Ich hatte das auch mal das die zwar den Bescheid fertig hatten aber das Geld nicht überwiesen werden konnte wegen technischer Mängel.Allerdings hatte man mir gleich gesagt ich könne das Geld auch in bar abholen aber auch erst nachdem ich denen sagte das ich das Geld brauche zumal es im Dezember war wo man eh mehr Ausgaben hat als sonst.
Beiträge von Kitty121
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Normalerwiese dauert die Barbeitung auch für einen Folgeantrag 3-4 Wochen.Wenn du erst letzte Woche die Unterlagen abgegeben hast dann sind sie wirklich sehr schnell mit der Bearbeitung.Du müßtest ja nun in den nächsten Tagen deinen neuen Bescheid erhalten und daraus dann ersehen warum du weniger Geld bekommst.Wenn sich an euren Wohn und Lebensverhältnissen nichts geändert hat dann müßtest du ja das selbe weiterhin bekommen wie bisher.Vielleicht wenn du morgen noch kein Geld hast solltest du persönlich vorbeigehen und der Sache auf den Grund gehen.Die SB haben ja deinen Bewilligungsbescheid im Computer so das auch ersichtlich wieviel du bekommst und warum.Wenn das Geld noch nicht angewiesen ist kannst du auch auf eine Auszahlung bestehen.
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Tja das wäre wirklich zu schön um wahr zu sein.Manchmal kann man gar nicht glauben das zwei Menschen sich eigentlich mal geliebt haben wenn man dann sieht wie die sich zerfleichen und der eine dem anderen nichts mehr gönnt.
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Ich habe jetzt mal auf meinen Bescheid geschaut und gesehen das die KFZ Versicherung übernommen wird.Da ich meine Versicherung immer halbjährlich zahle hat mich der geringe Betrag etwas gewundert.Aber es ist ja der monatliche Betrag und wenn ich das dann zusammenrechne kommt der halbjahresbetrag raus.
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Ich denke auch das dir das Amt da Schwierigkeiten machen könnte.Es wäre sicher gut wenn du von den Kindergärten in welchen du einen Platz beantragt hast die Ablehnungen vorweisen kannst.
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Die ARGE zahlt eigentlich noch sechs Monate die Miete.
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ALG1 bekommst du von einer anderen Stelle ausgezahlt.Das sind ja auch zwei unterschiedliche bescheide.Das ALG1 wird ohne Freibetrag komplett auf das ALG2 angerechnet.
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Frag bei deiner ARGE nach die können dir das genau sagen.
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Warum mit Bürgschaft?Verstehe ich nicht denn du beziehst ja laufende Leistungen und sie könnten von dieser monatlich eine Summe einbehalten bis die Kaution zurückgezahlt ist.Ich würde nochmal mit dem SB sprechen und auch erklären das monatlich 200 Euro Rückzahlung einfach nicht möglich sind und um eine niedrigere Rate bitten.Sollte eigentlich möglich sein.Wenn du bei deinem SB nicht weiterkommst wende dich an den Teamleiter.
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Nein zwingen können sie dich nicht.Du kannst umziehen aber müßtest dann die Umzugskosten selbst tragen.Ansonsten kannst du nur versuchen ob deine Kinderärztin dir eventuell ein Attest ausschreibt das auf Grund des Schimmelbefalls in der Wohnung die Gesundheit der Kinder gefährdet ist und dieses bei der ARGE abgeben.
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Dein Mann ist dir und dann deinem Kind Unterhaltsverpflichtet.Es kommt darauf an wie hoch sein Einkommen ist.Der Kindesunterhalt das wirst du ja sicher von deinen anderen Kindern her kennen errechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle.Was dir an Unterhalt zustehen würde kommt wie gesagt auf sein Einkommen an.Ich würde dir raten einen Anwalt einzuschalten der dich da in allen Dingen beraten kann.Hol dir so einen Beratungsschein damit sich deine Kosten in Grenzen halten.Ich weiß nicht was du zur Zeit bekommst ALG1 oder ALG2.Je nachdem kannst du die Erstaustattung für dein Kind beantragen.Im übrigen würde ich dir raten deinem Mann mit einer Anzeige zu drohen sofern er dich nicht in Ruhe läßt.
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Die ARGE wird dir sicher sagen das du erstmal zu deinen Eltern ziehen sollst und keinen Anspruch auf ALG2 hast.
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Der Monat ist ja nun zu Ende und du kannst ja anhand der Eingänge auf dem Konro nachweisen das die Firma nicht gezahlt hat.Insofern könntest du versuchen das man dir bei der ARGE das Geld sozusagen als Vorschuß auszahlt.
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Deine Schulden interessiert die ARGE nicht.Du solltest deinen Bescheid mal überprüfen denn wenn du mehr als 400 Euro für die Miete bezahlst sind die 108 Euro eigentlich etwas wenig.Es sei denn die Wohnung ist zu teuer und die ARGE übernimmt nur einen Teil der Kosten.
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Das ist unterschiedlich und kommt auf das Einkommen deiner Eltern an und was du an Ausbildungsgeld hast.
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Da du noch bei deinen Eltern lebst bekommst du erst ALG2 Leistungen wenn du 25 bist.Krankenversichern kannst du dich aber über deine Eltern.Bis 23 geht das in der Familienversicherung.Außerdem wenn du arbeitest solltest du doch über deinen Arbeitgeber versichert sein.
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Soweit ich weiß gibt es die Halbwaisenrente nur wenn der Verstorbene auch in die Rentenkasse eingezahlt hat.Du müßtest doch aber diese Auskunft bei der zuständigen Rentenstelle einholen können.
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Beim Ehegattenunterhalt kann ich mir durchaus vorstellen das einige versuchen zu tricksen denn dieser fällt ja weg wenn man wieder in einer Beziehung lebt.Ich gebe dir da Recht das viele eine neue Beziehung nicht angeben und der Zahlende durchaus in Geldschwierigkeiten geraten kann.
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Wenn du eine Sanktion bekommen hast dann hat das ja seine Gründe.Wie kommst du darauf das die ARGE dir dann das Geld nachzahlt.Da bräuchten sie ja die Sanktion gar nicht erst zu verhängen.
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Wenn du dies ordentlich begründen kannst wirst du sicher Unterstützung bekommen können.Du müßtest aber schon nachweisen können das du in deiner Umgebung keinen Kindergartenplatz für dein Kind bekommst und auch die Strecke nicht mit einem Fahrzeug zurückzulegen wäre.
