Dieses Probeleben funktioniert nur wenn ihr noch keine Kinder habt.Sobald Kinder da sind werdet ihr automatisch als BG gerechnet.
Beiträge von Kitty121
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Dieses Geld wird nach dem Zuflußprinzip verrechnet und bevor du wieder Leistungen bekommst mußt du von dem Geld leben.
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Bekleidungsgeld für dich oder deine Kinder gibt es nicht mehr.Dies muß alles aus der Regelleistung bezahlt werden.
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Natürlich hast du Anspruch auf Alleinerziehendenzuschlag.Zusätzlich steht dir auch das KIndergeld zu.Wieso bekommt es denn deine EX denn das Kindergeld wird immer demjenigen gezahlt bei dem das Kind auch lebt.Dies bist ja schießlich du oder?Außerdem solltest du beim Jugendamt den Unterhaltsvorschuß beantragen denn ich denke nicht das deine EX dir da etwas zahlt.Also beantrage deine Gelder die dir zustehen auch im Interesse deines Kindes.
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@ Ray du solltest nur Ratschläge erteilen die auch stimmen.Sie ist unter 25 und würde von der ARGE gar nichts bekommen auch im Hinblick darauf das sie in einer Ausbildung ist.
lirafe Auch wenn sie in der Wohnung der Stiefmutter wohnt hat jeder für sich eine Privatsphäre und dazu gehört das auch wenn es Mutter oder Vater ist man nicht in den persönlichen Sachen der Kinder herumschnüffelt oder die Post öffnet.So was würde mir im Bezug auf meine KInder niemals auch nur einfallen.Da in dieser Familie sowieso einiges im Argen liegt dann würde ein neues Schloß an der Tür wenigstens die Stiefmutter davon abhalten überall ihre Nase reinzustecken.Ist vielleicht nicht gerade die beste Lösung aber auch den Eltern muß man manchmal zeigen wo die Grenzen sind.
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Wenn dein Sohn länger als ein Jahr eine eigene Wohnung hat kann die ARGE nicht mehr verlangen das er diese wieder aufgibt.Ihr könnt auch ruhig erklären das ein Rückzug nicht mehr möglich ist.Deine Tochter müßte sich ja dann mit dem Sohn ein Zimmer teilen was ja auch nicht so einfach ist in dem Alter.Wenn er nun nach der Ausbildung nicht übernommen wird dann hätte er ja eventuell zunächst anrecht auf ALG1 und dann auch auf ALG2
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Einmal reicht auch.
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Damit die ARGE dein Einkommen berechnen kann braucht sie natürlich eine Abrechnung.Bekommst du denn eine solche nicht jeden Monat?
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Normalerweise übernimmt die ARGE die Nebenkostenrechnung.Du solltest auf alle Fälle einen formlosen Antrag stellen mit der Bitte um Übernahme und vergiß nicht die Abrechnung mit einzureichen.Wenn bei dir in der Wohnung soviele Mängel sind solltest du vielleicht über einen Auszug nachdenken.
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Du wirst sicher BAB bekommen.Allerdings kann ich dir nicht sagen wie hoch dieses sein wird.GEZ und Strom müßtest du bezahlen und auch die nebenkosten deiner Wohnung.Erstaustattung bekommst du nur wenn du ALG2 erhälst was bei dir aber nicht der Fall ist.Andere Zuschüße bekommst du nicht.
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Die ARGE rechnet zwar das BAB deiner Tochter mit an da sie ja auch zur BG gehört aber ihr muß trotzdem ein Freibetrag bleiben von 120 Euro.Sollte eigentlich auch auf deinem Bescheid stehen.Wenn nicht dann müßtest du in Widerspruch gehen.
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Du solltest dich mal erkundigen ob du nicht Anspruch hättest auf BAB.Damit wätre ein Auszug doch möglich.Ansonsten solltest du deine Stiefmutter darauf hinweisen das sie in deinem Zimmer nichts zu suchen hat da dies deine Privatsphäre verletzt.Notfalls würde ich ein neues Schloß einbauen lassen.
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Weniger hast du am Ende sicher nicht denn du bekommst ja ALG2 und dazu das Geld aus deinem Minijob.Bei 400 Euro kannst du 160 behalten und der Rest wird angerechnet.Wie du siehst hast du auf alle Fälle mehr Geld.
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Ich nehme mal an das du bisher ALG2 erhalten hast.Du müßtest die Umzugskosten beantragen.Wenn du bereits eine Wohnung hattest bekommst du ansonsten nichts zur Wohnungsaustattung dazu.Eventuell kannst du Überbrückungsgeld beantragen bis dein erster Lohn kommt und die Kaution.Diese bekommst du aber eventuell nur als Darlehen.
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Ich würde jetzt mal sagen von deinem Vater aber genau weiß ich das nicht.Ich kann dir auch nicht sagen ob da nicht der Vermieter seine Zustimmung geben muß.Ich weiß jetzt nicht genau ob es auch reichen würde wenn du den Mietvertrag deiner Eltern vorlegst und angibst das du dich anteilmäßig beteiligen mußt.Normalerweise müßte die ARGE dann errechnen wieviel du zu zahlen hättest.
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Du mußt ja Gründe haben weshalb du dort nicht zurechtkommst.Ich z.B: könnte alten Leute nie den Hintern wischen da würde ich anschließend den ganzen Tag über der Kloschüssel hängen.Vielleicht kommst du generell mit Kindern nicht so klar mit dem Lärm und den täglichen Tätigkeiten.Für so einen Beruf brauch man gute Nerven und auch Lust und Liebe.Ich bin ganz ehrlich ich hab selbst Kinder und es macht mir auch nichts aus wenn diese ihre Freunde mitbringen aber ich bin auch froh wenn alle wieder zur Türe raus sind.Ganz ehrlich bewundere ich die Kindergärtnerin meiner Tochter wie die das schafft den ganzen Tag 14 Kindern gerecht zu werden ohne durchzudrehen.Wenn ich das manchmal so beobachte gerade beim Rausgehen da hat sie den letzten gerade die Schuhe zugemacht da sitzt der erste schon wieder in Socken da.Da brauchst du viel Geduld aber sie sagt immer sie hat den schönsten Beruf und könnte sich wiederum überhaupt nicht vorstellen in meinem Beruf zu arbeiten.Von daher würde ich dies der SB genau sagen was mich stört.Vielleicht gibt es ja etwas anderes was dir mehr liegt.
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Wenn du BAB bekommst dann ab dem Tag der Antragstellung.Bekommst du alles nachgezahlt.
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Wenn dir die Erstaustattung zusteht würde ich nicht angeben das du zur Zeit die Geräte hast weil sie dir ja eigentlich nicht gehören.Allerdings wirst du sicher nicht soviel bekommen das du dir die fehlenden Sachen neu kaufen kannst.Ich glaube Wohnzimmerschrank gibt es gar nicht.
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Wenn sie jetzt von der ARGE für die Erstaustattung nur 103 Euro bekommen hat und vom Jugendamt nichts dann würde ich in der ARGE nochmal anfragen denn das ist dann doch schon etwas wenig.Vielleicht hilft es ja etwas wenn ihr gleich eine Liste erstellt von den Dingen die sie noch bräuchte.
