Beiträge von Kitty121

    Wenn du noch unter 25 bist dann bildest du mit deiner Mutter eine BG in der dein Lohn mitgerechnet wird.Ihr würdet also den Antrag gemeinsam stellen müssen.Von deinem Geld kannst du 120 Euro behalten und den Rest müßtest du deiner Mutter geben.Allerdings müßte deine Mutter dich dann voll verpflegen und auch alles andere bezahlen was so anfällt.Laß dich da nicht von ihr über den Tisch ziehen.Wenn du über 25 bist dann könntest du einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen und hättest monatlich mehr in der Tasche als jetzt.Du würdest dann mit deiner Mutter eine HG bilden und müßtest dich nur an der Miete beteiligen die du aber von der ARGE bekommen würdest.

    Trotzdem solltest du dir einen Anwalt nehmen.Ich kann verstehen das eine solche Erfahrung wie du sie machen mußtest sehr schmerzlich ist und man dann erstmal alles verdauen muß.Das braucht seine Zeit.Allerdings sollten die Leute die dafür verantwortlich sind auch für ihre Fehler grade stehen.

    Warum nicht.Die ARGE zahlt dir nur das angemessene und den Rest mußt du selbst tragen.Ich würde aber das Geld nicht unbedingt auf deinem Konto einzahlen sondern es mir in bar geben lassen.Ansonsten könnte die ARGE dir unterstellen das du von deinem Sohn unterstützt wirst und dir Leistungen streichen.

    Das einmal etwas bei der ARGE nicht ankommt kann ich verstehen aber gleich dreimal?Sie sollte umgehend die Unterlagen persönlich nachreichen und sich dies auch bestätigen lassen dann bekommt sie auch wieder ihre Leistungen.Ansonsten kann sie da nicht viel machen es sei denn sie kann nachweisen das sie die Unterlagen abgegeben hat.

    Am besten gehst du persönlich nochmal vorbei und verlangst den Teamleiter.Sage das du mittellos bist und verlange eine Barauszahlung.Dann kannst du auch gleich die Erstaustattung für dein Kind beantragen oder hast du das schon getan.Solltest du keinen Erfolg haben dann hol dir einen Beratungsschein und suche einen Anwalt auf.Das hättest du längst tun sollen.Wovon habt ihr denn in den ganzen Monaten gelebt?

    Du müßtest Leistungen bekommen denn von deinem Verdienst wird ja noch ein Freibetrag abgezogen und es steht dir der Alleinerziehendenzuschlag zu.Verlange von der ARGE einen schriftlichen Bescheid gegen den du dann Widerspruch einlegen kannst.Dann solltest du nicht nur für dein Kind sondern auch für dich Wohngeld beantragen.Wenn dein ALG2 Antrag bewilligt wird dann verechnen sie das eventuell bereits gezahlte Wohngeld mit deinem Leistungsanspruch.