Ach weißt du Papier ist geduldig.Es ist doch schon oft genug rausgekommen womit da überall noch so Geld verdient wird.Das ist genau wie mit den Reisen.Das läuft alles ganz korrekt solange bis einem dann der Wagen geklaut wird.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst bildet ihr eine BG da ihr gemeinsam ein Kind betreut auch wenn dein Freund nicht der Vater ist.Vom Verdienst deines Freundes bleibt ein Freibetrag und somit könnte es sein das ihr noch ALG2 beanspruchen könntet.Dies kommt darauf an wie hoch die Miete ist.Versuche mal einen ALG2 Rechner.Ansonsten könntet ihr Wohngeld beantragen.Die Wohnung muß angemessen sein in den qm und dem Preis.Wenn die Wohnung zu teuer ist dann müßtet ihr den Rest von eurer Leistung bezahlen sofern ihr Anspruch hättet.Bei Bezug von Bafög gibt es keinen Anspruch auf ALG2 und auch wenn du beginnst zu studieren fällst du aus dem ALG2 raus.Deine Tochter hätte eventuell auch keinen Anspruch da sie Kindergeld und Unterhalt bekommt.Für sie käme dann Wohngeld in Frage.
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Einen Zuschuß kannst du nur vom Jugendamt bekommen.Hier richtet sich der Zuschuß nach dem Einkommen.Es ist dabei egal um wieviel Kinder es sich handelt.Ihr müßtet schauen ob ihr einen günstigeren Platz bekommt.Die Zuschüße bekommt ihr vom Staat also warum soll der Staat euch eine Tagesmutter bezahlen die nun mal teurer ist wie ein Kindergarten.Luxus müßt ihr selber tragen.
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Soweit ich weiß ein halbes Jahr lang.
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Ich würde dir auch erstmal zu einer Krankschreibung raten.Wieso bekommst du das Geld für den 1 Euro JOb nicht?
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Nein in deinem Alter gibt es kein Bafög mehr.
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Du hast den monatlichen Freibetrag von 100 Euro und für den Rest dann 20%.Alles andere wird dir als Einkommen im Monat angerechnet.Wenn es nur einmalig ist dann müßtest du dies der ARGE mitteilen.Der Vermögensfreibetrag wird nur dann gerechnet wenn du vor der Antragstellung Geld besitzt.
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Deine Tochter ist nicht verpflichtet dich zu Unterstützen.Zumindestens nicht mit dem Gehalt was sie bekommt.Sie würde mit dir eine HG bilden in der sie sich mit einem Teil an der Miete beteiligen müßte und sich selbst unterhalten aber mehr nicht.Teile der ARGE schriftlich mit das deine Tochter nicht für dich aufkommt und verlange die Weiterzahlung deiner Leistungen.
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Du müßtest aufschreiben wo du dich beworben hast schriftlich,telefonisch,persönlich oder per mail.Es könnte durchaus sein das sie auch mal bei einer Firma anrufen um zu überprüfen ob du dich dort auch wirklich beworben hast.Warum willst du eigentlich keine Geldleistungen in Anspruch nehmen wenn sie dir zustehen?
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Dann mach es doch schriftlich und per Einschreiben.Dies sollte auch gehen.
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Alles was du während deines Leistungsbezuges an Einnahmne hast wird dir zugerechnet.Nur wenn du vor der Antragstellung Geld hast fällt dies unter die Vermögensgrenze.
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Wenn ihr erstmal angebt nur auf Probe zusammenzuziehen dann werdet ihr erst nach einem Jahr als BG gerechnet und du bekommst weiterhin deine normalen Leistungen und die Miete zur Hälfte.
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Ich glaube kaum das Frau Merkel oder all die anderen Politiker irgendjemanden auf die Nase binden woher sie überall noch Geld bekommen.Es sei den es wird wiedermal so ganz durch Zufall aufgedeckt.
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Das verstehe ich ehrlich nicht so ganz.Du wohnst in einer bestimmten Strasse und das Haus hat eine Hausnummer.Wo liegt da das Problem?Wenn das Meldeamt die Adresse nicht anerkennt würde ich mir das dort schriftlich bestätigen lassen.Bei Beginn des Hausbaues müssen ja die erforderlichen Zusagen seitens der Ämter vorgelegen haben und es müßte ja eine Begründung geben weshalb man dir die Adresse nicht zuordnen kann.
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Es gibt ALG2 Rechner dir ihr benutzen könnt.
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Um Leistungen zu beziehen brauchst du schon eine Meldeadresse.Du mußt ja derzeitig irgendwo wohnen.Diese müßtest du dann angeben oder dich vorrübergehend bei deiner jetzigen Adresse anmelden.Wenn das Haus dann fertig ist kannst du dich ja nochmal ummelden.
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Ich weiß ja nicht ob du Langeweile hattest oder was die beiden weiteren Einträge hier bedeuten sollen.Zu deiner Frage:Die ARGE rechnet die Vergütung deines Sohnes als Einkommen.Allerdings muß ihm davon ein Freibetrag bleiben.Schau mal auf deinen Bescheid ob dieser Freibetrag berücksichtigt wurde.Wenn nicht müßtest du Widerspruch einlegen.
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Da ihr zusammenlebt bildet ihr eine BG.Insofern braucht die ARGE zur Berechnung des Anspruches deiner Freundin auch deine Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen.Wenn z.B.deine Rente sehr hoch wäre dann müßtest du für deine Freundin mit aufkommen und sie hätte keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
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Wenn du deinen Eltern Miete bezahlen mußt dann solltet ihr schon einen Mietvertrag machen da du nur so die Kosten von der ARGE bekommen kannst.Vermieter wären dann deine Eltern.
