Er hat einen Freibetrag von 122 Euro der Rest wird dann angerechnet.Wenn er Fahrtkosten hat dann kann er die beantragen.
Beiträge von Kitty121
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Soweit ich weiß bist du von der Zuzahlung befreit wenn du zu einer Entbindung ins Krankenhaus gehst.Wie das aber ist wenn du im Rahmen der Schwangerschaft behandelt wirst weiß ich nicht.Allerdings mach es doch so wie lirafe sagt und beantrage deine Zuzahlungsbefreiung und ansonsten lass dich bei einem Anwalt beraten.Den Beratungsschein bekommst du beim Amtsgericht und er kostet nur 10 Euro aber du bekommst dann richtige Auskünfte.
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Du bist natürlich genau wie dein Mann deinen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig.Du mußt aber nur das zahlen was du kannst und wenn du keine Arbeit hast oder nur wenig verdienst dann kannst du keinen Unterhalt leisten.Mit deinem Lebensgefährten hat das ganze nichts zu tun denn er ist deinen Kindern gegenüber zu keiner Leistung verpflichtet.Bei deinem Mann kommt es darauf an ob er in der Lage wäre mehr an seine KInder zu zahlen.Was machen denn deine KInder wenn sie bereits volljährig sind und auch eine eigene Wohnung haben?
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Diese Beratung die du bezahlt haben möchtest ist ja keine Garantie für eine Arbeit.Die ARGE bezahlt dir nur die Kosten die dir entstehen wenn du eine Bewerbungsmappe erstellst oder bei einem Bewerbungsgespräch Fahrtkosten hättest.Wenn du nun zu irgendwelchen Beratungen gehst die kostenpflichtig sind ist die ARGE dafür nicht zuständig.
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Bei mir zahlt die ARGE auch nicht die komplette Miete.Das kommt auch immer auf deine Nebenkosten an.Die Rückzahlung wird nach dem Zuflußprinzip behandelt und ist Einkommen was verrechnet wird.
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Normalerweise müßte die ARGE eigentlich wissen das es für BVJ kein Bafög gibt.Mein Sohn hatte das auch gemacht vor einigen Jahren und er hat aber eine Vergütung bekommen.Anscheinend ist das doch überall etwas anders.Ich würde dir raten nochmal persönlich vorbeizugehen und auf die Auszahlung des Geldes in bar zu bestehen.Eventuell könntest du dir von der Bafögstelle etwas schriftliches geben lassen das keine Beantragung möglich ist.Ansonsten bleibt dir nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder der Anwalt.
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Es ist so das dir bei dem Alter deines Kindes noch keine größere Wohnung zusteht da Babys keine qm zugeordnet werden.Man geht davon aus das du ja dein Kind mit im Schlafzimmer hast.Trotzdem kannst du ja eine Umzug beantragen und diesen auch mit dem Platzmangel begründen.Wenn die Bearbeitung wirklich so lange dauert ist dein Sohn ja auch schon etwas älter und braucht auch automatisch mehr Platz.
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Wenn du BAB erhälst gibt es kein ALG2.
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Ich glaube nicht das die ARGE dir dies bezahlen wird.Geld würdest du nur bekommen wenn es sich um Bewerbungskosten handelt und diesbezüglich um Fahrtkosten.
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Es bleibt dir überlassen wieviele Zimmer eine Wohnung hat solange sie als angemessen gilt.Es gibt ja auch drei Raum Wohnungen die nicht unbedingt teurer sind als eine zwei Raum Wohnung.Wenn deine Tochter noch bei dir wohnt dann wäre sicher eine drei Raum Wohnung günstiger da ihr dann mehr Platz hättet.Außerdem ist deine Tochter ja erst 21 und könnte ja eine Ausbildung beginnen die es ihr vielleicht auch dann ermöglicht eine eigene Wohnung zu beziehen.
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Du müßtest bei der ARGE erfragen wie groß und wie teuer eine Wohnung bei euch sein darf.
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So was habe ich auch noch nicht gehört.Es sollte ja eigentlich auch im Interesse der Kinder normal sein das sie eine gewisse Zeit bei ihrem Vater verbringen.Ich würde dir raten mal einen Anwalt zu befragen ob das so richtig ist denn außer dem monatlichen Unterhalt ist der Vater ja auch verpflichtet mit seinen Kinder etwas zu unternehmen bzw. ihnen auch mal das eine oder andere zu kaufen.
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Eigentlich gibt es da direkt Formulare dafür.Ihr könntet aber auch einen Dauerauftrag bei der Bank einrichten dann gehst du auch sicher das du monatlich dein Geld bekommst.
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Du kommst immer wieder mit dem gleichen Thema.Wenn deine Tochter nun ausgezogen ist und sich somit euere Einnahmen verringert haben müßtest du einen neuen Antrag auf ALG2 stellen bzw. dort eine Veränderungsmitteilung abgeben mit der Bitte um eine neue Berechnung.Im Vorfeld benutze einfach mal einen ALG2 Rechner.Damit bekommst du einen ersten Eindruck.Wieso bekommt dein Sohn kein Kindergeld mehr?Mit 18 Jahren ist er doch bestimmt noch nicht fertig mit der Ausbildung oder?
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Du schreibst halt einfach das du um die Übernahme deiner Nebenkostenrechnung bittest und diese beigelegt hast als Kopie.
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Ich denke auch als KInd muß man sich nicht alles gefallen lassen.Es ist sicher immer besser wenn man nach einer gemeinsamen Lösung sucht.Allerdings muß diese auch von allen gewollt sein.In dem Fall hier sehe ich da von Seiten der Eltern kaum ein Interesse.
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Wenn du bereits ein Kind hast bildest du ja eine eigene BG und kannst somit auch einen Antrag für ALG2 stellen.Dann bekommst du auch die Miete aber nur für ein halbes Jahr in voller Höhe dann mußt du dir eine angemessene Wohnung suchen.Die Umzugskosten mußt du bei der ARGE beantragen.
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Was hat das Kindergeld mit der Wohnungsgröße zu tun?Versteh jetzt nicht was du eigentlich willst.Kindergeld bekommst du für deine Tochter bis sie eine Ausbildung abgeschlossen hat und solange wie sie arbeitssuchend gemeldet ist.Ich glaube die Grenze liegt wohl bei 27 Jahren dann gibt es kein Kindergeld mehr.Deine Tochter sollte vielleicht mal zur Berufsberatung gehen damit sich in punkto Ausbildung mal etwas tut.
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Das ist so nicht in Ordnung.Die ARGE muß dir die Leistung berechnen wenn du deine Lohnbescheinigung abgibst.Du müßtest ja auch einen Arbeitsvertrag haben in dem steht was du monatlich bekommst.Ansonsten lass dir doch bei deinem Arbeitgeber dein Einkommen bescheinigen und gib diese dann bei der ARGE ab.
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Da ihr als BG gerechnet werdet erhaltet ihr auch beide Leistung und somit müßte die Nebenkostenrechnung auch komplett übernommen werden.Ihr solltet in Widerspruch gehen.
