Wenn du noch unter 25 bist dann bildest du mit deiner Mutter eine BG in der dein Lohn mitgerechnet wird.Ihr würdet also den Antrag gemeinsam stellen müssen.Von deinem Geld kannst du 120 Euro behalten und den Rest müßtest du deiner Mutter geben.Allerdings müßte deine Mutter dich dann voll verpflegen und auch alles andere bezahlen was so anfällt.Laß dich da nicht von ihr über den Tisch ziehen.Wenn du über 25 bist dann könntest du einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen und hättest monatlich mehr in der Tasche als jetzt.Du würdest dann mit deiner Mutter eine HG bilden und müßtest dich nur an der Miete beteiligen die du aber von der ARGE bekommen würdest.
Beiträge von Kitty121
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Wenn ihr zusammenzieht bekommt ihr jeder die Regelleistung und die Leistung für euer Kind.Dazu käme dann ja noch das Elterngeld und Kindergeld.Letzteres wird auf die Leistung angerechnet.Die Wohnung würdet ihr auch bezahlt bekommen sofern sie angemessen ist.
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Solange sie noch bei dir gemeldet ist steht dir auch die Miete zu.Alles andere liegt in deinem Ermessen.Deine Tochter sollte klare Verhältnisse schaffen.Entweder ganz oder gar nicht.
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Kommt immer darauf an aus welchen Grund du gekündigt hast.Du müßtest mit 10% weniger an Leistung rechnen.
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Du solltest mit dem Arbeitsamt sprechen bevor du kündigst und auch mit dem Arbeitgeber.
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Trotzdem solltest du dir einen Anwalt nehmen.Ich kann verstehen das eine solche Erfahrung wie du sie machen mußtest sehr schmerzlich ist und man dann erstmal alles verdauen muß.Das braucht seine Zeit.Allerdings sollten die Leute die dafür verantwortlich sind auch für ihre Fehler grade stehen.
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Die betrifft nur Fälle in denen die ARGE falsch berechnet hat und es dir nicht möglich war dies zu erkennen.Es kommt also darauf an wie die Überbezahlung zustande kam.
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Warum nicht.Die ARGE zahlt dir nur das angemessene und den Rest mußt du selbst tragen.Ich würde aber das Geld nicht unbedingt auf deinem Konto einzahlen sondern es mir in bar geben lassen.Ansonsten könnte die ARGE dir unterstellen das du von deinem Sohn unterstützt wirst und dir Leistungen streichen.
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Das einmal etwas bei der ARGE nicht ankommt kann ich verstehen aber gleich dreimal?Sie sollte umgehend die Unterlagen persönlich nachreichen und sich dies auch bestätigen lassen dann bekommt sie auch wieder ihre Leistungen.Ansonsten kann sie da nicht viel machen es sei denn sie kann nachweisen das sie die Unterlagen abgegeben hat.
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Das kommt auf deinen Verdienst an.
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Am besten gehst du persönlich nochmal vorbei und verlangst den Teamleiter.Sage das du mittellos bist und verlange eine Barauszahlung.Dann kannst du auch gleich die Erstaustattung für dein Kind beantragen oder hast du das schon getan.Solltest du keinen Erfolg haben dann hol dir einen Beratungsschein und suche einen Anwalt auf.Das hättest du längst tun sollen.Wovon habt ihr denn in den ganzen Monaten gelebt?
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Du bist ja über 25 und bildest deine eigene BG.Leg doch einfach einen Mietvertrag vor und beantrage die Wohnkosten.Ansonsten kann der ARGE es doch egal sein wie du deinen Eltern die Miete bezahlst ob nun übers Konto oder in bar.
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Wenn du dir seit du 14 warst alles selbst kaufen mußtest wovon hast du das gemacht?Du bist doch zu dem Zeitpunkt sicher noch zur Schule gegangen?Wenn du seit Januar dort nicht mehr wohnst dann steht der Unterhalt natürlich dir zu und nicht deiner Mutter.Insofern müßtest du deine mUtter verklagen auf Auszahlung der Unterhaltssumme.
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Du müßtest wohl ALG2 beantragen und sie wollen meist die Kontoauszüge der letzten drei Monate seit Antragstellung sehen manchmal auch länger zurückliegende Auszüge.
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Du müßtest Leistungen bekommen denn von deinem Verdienst wird ja noch ein Freibetrag abgezogen und es steht dir der Alleinerziehendenzuschlag zu.Verlange von der ARGE einen schriftlichen Bescheid gegen den du dann Widerspruch einlegen kannst.Dann solltest du nicht nur für dein Kind sondern auch für dich Wohngeld beantragen.Wenn dein ALG2 Antrag bewilligt wird dann verechnen sie das eventuell bereits gezahlte Wohngeld mit deinem Leistungsanspruch.
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Wenn du deine Vollzeitstelle aufgibst und dann in teilzeit ALG2 Leistungen beanspruchen müßtest bekämst du auf alle Fälle eine Sperre denn deine Bedürftigkeit hast du selbst verursacht.
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Du müßtest den Antrag stellen und damit begründen das die Küche bereits vorhanden war und du diese nicht mitnehmen kannst da sie zur Wohnung dazugehört.
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Wie Bine schon schrieb deine Tochter hat ja bereits für Möbel Geld erhalten und diese müßte sie mitnehmen.
