausnahmen.Du bist deinem Kind nicht unterhaltsverpflichtet wenn es so gar nichts machen will und nur meint du müßtest sie versorgen auch die Kinder sind in der Verpflichtung für ihren Lebensunterhalt zu sorgen bzw. eine Ausbildung zu absolvieren.Ansonsten lebt sie ja auf deine Kosten und die solltest du auch bestimmen.
@ lirafe Ich kenne mich im Erbrecht nicht ganz so gut aus aber ist es nicht so das ich mit einem Haus machen kann was ich will?Ich meine wenn ich einem Kind das Haus überschreibe und die anderen Kinder leer ausgehen lasse können da die Kinder ihren Teil einfordern?
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Ich kenne mich im Tagesmutterbereich nicht so gut aus aber du bekommst ja sicher einen Teil für deine Arbeit und einen anderen Teil für die Verpflegung.Dies ist doch auch in jeden Kindergarten so.Sie können dir nur anrechnen was dein tatsächlicher Verdienst ist.Du wirst aber nachweisen müssen was du für die Verpflegung des Kindes berechnest.
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Wenn du im Oktober noch Leistungen bekommen hast und in dem selben Monat auch wenn dies am letzten Tag war Einkommen erhalten hast dann gilt das Zuflußprinzip und du müßtest die ALG2 Leistung zurückzahlen.Dies geht aber meist in Raten und hat nichts mit Schulden machen zu tun denn du konntest ja Anfang Oktober noch nicht wissen wann du dein erstes Einkommen bekommen würdest.Dies hätte ja auch erst im November gezahlt werden können.Außerdem gibt es ja das Überbrückungsgeld von der ARGE damit du eben nicht in Geldnöten kommst wenn das Einkommen erst zum Ende des Monates gezahlt wird du aber Anfang des Monates deine Kosten bestreiten mußt.
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oh entschuldigung dann dein zukünftiger Mann
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Ich glaube nicht das sie damit Erfolg hätte.In dem Vetrag ist ja nichts aufgeführt was sie von der Zahlung befreien würde und deine zukünftige Frau wird ja auch nicht soviel verdienen um dich dann komplett zu unterstützen.
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Sobald ihr verheiratet seid müßt ihr auch füreinander einstehen.Will heißen du für sie und sie für dich mit dem Einkommen.Wenn deine Freundin kein Einkommen mehr hat dann könntet ihr ALG2 beantragen als Aufstockung oder Wohngeld.Das Elterngeld ist bis 300 Euro anrechnungsfrei.Im Bezug auf deine Schulden und der bevorstehenden Pfändung solltest du dir eine Bescheinigung im Amtsgericht holen denn es gibt ja Freibeträge die euch bleiben müssen.wenn ihr verheiratet seid gilt dieser Freibetrag auch für deine Freundin und dann euer Kind.Bei deinem einkommen wird es da nichts zu pfänden geben.Im Vorfeld könntest du dies deinen Gläubigern gegenüber mal anführen und ihnen eine Ratenzahlung anbieten.Ist immer besser als eine Lohnpfändung.
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Du bekommst sicher ALG1 und dieses errechnet sich ja aus deinem letzten Einkommen.Von daher kann es durchaus sein das bei dir nicht mehr herauskommt.Du könntest ALG2 beantragen aber dazu müßte man wissen ob du noch zu Hause wohnst und vor allen wie alt du bist.Ich schätze mal unter 25.Nach der Entbindung bekommst du ja für das Kind Elterngeld und Kindergeld.
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Der Vetrag bezieht sich ja auf dein Studium.Warum sollte da deine Mutter die Zahlungen einstellen wenn du weiterhin deinen Verpflichtungen nachkommst.
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Für ein Jahr könntet ihr angeben auf Probe zusammenzuwohnen dann würde dein Freund weiterhin seine Leistung bekommen und den Anteil zur Miete.Nach einem Jahr seid ihr dannaber eine BG und dein Gehalt würde mitgerechnet werden.
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Bei einer Sperre weil du die Kündigung selbst verschuldet hast würdest du drei Monate nichts bekommen.Eventuell Gutscheine.
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Ihr solltet euch vielleicht in der ARGE beraten lassen ob es jetzt schon möglich ist eine eigene Wohnung zu beziehen.Du würdest als Vater des Kindes dann mit zur BG gehören.Mir ist es nur so bekannt das auf grund des Alters deine Freundin ja jetzt nicht ausziehen dürfte da sie unter 25 ist bzw wenn sie auszieht dann alles auch bezahlen müßte also von der ARGE nichts bekommt.Eine BG bildet sie erst wenn das Kind geboren ist.Vielleicht gibt es aber auch hier Ausnahmen wie überall.
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Den Bildungsgutschein wirst du kaum jetzt schon bekommen weil es auch immer darauf ankommt welche Gelder den Ämtern zur Verfügung stehen.Außerdem fördert das Arbeitsamt nicht alle Ausbildungen.Meistens gibt es da direkt Vereinbarungen mit bestimmten Trägern.Du solltest dir das Angebot mit der für dich wichtigen Ausbildung von dem Träger schriftlich geben lassen und dann mit deinem SB diesbezüglich sprechen.
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Deine geplante Heirat hat doch mit dem Vetrag nichts zu tun.
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Es könnte durchaus sein das du mit einer Sperren rechnen mußt.Schließlich weiß man doch eigentlich das man für Fehlzeiten einen Krankenschein braucht.Da du diesen ja schon hattest und deine Beschwerden nicht besser wurden hättest du zu deiner Ärztin auch gehen können ohne erst noch einen Termin zu vereinbaren.Gibt es denn keine Möglichkeit das mit dem Ausbildungsbetrieb zu klären.
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Ihr solltet ALG2 beantragen.
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Du bist noch unter 25 und damit ist dein Vater noch zuständig.Du bekommst also kein ALG2.
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Wird etwas knapp werden.Wohngeld müßtest du bekommen aber ansonsten kriegst du nichts.
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Ihr seid beide noch unter 25 und somit bekommt ihr von der ARGE erstmal nichts.Deine Freundin würde eine eigene BG bilden wenn das Kind geboren ist.Dann kann sie auch ausziehen und Leistung beantragen.Ich glaube nicht das ihr eine Wohnung von 80 qm genehmigt bekommt denn einem Baby steht kein eigener Wohnraum zu da man davon ausgeht das dieses sich im Schlafzimmer der Eltern mit aufhält.
