Beiträge von Kitty121

    Zunächst einmal bist du unterhaltspflichtig bis dein Kind eine abgeschlossenen Ausbildung gemacht hat.Allerdings ist es bei dir ja so das deine Tochter aus welchen Gründen auch immer die Lehre abgebrochen hat und dann auch keine neue Ausbildung begonnen hat sondern gearbeitet hat.Insofern wärst du meiner Meinung nach nicht mehr unterhaltsverpflichtet.Wenn sie jetzt eine neue Ausbildung beginnt ist es ihre Sache wie sie sich dann finanziert.Sie müßte ja ein Ausbildungsgeld bekommen und dazu das Kindergeld.Ansonsten müßte sie Wohngeld beantragen um ihre Miete zu bezahlen.Du könntest ja ihr eine Fahrkarte bezahlen wenn du sie unterstützen möchtest.Um ganz sicher zu gehen müßtest du eben bei einem Anwalt nachfragen wie das genau mit der Unterhaltspflicht ist.

    Der Freibetrag ist pro Person der BG 150 Euro je vollendeten Lebensjahr aber mindestens 3100 Euro und zusätzlich eine Summe von 750 Euro für einmalige Anschaffungen.Bei der Summe die deine Freundin auf dem Konto hat wird also nichts angerechnet werden.

    Ein PKW darf ja nur den Wert von 7500 Euro haben.Nun weiß ich ja nicht was du unter einem großen Auto verstehst und was dieses an Wert hat.Die ARGE kann aber verlangen das ihr euer Auto verkauft und euch etwas kleineres zulegt und vom Verkaufswert dann erstmal lebt.Ihr solltet auch bedenken das die Leistungen die ihr bekommen würdet nicht gerade hoch sind und wenn ihr das Auto noch abbezahlen müßt bleibt nachher nicht viel übrig zum leben.Ihr solltet aber mit der SB sprechen und verlangen das euer Antrag zumindestens bearbeitet wird damit ihr erstmal etwas Geld für eure Ausgaben habt denn auch der Verkauf des Autos geht ja nicht sofort.Es sollte zumindestens möglich sein das ihr die ALG2 Leistungen auf Darlehensbasis bekommt.

    Du solltest dir einen Beratungsschein holen und zu einem Anwalt gehen der sich im Patientenrecht auskennt.Ich würde mal sagen das dir sicher eher noch Zahlungen vom Krankenhaus zustehen als das du da etwas zahlen sollst.Hast du denn nicht gegen das Krankenhaus geklagt.Es liegt doch wohl bei dir ein Behandlungsfehler vor?

    Jalale hat Recht.Ich kann dich schon verstehen das es dir unangegenhm ist wenn dein Lebensgefährte die ganzen Kosten bestreitet aber eigentlich bist du ihm unterhaltspflichtig wenn der leibliche Vater schon keinen Unterhalt beisteuert.Warum arbeitest du nicht?

    Warum willst du den Job nicht annehmen?Wenn die ARGE davon Kenntnis bekommt das du eine Arbeit abgelehnt hast müßtest du mit Sanktionen rechnen.Sei doch froh das du in deinem Alter wieder eine Stelle gefunden hast wenn auch nur auf Teilzeit.Du wirst sicher noch zusätzlich Gelder bekommen können.Entweder von der ARGE oder du müßtest Wohngeld beantragen aber es werden dir ja Freibeträge gutgeschrieben so das du am Ende mehr in der Tasche haben wirst als jetzt.

    Soweit ich gelesen habe will die FDP das ALG2 abschaffen und das ganze dann Bürgergeld nennen.Dieses bekommt man dann wohl über das Finanzamt und soll somit alles vereinfachen.Also nicht mehr viele Behörden sondern nur noch eine die alles bündelt was es an Sozialleistungen gibt.Ich sehe es nicht so das es zukünftig gar keine derartigen Leistungen geben wird denn es ist nun mal Tatsache das es zu wenig Arbeitsplätze gibt und viele Arbeitsplätze werden schlecht bezahlt.Wovon sollen die Leute leben die keine Arbeit haben oder die vielen Rentner die zwar lange gearbeitet haben aber trotzdem nur eine geringe Rente bekommen.Es gibt eine neue Regierung und es wird sicher wieder einiges neues geben und ganz sicher wird es nicht viel besser werden als jetzt aber ganz wegfallen wird es nicht.

    Wenn du ausziehst dann hast du unterm Strich auch nicht mehr als jetzt denn du müßtest deine kompletten Kosten selbst tragen.Dabei wirst du erstmal sehen was im Monat alles so anfällt was sonst immer als selbstverständlich hingenommen wird.

    Dein Vermieter kann nicht einfach so den Mietvertrag auf dich alleine umschreiben dazu gehört immer noch dein Einverständnis.Insofern müßte dein Ex sich weiterhin an den Mietkosten beteiligen denn er kann dann auch nicht einfach so aus dem Vetrag aussteigen.Ich würde dir aber auch schnellstens zu einem Beratungsschein raten und dann such dir einen Anwalt und lass dich beraten.

    Wie schon gesagt ausziehen kannst du sicher jederzeit sofern du die Wohnung und alles andere selbst bezahlen kannst.Du kannst zwar versuchen eine Genehmigung der ARGE zu bekommen und auf die beengten Wohnverhältnisse hinweisen aber ob sich der SB darauf einläßt kann ich dir nicht sagen.Meine Kinder teilen sich auch zu zweit ein 12 qm großes Zimmer und es geht durchaus.Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig als zu warten bis du 25 bist.

    Da du mit deiner Freundin zusammenlebst gehört sie mit in die Berechnung denn ihr bildet eine BG.Die ARGE wird ihr Geld bei dir anrechnen und wenn deine Freundin sehr gut verdient könnte es sein das du gar keine Leistungen bekommen würdest.Das Sparbuch müßt ihr also mit angeben.

    Die ARGE bezahlt dir die erhöhten Mietkosten nur ein halbes Jahr.Du wirst auch mit einem Widerspruch da nichts erreichen.Stehst du denn allein in dem Mietvertrag?Da sich deine Lebensumstände geändert haben wirst du nur mit dem Vermieter sprechen können und sehen müssen ob er dich aus dem Vetrag entläßt oder du suchst einen Nachmieter.Bei dem Gespräch mit dem Vermieter solltest du deutlich machen das du die Miete nicht mehr zahlen kannst und die ARGE auch nicht die volle Summe übernimmt.