Beiträge von Kitty121

    Wenn deine Freundin Abi macht bekommt sie höchstens Bafög.Da ihr beide unter 25 seid bekommt ihr von der ARGE für einen Zusammenzug nichts.Für dich wären noch deine Eltern zuständig und eine Fahrtstrecke von 18 km ist kein ausreichender grund für einen Auszug.

    Da gebe ich dir sicher Recht.Aber man sollte auch immer bedenken das die neuen Partner nicht verpflichtet sind für die Kinder aus vorherigen Beziehungen aufzukommen.Natürlich machen dies die meisten weil ja auch die KInder nachher in diesen Beziehungen leben aber es sind nun mal die leiblichen Väter/Mütter die auch bei einer Scheidung oder Trennung für die Kinder aufzukommen haben und dies oftmals nicht machen.Es gibt viele Frauen die wieder arbeiten und auch in einer neuen Parterschaft leben und teilweise auf viele Dinge verzichten damit ihre Kinder alles bekommen können.Es geht hier ja auch nicht nur um den normalen Unterhalt für die Lebenshaltungskosten sondern es gehört ja noch jede Menge mehr dazu was ein Kind im laufe der Jahre so braucht und was durch die paar Euro Unterhalt nicht zu decken ist.

    Du kannst den vetrag ja mit vorlegen und auch sagen das du zum einen bei diesem Minijob mehr Geld bekommst als wenn du einen 1 Euro Job anfängst und zum anderen dieser 1 Euro Job ja auch befristet ist und du danach dann wieder ohne etwas dastehst.Im Bezug auf die Bewerbungen würde ich zu deiner SB sagen das du gerne bereit bist dich so oft im Monat zu bewerben allerdings dann auch gleich die Übernahme dieser Kosten geklärt werden muß.Aus den normalen Regeleistungen lassen sich auf keinen Fall 50 Bewerbungen finanzieren.Zudem wäre es dann auch angebracht das deine SB ihren Verpflichtungen nachkommt und dir einige Firmen mitteilt wo du dann diese 50 Bewerbungen hinschicken kannst.

    Wohngeld kannst du zwar beantragen aber dabei würde auch das Einkommen deines Freundes mitgerechnet da ihr die Wohnung ja zusammen bewohnt.

    Ich würde sagen ja denn es sind ja zusätzliche Einnahmen obwohl diese natürlich dir kein Zusatzeinkommen verschaffen da sie nur die Miete decken.Allerdings sollte dein Insovenzverwalter schon davon in Kenntnis gesetzt werden.

    Also ich kenne alleine in meiner Nachbarschaft 7 Frauen die nach einer Scheidung bzw. Trennung allein sind mit ihren Kindern und wo die Männer sich keinen Deut mehr um ihre Kinder scheren und auch nichts zahlen sondern das ganze erstmal den Jugendamt überlassen.Es gibt sie sicher aber ich kenne keinen einzigen Mann der seine Kinder versorgt und wo die Frau sich nicht kümmert.Statistisch gesehen würde ich sagen betrifft es zum überwiegenden Fall eben die Frauen.

    Eltern verlangen auch nicht unbedingt von ihrem Kindern Miete.Allerdings ist es bei euch nun mal so und wenn ihr monatlich Geld bezahlen müßt aber nicht soviel Einkommen habt und auf Sozialleistungen angewiesen seid sollte es eigentlich von den Eltern denen ja die finanzielle Situation ihrer Kinder bekannt sein dürfte selbstverständlich sein die Notwendigen Schriftstücke auszustellen damit sie die Leistungen beziehen können.

    Ja es wird generell so gemacht das bei verheirateten Leuten und einem Hartz4 Bezug die Frau und Kinder familienversichert werden.Ob dies rückwirkend möglich ist müßtet ihr mit der Krankenkasse klären.

    Du müßtest ALG2 beantragen denn nur mit Wohngeld wirst du nicht weit kommen.Die ARGE würde dir noch sechs Monate die Miete zahlen dann müßtest du etwas billigeres suchen oder du bleibst da wohnen und zahlst die Restmiete aus deiner Leistung.