Beiträge von Kitty121

    Bei deinem Freund sind es ja schon besondere Umstände und ich denke da er bereits eine Wohnung genehmigt bekam sollte es bei einer neuen Antragstellung keine Problem geben.Notfalls kann er ja auch nachweisen das er bei seinem Vater nicht mehr einziehen kann.Da dein Freund noch 21 ist kann er sich bei seinem Vater noch mitversichern lassen.Dies ist bis 23 möglich.Ich weiß ja nicht wie das Verhältniss der beiden zueinander ist aber ich würde ihm das raten da eine Versicherungspflicht besteht und er so erstmal zumindestens da keine Kosten hätte.Den Vater kostet das auch nichts nur das er seine Krankenkasse informieren müßte.Da dein Freund seinen Job selbst gekündigt hat muß er unbedingt bei der Antragstellung das Attest des Arztes vorlegen denn sonst bekommt er eine Sperre.Er hätte sich längst melden müssen und zwar gleich als er die Stelle gekündigt hatte bzw. schon vorher als er wußte das er kündigen würde.Dein Freund hatte ja eigentlich noch keine eigene Wohnung sondern ist bei dir eingezogen insofern müßte er die Erstausttatung bekommen.Die Bewerbungen würde ich mitnehmen denn es macht doch gleich einen besseren Eindruck.

    Die wenigsten SB haben wirklich eine Ausbildung die auf die Stelle zutrifft die sie da besetzen.Bei uns ist es so das vor einiger Zeit die Verwaltung anders gestaltet wurde und dabei auch einige Stellen weggefallen sind und die dortigen SB sind dann in der ARGE gelandet.Mein SB war z.B früher beim Jugendamt.Bei mir in der Nachbarschaft wohnt auch eine Frau die seit ein paar Jahren in der ARGE arbeitet.Sie hat vorher in einem Immobilienbüro als SB gearbeitet.Wenn die Leute dort wirklich qualifiziert ausgebildet wären würde es nicht soviele Widersprüche geben.Obwohl dann hätten die Leute in dieser Abteilung wieder nichts zu tun.

    Wie die Anträge beim Wohnberechtigungsschein aussehen weiß ich nicht aber deinen Nebenjob müßtest du dort eintragen wo du auch eine normale Arbeisstelle eintragen würdest.Es geht dem Amt ja darum zu wissen ob du irgendein Einkommen hast.Ob du deine Ausbildung angeben mußt müßte aus den Fragen ersichtlich sein.Meistens gibt man an welche Ausbikldung man hat oder wo du zuletzt beschäftigt warst.Im Bezug auf deinen ALG2 Bezug hast du denn da schon einen positiven Bescheid oder nimmst du nur an das du dann Leistungen beziehen wirst.

    Nur weil ihr verlobt seid wohnt ihr ja noch nicht zusammen denn eine Verlobung kannst du nicht mit einer Heirat gleichsetzen.Da gibt es nichts schriftliches und daraus resultiert auch nicht das dein Freund für dich aufkommen muß.Diesbezüglich teile der ARGE schriflich mit das du von deinem Freund keinerlei Unterlagen vorlegen wirst und dies laut Gesetz auch nicht mußt da ihr noch nicht zusammen wohnt und nicht gemeinsam wirtschaftet.Sollte der SB sich querstellen dann lass dir den Paragraphen zeigen wo etwas anderes steht.Dies wird ihm schwer fallen.

    Das würde ich nicht sagen.Wer so etwas zum erstenmal beantragt muß sich natürlich darauf verlassen können das die Aussage der Mitarbeiter der ARGE richtig sind.Nicht jeder kennt die Gesetze und kann sich behaupten wenn du einer SB gegenübersitzt.Da sie das ganze schriftlich hat kann die ARGE nachdem das KInd an der Klassenfahrt teilgenommen hat nicht sagen jetzt zahlen sie nichts mehr weil die Mutter das Geld zwischenzeitlich geliehen hat und die Fahrt bezahlt hatte.Es ist ja wohl kaum möglich das die Lehrerin das KInd umsonst mitnimmt.Insofern würde ich schon einen Anwalt beauftragen und das Geld einfordern.

    Ich weiß ja nicht warum du so Hals über Kopf umgezogen bist aber es wird ja sicher einen Grund haben und diesen müßtest du bei deiner alten ARGE angeben und um die Genehmigung im Nachhinein bitten.Ansonsten würde ich die raten nochmal mit deiner SB zu sprechen und auch anzugeben das du dich bei deiner alten ARGE gemeldet hast.Vielleicht läßt sich ja innerhalb der ARGE eine Vereinbarung treffen und dir somit ein hin und her ziehen erspart.

    Wenn ihr heiratet bildet ihr automatisch eine BG.Ob deine Freundin dann Leistungen bekommt hängt davon ab was sie macht.Wenn sie noch zur Schule geht müßte sie Bafög beantragen denn da sie sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt erhält sie kein ALG2.Wohnung müßtet ihr neu beantragen.

    Wenn sie die Ablehnung mit der Begründung das das Kind ja krank werden könnte und deshalb der Antrag erst nach der Klassenfahrt gestellt werden kann schriftlich hat dann sollte sie einen Anwalt zu Rate ziehen.Diese Auskunft ist auf jeden Fall falsch und man kann deine Bekannte dafür jetzt nicht bestrafen.Schließlich mußte sie ja die Klassenfahrt vorher bezahlen und sich das Geld da sie es selbst nicht hatte leihen.Ich würde die ARGE nicht einfach so davon kommen lassen denn es ist gesetzlich festgelegt das Klassenfahrten beantragt werden können und auch bezahlt werden müssen und zwar vorher.Der Anwalt kostet sie ja nichts außer die 10 Euro für den Beratungsschein.

    Wie teuer eine Wohnung bei dir sein darf müßtest du in der ARGE erfragen.Du kannst sicher umziehen und müßtest den rest eben dann selbst tragen.Die Größe wäre ja in Ordnung.Allerdings kann es sein das du die Umzugskosten nicht bekommst.