Ich würde mit dem Teamleiter sprechen und auch eine Klage androhen wenn der Wohnung nicht entsprochen wird.Der Vermieter erstellt ja die Nebenkostenrechnung nicht einfach so sondern aus der Erfahrung der Vormieter heraus.Natürlich hat jeder eine etwas andere Abrechnung da auch jeder anders heizt oder Wasser verbraucht.Warum sollst du aber mehr Nebekosten zahlen wenn dies gar nicht notwendig ist.Ich verstehe den Standpunkt der SB beim besten Willen nicht.
Beiträge von Kitty121
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Na du als Mutter bist doch auch noch da.Gibt es denn keine Möglichkeit das du deinen Sohn aufnehmen kannst?
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Ich würde das ganze nicht unbedingt per mail erledigen sondern in einem persönlichen Gespräch die Situation klären.Tatsache ist das der Vater unterhaltspflichtig ist und zwar allen seinen Kindern gegenüber auch dem 19 jährigen so lange er noch keine abgeschlossenen Ausbildung oder eine Arbeitsstelle hat.Er sollte auf alle Fälle mit der ARGE sprechen ob er Leistungen bekommen könnte eventuell vielleicht erstmal auf Darlehensbasis.Dazu ist es notwendig das er einen ALG2 Antrag stellt denn dieser gilt immer ab Tag der Antragstellung.
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Dann versucht es doch mal über einen Makler.
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Ich meinte in eurer Stadt oder Dorf wo auch immer du wohnst.Es gibt doch Wohnungsgenossenschaften oder manchmal vermietet auch die Kirche Wohnungen.
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Der Frau gegenüber ist dein Mann sicher nicht unterhaltspflichtig der Tochter aber schon und zwar bis zu dem Zeitpunkt wo sie eine Ausbildung beendet hat.Da gibt es auch keine Zwischenzeit wo der Unterhaltsanspruch ruht.Selbstverständlich ist auch die Tochter verpflichtet sich eine Ausbildungsstelle oder Arbeit zu suchen und dein Mann kann auch verlangen das sie ihm das nachweist.Wenn die Tochter nichts machen möchte und nur zu Hause sitzt dann kann dein Mann den Unterhalt einstellen aber dazu wäre es am besten einen Anwalt zu befragen der euch da genau weiterhelfen kann.Da ihr ja auch zwei Kinder habt kommt es ja auch immer auf das Einkommen deines Mannes an.
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Lirafe hat Recht.Ich würde mir an deiner Stelle mal diese Gesetze und Gerichtsurteile schwarz auf weiß zeigen lassen.
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Da du ja schon etwas älter bist glaube ich nicht das du jetzt gleich mit einer Maßnahme rechnen mußt.Ich würde bei dem SB mal nachfragen und die erneute Ortsabwesenheit erklären.So bist du auf der sicheren Seite denn selbst wenn du jemanden hast der deine Post sichtet wie willst du wenn du schnell einen Termin wahrnehmen müßtest 600 km zurücklegen.
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Ich kenne es auch so das schriftliche Bewerbungen erstattet werden aber online Bewerbungen nicht.Was willst du da auch als Kosten ansetzten?Bei einer schriftlichen Bewerbung brauchst du ja Papier,Briefumschläge,Briefmarken.Du bekommst ja z.B. auch nicht die Kosten ersetzt für die Druckerpatronen.Es gibt ja auch kein Geld bei telefonischen Bewerbungen.
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So kann man das allerdings auch sehen.
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Ihr wohnt ja noch nicht zusammen und das bedeutet wenn ihr nun zusammenzieht dann geschieht dies auf Probe und das Gehalt deiner Freundin würde erst nach einem Jahr angerechnet.
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Auch wenn er arbeitslos ist muß er weiterhin Unterhalt zahlen wenn er genügend ALG1 bekommt.Ansonsten mußt du am besten den Unterhalt per Titel einklagen so das du etwas in der Hand hast und im Falle der Arbeitsaufnahme den Unterhalt nachgezahlt bekommst.
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Von deinem Nettoeinkommen bekommst du einen Freibetrag und würdest dann noch als Aufstockung ALG2 erhalten.Wieviel das ist kommt auf deine Mietkosten an.Versuche doch mal einen ALG2 Rechner.
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Ihr seid schon ein bisschen selbst schuld.Wenn ihr einen Wasserschaden hattet hätte der Mieter der dies verursacht hat dafür aufkommen müssen.Das er nicht versichert war ist sein Problem und nicht eures dann muß er eben aus eigener Tasche bezahlen.Ihr hättet die Tapete entfernen müssen und erneuern und dann wäre euch der Schimmel sicher erspart geblieben.Ausziehen könntet ihr schon nur ob die ARGE die Umzugskosten übernimmt ist fraglich.
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Wendet euch doch mal an eure Kommune.Die haben auch Wohnungen und können euch da vielleicht weiterhelfen.Wieso müßt ihr eigentlich immer mehr bezahlen?Sind eure Nebenkosten so hoch?
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so richtig was du willst?
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Wenn ihr zusammen wohnt werdet ihr gemeinsam berechnet also als BG.Schulden interessiert die ARGE dabei nicht und die Zweitwohnung wird sicher berücksichtigt wenn diese notwendig ist.
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Normalerweise wird bevor du mit einer Maßnahme beginnst diese genau festgelegt.Also wenn du nur an einem Teil teilnimmst steht das eigentlich in den Formularen die du ja bei diesem Kurs abgeben mußt denn die Firmen die diese Kurse anbieten müssen ja auch wissen was welcher Teilnehmer genau macht.Es gibt ja welche die noch nebenbei einen Job haben und dann z.B. nur teilzeitmäßig teilnehmen.Insofern müßten deine Angaben eigentlich zumindest in der Firma verzeichnet sein.Da du nur 45 Euro im Monat bekommst und dies dann auch noch anhand von Gutscheinen erfolgt kann ich nicht nachvollziehen denn keiner kann von 45 Euro im Monat leben.Eventuell hattest du schon Sanktionen das dir in dieser Weise jetzt das Geld gestrichen wird?
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Soweit ich es weiß bekommst du für online Bewerbungen gar nichts denn es entstehen dir ja keine Kosten wie bei einer schriftlichen Bewerbung.
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Ich sehe das auch so wie lirafe.Die ARGE zahlt generell keine Schulden.Wenn du kein pfändbares Einkommen hast kannst du nichts bezahlen auch wenn du es gerne willst und wenn du es dennoch machst ist das ein guter Wille deinerseits um von deinen Schulden runterzukommen.Die ARGE ist aber nicht dafür da mit Sozialleistungen deine Schulden zu tilgen.
