ALG2 würdest du nur bekommen wenn du dich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.Wenn du aber nun studierst ist dies ja nicht möglich.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du studierst bekommst du leider kein ALG2.Wohngeld müßtest du probieren da du ja kein Bafög erhälst.Ansonsten hättest du nur die Möglichkeit eines Kredites um dein Studium zu beenden.
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Die Formulare dafür kannst du dir auch ausdrucken.
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ALG2 Leistungen können nicht gepfändet werden.
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Da ihr als BG gerechnet werdet wird auch das BAB als Einkommen gezählt werden.
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Wie sie die Leute am besten am Telefon bequatschen können.
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Wenn du eine Arbeit annimmst bei der du mehr wie 400 Euro verdienst wirst du automatisch versichert.Unter diesen Betrag besteht die Möglichkeit bis 23 bei deinem Vater familienversichert zu sein.Kindergeld bekommst du wenn du normal arbeitest nicht mehr und ansonsten nur wenn du dich arbeitssuchend meldest oder nach einer Ausbildungsstelle suchst.
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Ich versteh immer nicht weshalb ihr wichtige Briefe oder Unterlagen nicht persönlich abgebt.Derartige Angelegenheiten könntet ihr euch sparen.Spätestens als du gemerkt hast das du weiterhin Geld erhälst hättest du eben nochmal persönlich vorbeigehen sollen um die Sache zu klären.Wenn du für den Monat November noch Leistungsberechtigt warst dann wird das Urlaubsgeld nach dem Zuflußprinzip behandelt.
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Du müßtest doch eigentlich von deiner Bank etwas schriftliches bekommen haben wenn sie dir das Konto gekündigt haben.Bei der ARGE solltest du dich mal direkt an die Leistungsabteilung wenden.Dort kann durchaus nachvollzogen werden ob Geld zurückgebucht worden ist.Dies dauert ganz gewiß kein halbes Jahr.Außerdem ist bei der Rückbuchung ja auch deine Bg Nummer aufgeführt so das dann eindeutig ist das das Geld dir gehört.
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Sie hat ja geschrieben das es ein 400 Euro Job ist.Die ARGE wird etwas schriftliches haben wollen um eine neue Berechnung durchführen zu können aber es gibt ja für die Einkommemsbestimmung direkt Formulare und dies sollte ausreichen denn damit bescheinigt der Arbeitgeber ja direkt die Einkünfte.
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Ich verstehe nicht so ganz wegen welcher Sache du in Widerspruch gegangen bist.Wenn sich wie bei dir etwas ändert dann füllt man eine Veränderungsmitteilung aus und gut.
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Na dann denke ich kann sie vielleicht sogar in der Wohnung bleiben.
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Von deinem Netto hast du 100 Euro frei und vom Rest nochmal 20%.Der Rest wird dir auf die Leistung angerechnet.Die Kfz Versicherung bekommst du dann auch gezahlt.
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Sie müßten angeben das sie eine WG gründen dann würde die Mutter weiterhin ihre Leistung erhalten und die anteilige Miete.Ich kann aber nicht genau sagen ob das so klappt weil die ARGE sicher zumindestens die Tochter und die Mutter als BG sehen wird.Somit würde das Einkommen der Tochter mitgerechnet werden.Der Freund müßte dann Wohngeld beantragen denn er würde keine Leistungen erhalten und sollte der ARGE gegenüber erklären das er erstmal nur zur Probe dort wohnt damit sein Einkommen nicht mitgerechnet wird.
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Wenn deine Bekannte alleine ist stehen ihr keine 85 qm zu das ist viel zu groß.Die ARGE übernimmt die Mietkosten längstens für ein halbes Jahr.Sie wird aufgefordert werden sich eine kleinere Wohnung zu suchen.Dies kann sie tun muß es aber nicht wird aber nur die angemessenen Wohnkosten bekommen und müßte dann schauen ob sie den Restbetrag selbst zahlt oder eben umzieht.
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Solltest du nochmal nachfragen.Du kannst dich nicht immer darauf verlassen was du an mündlicher Auskunft bekommst.Wenn du einen Bescheid hast dann dauert es meist so um die fünf Tage bis das Geld bei dir auf dem Konto ist.
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Na dann gibst du es eben so auf dem Antrag an.Ich hoffe das du deine versprochenen Leistungen bekommst.Es ist immer besser wenn du es schriftlich hast.
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Einen Freibetrag müßte aber abgerechnet werden.Wenn dies bei dir nicht gemacht worden ist solltest du Widerspruch einreichen.
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Größere Wohnung dürfte kein Problem sein.
