Wenn du deinen Freund heiratest und dann auf Grund seines Verdienstes aus der Leistung fallen würdest brauchst du eigentlich der ARGE nur mitzuteilen das du in Zukunft auf Leistung verzichtest.Warum sie dann nochmal das Einkommen deines Mannes haben wollen ist nicht nachvollziehbar.Du kannst ja trotzdem seinen Verdienst bei der ARGE angeben und dann bekommst du von dort sowieso einen Bescheid in dem dir mitgeteilt wird das du keine Leistungen mehr bekommst.
Beiträge von Kitty121
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Du würdest nur aus der Maßnahme kommen wenn du einen Sozialversicherungspflichtigen Job hättest.
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Das kommt ganz darauf an wie alt du bist und ob du überhaupt ALG2 Leistungen bekommen würdest.
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Wem sagst du das.Ich kenne das alles auch.Da kannst du nur konsequent und hart sein auch wenns schwer fällt.
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Bis 100 Euro hast du ja frei.Kommt auch darauf an ob das nur Sachen von dir sind oder ob du da Dinge von anderen Leuten verkaufen willst.Größere Beträge mußt du sicher dem Amt melden und dabei auch aufpassen das die ARGE dir kein Gewerbe unterstellt.
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Das Schulgeld ist für die ARGE nicht interessant.Von dem Betrag von 212 Euro bleibt aber dein Sohn ein Freibetrag und er könnte Fahrtkosten und Arbeitsmittel beantragen.
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Du hast schon recht das der Staat nicht darüber bestimmt wo du wohnst aber der Staat kommt auch nicht für deinen Unterhalt auf.Sicher kannst du wann auch immer ausziehen aber du mußt dich selbst versorgen können und dir auch die Miete leisten können.Deine Mutter kann dich auch nicht einfach so rausschmeißen da sie eben bis 25 für dich unterhaltspflichtig ist wenn du nicht selbst dazu in der Lage bist.
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Etwas anderes wird dir nicht übrigbleiben.Ich würde auch an deiner Stelle die beiden nicht finanziell unterstützen.Vor allem wenn deine Tochter ihr Geld mit dem Jungen durchbringt solltest du ihr dann nicht irgendwelche Sachen bezahlen.
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Du kannst dein Gewerbe schon behalten mußt nur bei der Antragstellung deine Einkommen darlegen.
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Bei dem Einkommen deiner Partnerin wirst du kaum noch etwas bekommen im Rahmen von ALG2.Ihr müßtet Wohngeld beantragen.Es gibt diese Regelung das ihr bis zu einem Jahr nicht als BG gerechnet werdet wenn ihr angebt zunächst auf Probe zusammen zu leben.Da ihr schon 8 Monate zusammenlebt weiß ich nicht ob dies bei euch dann möglich wäre.Dies müßtest du mit dem SB besprechen.Wenn sie es anerkennen dann würdest du für die restlichen 4 Monate deine Leistungen bekommen und die Hälfte der Miete.Danach werdet ihr gemeinsam berechnet und da ist wie schon gesagt das Einkommen deiner Freundin entscheidend und zu hoch um Sozialleistungen zu bekommen.
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Wenn du ALG2 bekommst und dann eine Auszahlung der Lebensversicherung hast ist das ganze Einkommen und wird dir angerechnet.
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Ich meinte damit wenn du jetzt zu Hause ausziehen wölltest.Deine Mutter müßte dann ALG2 beantragen wenn ihr Verdienst nicht ausreicht.
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Nein habe ich auch noch nichts anderes gehört.Das Kindergeld soll ja erhöht werden aber davon haben wir eh nichts da es ja als Einkommen angerechnet wird.
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Deine Freundin sollte Leistungen beantragen und angeben das ihr erstmal nur auf Probe zusammenwohnt.Die ARGE rechnet euch dann erstmal nicht als BG und dein Einkommen mußt du da nicht angebenen.Die Miete bekommt sie dann zur Hälfte.In den Mietvertrag muß sie nicht mit rein aber sie sollte bei dir gemeldet sein.Nach einem Jahr wird aber dann dein Einkommen mitgerechnet.
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Ich glaube nicht das dein Freund dazu gezwungen werden kann dich bei dir anzumelden und selbst eine Zweit Wohnsitz.Du solltest deinen Vermieter mal in die Schranken weisen denn solange du deine Kosten normal bezahlst kann er dir gar nichts.Wenn du jetzt ALG2 beantragen mußt dann müßte sich dein Freund wieder abmelden denn er hat ja eine eigene Wohnung und dein Vermieter wird davon nichts erfahren denn das Einwohnermeldeamt wird ihn davon nicht unterrichten.
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Zunächst mal ist es so das deine Tochter zwar zu Ihrem Freund ziehen kann aber von der ARGE keinerlei Leistungen erhalten würde.Der Freund müßte sie also mitunterhalten.Ich glaube nicht das dies auf die Dauer gut geht.Du bist ihr nicht mehr Unterhaltspflichtig da sie eine Ausbildung abgeschlossen hat und nun selbst sehen müßte das sie eine neue Arbeit findet.
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Da du noch keine 25 bist ist es tatsächlich so das du keine Leistungen bekommst sondern noch von deiner Mutter unterhalten werden mußt.Einen Auszug wirst du ebenfalls nicht genehmigt bekommen.Wenn deine Mutter nicht soviel verdient dann kann sie einen ALG2 Antrag stellen.Bekommst du denn keine Halbwaisenrente wenn dein vater nicht mehr lebt?
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Du würdest dann mit deinem Freund eine WG bilden und sie zahlen dir deine Regelleistung und die Hälfte zur Miete.Ansonsten ist es so das wenn du nicht mehr krank bist und auch nicht arbeitest dann bist du arbeitslos/arbeitssuchend und dann hast du auch Anspruch auf Leistung.
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Wenn du keine Rechnungen hast dann mußt du es so angeben.Läßt sich ja nun nicht mehr ändern.Allerdings ist es egal ob du das Geld nun als Pauschale bekommen hast.Dieses Geld war ja zweckgebunden und darüber kann die ARGE Nachweise verlangen.
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Also wenn du bei deiner Antragstellung angegeben hast das du das Kindergeld weiterüberweist dann kann die ARGE das nicht als Einkommen rechnen.Stelle doch einfach noch einen Überprüfungsantrag und schau was dabei rauskommt.Meiner Meinung nach liegt hier eindeutig ein Fehler in der Berechnung vor.Wenn es nämlich umgedreht wäre würde die ARGE auch Gelder zurückfordern die einen längeren Zeitraum zurückliegen.
