Ich glaube nicht das ihr bei dem Jobcenter in Magdeburg mehr Glück habt denn es gibt ja nicht unterschiedliche Gesetze die sich jede ARGE so macht wie es gerade passt.Deine Verlobte kann BAB beantragen wenn sie in eine eigene Wohnung zieht.Allerdings sollte sie vorher ausrechnen lassen wie hoch dieses dann wäre denn eine Wohnung ist teuer und leben müßt ihr ja auch noch.Suche dir doch erstmal eine Ausbildung oder einen Job damit du wenigstens etwas Geld verdienst dann geht das mit dem Ausziehen leichter.
Beiträge von Kitty121
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Ich verstehe jetzt nicht so ganz weshalb dein Freund sich bei dir anmeldet wenn er eine eigene Wohnung hat. Was hat das mit den Nebenkosten zu tun denn diese zahlst ja du und wenn du die Heizung aufdrehst ist es doch ziemlich egal ob zwei und nur einer auf dem Sofa sitzt.Für deinen Bezug von ALG2 ist das ganz entscheidend.Es ist ja nichts dagegen einzuwenden wenn dein Freund ab und zu bei dir übernachtet aber wenn er offiziell gemeldet ist wird die ARGE euch als BG rechnen.
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Soweit ich weiß bekommst du eine bestimmte Zeit lang ALG1 und dies hat nichts mit einer Weiterbildung zu tun.Du müßtest dann ALG2 beantragen.
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Da ihr Kinder betreut wird die ARGE euch wohl gleich als BG einstufen und somit wird das Einkommen deiner Freundin bis auf einen Freibetrag angerechnet.
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Wenn du gearbeitet hast dann müßtest du ALG1 beantragen oder bist du zur Zeit krankgeschrieben?Wenn du keinen Anspruch auf ALG1 hast dann müßtest du einen ALG2 Antrag stellen.Dazu mußt du dich aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
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Ob du das in Magdeburg machen kannst weiß ich nicht da ich keine Ahnung habe welcher Träger bei euch dieses BVJ anbietet.Das müßtest du in der Berufsberatung erfragen.Hinziehen kannst du sicher aber du mußt dir eine Wohnung erstmal leisten können.
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Das ein Umzug von einem ins andere Bundesland nicht so einfach ist mag sein.Allerdings gibt es kein Gesetz was den Umzug verbietet.Man sollte aber schon vorher mit der ARGE sprechen bevor man alle Zelte abbricht und einen Grund für den Umzug sollte man auch haben.
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Ein Tag kann viel ausmachen.Da hast du leider etwas Pech gehabt.
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Um dir weiterhelfen zu können müßtest du ein paar mehr Angaben machen.Wie alt bist du?Was hast du bis jetzt gemacht?Wohnst du alleine oder bei deinen Eltern?
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Wenn die ARGE dir den Umzug genehmigt hat dann würde ich dort auch die Kosten beantragen.
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Das Elterngeld wird nicht angerechnet auch nicht beim Wohngeld.Allerdings bei dem Einkommen werden sie Wohngeld beantragen müssen.Warum bekommt der Freund nur das halbe Kindergeld?
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Leider ist es so das eben die Kinder meistens die leidtragenden sind.Ich kann von daher auch die Frauen verstehen die ihren Kindern dann den Umgang nicht mehr erlauben.Meine Freundin hat es so gehandhabt und es war im Nachhinein betrachtet das beste was sie tun konnte.Am Anfang war er Feuer und Flamme für die kleine (Große inzwischen) und nach der Trennung hat es dann nicht mal zum Unterhalt gereicht.Aber mit neuer Partnerin Haus gebaut und zweimal im Jahr in Urlaub.Allerdings hatte er vor kurzem mal wieder versucht Kontakt aufzunehmen und da meinte sie nur zu ihm er wäre als Vater ja nie da gewesen und jetzt wo sie es auch beruflich geschafft hat braucht sie ihn auch nicht mehr.
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Er ist ja schon 21.Ob da das Jugendamt noch greift weiß ich nicht.Dieses BVJ kannst du auch wiederholen.Allerdings wenn du dies schon gemacht hast müßtest du doch irgendeine berufliche Möglichkeit in Betracht gezogen haben.Dir wird denke ich mal nur der Weg zur Berufsberatung bleiben.
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Ich weiß ja nicht wie ein Insolvenzverwalter eine solche Auskunft überhaupt geben kann.Der Bezug von Sozialleistungen hat mit einer Insolvenz gar nichts zu tun denn wenn jemand genug Geld hat dann braucht er wohl kaum in Insolvenz zu gehen.Deine Eltern sollten schnellstens einen Antrag stellen und du wirst sehen sie bekommen auch die normalen Regelleistungen und die Mietkosten.Im Bezug auf die Krankenkasse könnten wie lirafe schon meinte Kosten auf deine Eltern zukommen.Sie sollten von daher eine Krankenkasse ansprechen und auch dort die Situation erklären und vielleicht gibt es da auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung.Ansonsten brauchen deine Eltern keine Einkommen oder Vermögen der Eltern offenlegen diese haben keine Unterhaltspflicht mehr.Manche SB versuchen es doch immer wieder.
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Du kannst dich nicht erst am 1.11. mit der neuen ARGE in Verbindung setzen denn diese braucht ja etwas Zeit um deinen Antrag zu genehmigen.Also mach es sofort damit du zum 1. auch Geld bekommst.Du wirst aber damit rechnen müssen das du das Geld eventuell doch später bekommst denn der Monat ist ja auch bald vorbei.Im Bezug auf die Mietzahlungen solltest du vielleicht mit deinen Eltern schon mal sprechen.Sie werden dich ja vielleicht nicht gleich vor die Türe setzen.Obwohl soll es alles geben.Im Bezug auf die Umzugskosten wirst du kaum etwas bekommen denn eine Umzug muß immer begründet sein.
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Wohngeld könntet ihr versuchen aber bei dem Einkommen und da ihr nur zu zweit seid werdet ihr wohl kaum etwas bekommen.Wenn ihr euch trennt und dein Freund die Wohnung behält müßte er die Kredite weiterzahlen.Wenn du allerdings bei allen Unterlagen mit eingetragen bist könnte die ARGE dir Vermögen unterstellen und die Leistungen nur als Darlehen zahlen.Wenn dein Freund alleine in der Wohnung verbleibt wird er für die Finanzierung der Wohnung kein Wohngeld erhalten da sein Einkommen ja ausreichend ist.Um eine Weiterbildung zu machen und dafür Geld von der ARGE zu bekommen müßtest du erstmal ALG2 beziehen und dann zahlt die ARGE auch nur solche Kurse die sie selbst anbietet.
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Tja da habt ihr etwas zuviel um ALG2 zu erhalten aber Wohngeld müßtet ihr doch bekommen.
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Wenn ihr ein Kind bekommt dann seid ihr ja automatisch eine BG und dein Einkommen wird angerechnet.Du kannst mal einen ALG2 Rechner versuchen aber viel werdet ihr nicht bekommen.Wohngeld wäre eine Möglichkeit und nach der Geburt erhält ja deine Freundin das Elterngeld.
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Beim ersten Mal sind es immer 10%.
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Da sieht man mal wieder auf manche Väter kann man verzichten und die KInder sind oftmals ohne besser dran.
