Ich glaube es gibt für Untermiete direkt Verträge.Da mußt du mal im Schreibwarengeschäft nachfragen.Ansonsten denke ich reicht auch eine normales Blatt auf dem alles steht.Die ARGE wird aber wissen wollen wieviel du kalt und an Nebenkosten zahlst.Das solltet ihr beachten.
Beiträge von Kitty121
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SB ist der Sachbearbeiter.Es kam für mich jetzt so rüber als wenn du lieber zu Hause bist als diesen Job zu machen.Wenn du ab November wieder eine Arbeit hast ist es ja in Ordnung und dieser Job hat sich dann eh erledigt.Wenn du aber diese Arbeit nicht bekommst dann hängst du weiter in diesem Job fest und einen Krankenschein bekommst du auch nicht ewig.Also ist es doch besser das Gespräch im Amt zu führen und klarzustellen das du in diesem Kindergarten nicht zurechtkommst.Nicht jeder kann mit Kindern arbeiten und es ist ja auch nicht schlimm so etwas zuzugeben.Ich könnte auch nicht in einem Altenheim arbeiten.
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Du hast bei ALG2 ja einen Freibetrag im Bezug auf Vermögen.Dieser liegt bei 150 Euro je Lebensjahr mindestens aber 3100 Euro und 750 Euro für besondere Anschaffungen.Du liegst also noch im Rahmen und die ARGE kann nicht von dir verlangen das du dieses Geld zum leben verwendest.Untermietvertrag kannst du sicher mit deinen Eltern machen.
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Die beiden schriftlichen Erklärungen kannst du ja abgeben und im Bezug auf deinen Lebensunterhalt schreibst du eben das du von ersparten Geld welches noch aus deinem ALG1 Bezug stammt in der Zeit gelebt hast.
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Dazu kann ich nicht viel sagen.Wenn du keine Kinder zu versorgen hast und in der Lage bist zu arbeiten dann steht dir eventuell kein Unterhalt zu.Wenn du mit der Auskunft deines Anwaltes nicht zufrieden bist dann hole doch eine zweite Meinung ein.
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Du bist krankgeschrieben also warum sollte der KIndergarten dich denn dann Abmahnen.Wenn dir diese Arbeit nicht zusagt dann sprich doch mit deinem SB darüber.Ist aber immer noch besser als wenn die Kinder unter deiner Lustlosigkeit zu leiden haben die nichts dafür können das du dort nicht arbeiten willst und lieber zu Hause rumsitzen möchtest.
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Notfalls würde ich die Bankkarte selbst kopieren.So etwas gibt man nicht aus der Hand und es gibt auch keinen Sinn weshalb diese Kopie überhaupt gebraucht wird.
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Wovon hast du denn gelebt?Sicher haben dich deine Eltern unterstützt.Entweder gibst du das so an oder du sagst eben das du von deinem ALG1 noch Bargeld zu Hause hattest von dem du erstmal gelebt hast.Die Erklärung das deine Eltern nicht für dich aufkommen solltest du schon abgeben damit du deine vollen Leistungen bekommst.Im Bezug auf die Miete weiß ich nicht wie ihr das haltet.Wenn du monatlich etwas dazugibst dann müssen deine Eltern dir das bescheinigen damit du die Kosten über die ARGE bekommen kannst.
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Da du erst 17 bist und ja noch zu Hause wohnst ist deine Mutter noch für dich unterhaltspflichtig.Du bekommst also keine Wohnung bezahlt.Wieso machst du keine Ausbildung?Das Geld wird dir nicht weggenommen denn bei der ALG2 Beantragung hast du eine Freigrenze die du mit dem Betrag nicht überschreitest.
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Unterhaltsvorschuß wird als Einkommen gerechnet.
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Wenn sie bei dir einzieht und du von ihr Miete bekommst dann wird die ARGE dies als Einkommen rechnen.Besser wäre vielleicht eine WG.
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Es kommt auf deine Situation an.Lebst du allein oder bist du verheiratet,hast du Kinder?Beim ALG1 werden keine Freibeträge abgezogen so das es darauf ankommt wie hoch deine Miete ist und ob diese auch in deiner Gegend angemessen ist.Du solltest aber trotzdem einen ALG2 Antrag stellen und dazu den Wohngeldantrag.Eins von beiden wirst du sicher bekommen.
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Gebt doch erstmal die Berechnungen ab und dann wartet auf den Bescheid und dann bietet ihr eine Ratenzahlung an.Das klappt schon keine Angst.
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Ja da habt ihr etwas Pech.Sie werden euch nicht gleich das Geld streichen aber zurückzahlen müßt ihr sicher.Ihr seid eigentlich verpflichtet Rückzahlungen anzugeben denn wenn ihr etwas zuzahlen müßtet hättet ihr es doch auch beantragt.
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Im Normalfalle würde die Mutter von sich aus den Unterhalt an das Kind weiterleiten wenn es nicht mehr zu Hause wohnt.
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Da du ja wohl bereits einen ALG2 Antrag gestellt hattest würde ich dir raten persönlich in der ARGE vorzusprechen und einen schriftlichen Bescheid zu verlangen.Dieser steht dir zu.Lass dich da nicht abwimmeln und wenn du bei dem SB nicht weiterkommst dann verlange den Teamleiter zu sprechen.Spätestens dann löst sich manches in Wohlgefallen auf.
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Sie kann bei der ARGE die Erstaustattung für das Kind beantragen.Nach der Geburt würde sie Elterngeld bekommen und Kindergeld für das Kind.Ansonsten erhält sie die Regelleistungen für sich und das Kind.Das Elterngeld ist bis 300 Euro anrechnungsfrei.Unterhaltsvorschuß kann sie auch beantragen und würde sie vom Jugendamt bekommen.Deinem Sohn sollte aber schon klar sein das er den Unterhalt irgendwann wird nachzahlen müssen und zwar einmal ans Jugendamt und dann auch an sein Kind.
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Es kommt darauf an was bei euch als angemessen gilt.Dies ist ja überall etwas anders.Wenn du diese Info von der ARGE hast dann stimmt das so.
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Natürlich gehört alles zur Wohnfläche.Wenn du dir von der ARGE eine Wohnung genehmigen läßt dann rechnen sie dir ja auch nicht die Küche/Bad/Flur aus den qm raus.
