Zur Zeit keine.Ich weiß das ist nicht das was du hören willst es ist aber so.Wenn ihr zusammenzieht dann müßtet ihr euch alleine unterhalten.Bei dem Einkommen deiner Freundin käme eventuell noch BAB in Betracht aber selbst das ist dann zum leben für zwei Personen etwas wenig.Davon mal abgesehen denke ich wirst du ja auch etwas beisteuern wollen und nicht auf Kosten deiner Freundin leben.Ich will dir mal sagen du mußt aufhören dich selbst zu bemitleiden.Das du keinen Abschluß hast ist schlicht und einfach deine Schuld.Du bist jetzt 21 und solltest doch wissen was du willst.Geh in die Berufsberatung des Arbeitsamtes und schau was die für dich tun können.Es gibt die Möglichkeit eines Berufsvorbereitungsjahres die auch bezahlt werden und wo du vielleicht anschließend die Möglichkeit hättest eine überbetriebliche Ausbildung anzufangen bei der du auch eine Vergütung bekommen würdest.Da du dann auch BAB beantragen könntest sollte dies eigentlich reichen um eine Wohnung zu finanzieren.
Beiträge von Kitty121
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Von Amtsärzten wirst du kaum etwas anderes zu hören bekommen aber du hast ja ein Gutachten und auf das würde ich mich auch berufen.Außerdem würde ich mir dann von der Amtsärztin mal genau aufschreiben lassen was sie unter leichten Tätigkeiten in einem Altenpflegeheim versteht.
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Außer Bafög was du ja nicht bekommst gibt es da nichts.Leider.
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Ihr müßtet einen Antrag auf ALG2 stellen.Ich denke schon das ihr da etwas bekommt.Es gibt ALG2 Rechner wo du auch deine Miete eingeben kannst und dann errechnet bekommst was ihr bekommen würdet.Leider bekommt ihr durch das ALG1 keinen Freibetrag aber trotzdem solltet ihr den Antrag stellen.Wenn du Leistungen erhälst dann könntest du einen Erstaustattungantrag für dein kommendes Kind stellen.Am besten machst du das gleich mit.Nach der Geburt bekommst du ja zumindestens 300 Euro Elterngeld und dies ist auch bei ALG2 Bezug anrechnungsfrei.Ich würde euch aber noch raten zeitgleich einen Wohngeldantrag zu stellen denn die Bearbeitung dauert ja bei ALG2 immer etwas und Wohngeld gibt es auch nur ab Antragstellung.
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@ lirafe Ich habe nicht gesagt das es einfach ist aber Kinder in die Welt setzen konnte er doch auch.Nur wenn es dann ans bezahlen geht soll der Staat dies tun.Eine prima Einstellung wirklich.Die Frauen fragt ja schließlich auch keiner wie sie ihre Kinder unterhalten.
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Du kannst auch alte Bescheide überprüfen lassen.Ich würde dir das im Bezug auf die Zeit wo du mit deiner Tochter zusammen gewohnt hast auf alle Fälle anraten denn sie war bereits 25 und hatte ein Kind insofern bildet sie mit dir nicht eine Bg auch wenn ihr zusammenwohnt.Da bei dir aber einiges schief gelaufen ist in letzter Zeit würde ich dir auch zu einem Anwalt raten.Geh zum Amtsgericht und hole dir dort einen Beratungsschein.Nimm einen Anwalt für Sozialrecht.Entweder rufst du bei verschiedenen Anwälten an und frägst erstmal ob diese Erfahrung haben mit Hartz4 Klagen.Dies ist nicht bei allen Anwälten für Sozialrecht so.Ansonsten kannst du auch bei der Anwaltskammer einen Anwalt dir empfehlen lassen.Schau mal ob es bei dir in der Nähe vielleicht einen Arbeitslosenverband gibt.Diese Leute da helfen auch kostenlos.
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Deine Freundin kann sicher zu dir ziehen.Die ARGE wird vielleicht die Umzugskosten nicht übernehmen aber den Umzug direkt kann sie nicht verbieten.Deine Freundin müßte dann in deinem Wohnort einen neuen Antrag stellen und gleichzeitig angeben das ihr das Zusammenleben erstmal probieren wollt.Sie bekommt dann ganz normal ihre Leistungen weiter und die hälfte zur Miete.Allerdings nur für ein Jahr dann werdet ihr als BG gerechnet und dein Einkommen ist dann maßgeblich.
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Da du unter 25 bist hast du sehr schlechte Karten einen Auszug genehmigt zu bekommen.Nur allein Streitereien sind kein ausreichender Grund.Wenn du so schnell wie möglich ausziehen willst wird dir nur die Möglichkeit bleiben eine Arbeit anzunehmen oder eine Ausbildung zu machen wenn du noch keine hast.Ansonsten würde ich dir raten vielleicht mal an den Gesundheitszustand deiner Mutter zu denken wenn der nächste Streit in der Luft liegt.Zusammen zu leben ist nicht immer einfach gerade wenn ein gewisser Altersunterschied besteht aber mit ein bisschen gegenseitiger Rücksichtnahme geht alles.
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Na mein Ding wäre es auch nicht.
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Du beziehst ja mit ALG2 Sozialleistungen.Von daher kann es also nicht sein das du während des Bezuges Vermögen anhäufst.
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Ablehnen kannst du alles aber du wirst eventuell mit Sanktionen rechnen müssen.
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Du bildest mit deinem Freund eine BG und somit kommt es darauf an wie hoch das Einkommen deines Freundes ist.Was bekommt er denn ALG1 oder ALG2?Bei letzteren müßtest du eigentlich weiterhin Leistung bekommen denn bei deinem Verdienst bleibt dir ja ein Freibetrag und somit müßte auch die ARGE deine krankenversicherung zahlen.
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ALG2 kannst du beantragen für dich und auch deine Kinder.Genauso Kindergeld.Geld für Bekleidung gibt es nicht mehr da müßtest du schauen ob du eventuell ein Darlehen von der ARGE bekommen kannst wenn deine Kinder keine dicken Sachen haben oder du versuchst es bei der Diakonie.
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Du wirst kaum von der ARGE das Geld bekommen um deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können.ALG2 ist Sozialgeld.Du solltest dich schnellstmöglich um eine neue Arbeit kümmern oder anderweitig Geld dazuverdienen um deinen Kindern Unterhalt zu zahlen.
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Das ist ja ein ziemliches durcheinander.Ich versuche mal ein bisschen Ordnung reinzubringen.Also zu deiner ersten Wohnsituation mit deiner Tochter.Ihr habt ja beide zu dem Zeitpunkt ALG2 bekommen.Nun ist es so das die ARGE eine WG wohl nicht anerkennt wenn du mit deinen Kindern zusammenlebst.Ich weiß ja nicht wie alt deine Tochter war aber da sie ein Kind hat bildet sie eigentlich für sich eine BG.Du solltest wenn du diesen Bescheid von damals noch hast eine Überprüfung beantragen mit dem Hinweis das deine Tochter eine eigene BG bildet und nicht für dich mit einzustehen hat.Schon gleich mal gar nicht wenn sie Erziehungsgeld erhält.Jetzt wohnst du wohl mit deinem Sohn zusammen.Als der Sparvertrag ausgezahlt wurde hatte denn dein Sohn da irgendein Einkommen?Ansonsten kann die ARGE dir nur das anrechnen was auch tatsächlich vorhanden ist.Wenn also dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlt dann teil das der ARGE schriftlich mit mit einer Kopie deiner Kontoauzüge und bitte um eine neue Berechnung.Alte Bescheide lass überprüfen.Wenn du bei deinem SB nicht weiterkommst dann wende dich an den Teamleiter.
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Es mag ja sein das es die Bundeskanzlerin nicht betrifft aber es gibt schon Politiker die den Hals nicht vollkriegen können und dies sind belegte Tatsachen und hat nichts mit Dichtung oder Legende zu tun.Davon mal abgesehen ist es sicher kein Spitzengehalt was sie da bekommt verglichen mit so manchen Manager trotzdem bekommt sie genug meiner Meinung nach.Viele verdienen das was sie im Monat bekommt nicht mal in zwei Jahren von allen anderen Vorteilen ganz zu schweigen.Im Bezug auf die Verdienste und Pensionen unserer obersten hält sich mein Mitleid in Grenzen.
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Wenn du die Wohnung verkaufst wird das Amt von dir verlangen das du erstmal von den Einnahmen lebst.Dieses Geld wird nach dem Zuflußprinzip verwand.
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Nein du müßtest sehen wie du dich finanziell unterhälst.Eventuell müßtest du dich von deinen Eltern versorgen lassen.Warum willst du eine feste Arbeitsstelle aufgeben nur um das Abi zu machen?
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Solltest du schriftlich machen.Es gibt da aber auch direkt Formulare dafür.
