Mit deiner Arbeit hast du auf alle Fälle mehr als nur ALG2.Du müßtest einen Aufstockungsantrag für das ALG2 stellen denn von deinem Lohn werden ja noch Freibeträge abgezogen.
Beiträge von Kitty121
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Du bist über 25 und kannst jederzeit ausziehen denn du bildest eine eigene BG.Lass dir sagen wie groß und teuer eine Wohnung sein darf und dann holst du dir Wohnungsangebote und stellst einen Antrag auf die Erstaustattung.Lass dich nicht abwimmeln die Wohnung steht dir zu.
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Die Zahl der geforderten Bewerbungen sollte schon realistisch sein.Die Maßnahme kann sie dir aufs Auge drücken.Du müßtest dann schauen wie du deinen Minijob geregelt bekommst.Wenn ich allerdings lese das du 20 Stunden in der Woche arbeitest also 80 Stunden im Monat und dafür 130 Euro bekommst kann ich nicht verstehen wie du für einen solchen Hungerlohn überhaupt arbeiten gehst.Mal im Vergleich ich arbeite 83 Stunden im Monat und verdiene 840 Euro netto.
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Ausziehen kannst du aber von der ARGE wirst du nichts bekommen.Du hättest zusätzlich zu deinem Ausbildungsgeld dein Kindergeld und müßtest BAB beantragen.Wenn du zusätzlich noch einen Job annehmen könntest sollte es eigentlich zu finanzieren sein.
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Eine Kündigung braucht einen guten Grund auch in der Probezeit.Er wird schon mit einer Sperre rechnen müssen es sei denn er kann genau seine Beschwerden nachweisen auch das Mobbing.
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Da du über 25 bist bist du deine eigene BG und das Einkommen deiner Eltern und Geschwister sowie das Auto deines Vaters hat die ARGE gar nicht zu interessieren.Lass dir mal zeigen unter welchen Gesichtspunkten deine SB diese Unterlagen einsehen will.Glaube nicht das die dir da was zeigen kann.
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Es ist aber trotzdem so das du für die Antragstellung im Mietbereich etwas schriftliches brauchst oder wenigstens einen Nachweis das ihr diese Kosten tatsächlich habt.Ich finde es ganz ehrlich auch von den Eltern etwas fragwürdig von euch auf der einen Seite Mietkosten zu nehmen und auf der anderen aber das Geld dann einstecken zu wollen ohne es bei der Steuer anzugeben.Euch fehlt dieses Geld ja auch in der Kasse und bekommt deswegen dann keine Leistungen die euch aber zustehen würden.
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Du kannst das nur beantragen und müßtest eigentlich durchaus die Kaution als Darlehen bekommen.Ansonsten kannst du nur eine Ratenzahlung mit deinem neuen Vermieter vereinbaren.
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Meistens wollen sie die letzten drei Monate sehen.Es kann aber auch sein das du länger zurückliegende Auszüge vorlegen mußt.Wenn du aber in den letzten Monaten nicht große Summen verbraucht hast solltest du keine Probleme haben.
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Es ist schon etwas nervig das gebe ich gerne zu aber am Ende zählt doch was du bekommst.Die Spareinlagen deiner Freundin sind nur relevant wenn sie über der Summe liegen die sie haben darf.Ich denke das du damals den Antrag eingereicht hast ohne irgendwelche Mietkosten anzugeben und deshalb gab es diese Ablehnung.Also hol dir nochmal die Unterlagen und dann wirste ja sehen ob du etwas bekommst.Ist aber immer noch besser als Geld zu verschenken was dir eigentlich zustehen würde.
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Wirst du wohl nur als Darlehen bekommen.
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Du mußt mal auf deine Abrechnung schauen wenn das Guthaben auf die Warmwasserkosten zurückzuführen ist dann kann die ARGE das Geld eigentlich nicht beanspruchen.Obwohl sie sich wohl mit dem Zuflußprinzip rausreden werden wollen.Bleibt dir nur den bescheid abzuwarten und dann Widerspruch und anschließend Klage.
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Sicher wird es auch da Grenzen geben.Ich glaube nicht das die ARGE dir eine Miete von mehr als 1000 Euro zahlt weil dann die Wohnung auch nicht angemessen wäre und du nur das bezahlt bekommst was im Rahmen liegt.Bis sechs Monate übernimmt die ARGE ja dir erhöhte Miete.
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Trotzdem kannst du ja auch bei deinem Kind zu Hause bleiben und Elterngeld beantragen.
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Da wirst du leider sehen müssen wie du auskommst.Da du Bafög berechtigt bist bekommst du kein ALG2 auch nicht als Übergangslösung.Du könntest höchstens versuchen bei der Bafögstelle eine Vorrauszahlung zu beantragen wenn der Antrag noch etwas dauert.
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Die ARGE wird wahrscheinlich auf diesen Kurs bestehen und wenn deine Mutter diesen nicht macht wird ihr die Leistung gekürzt.Es sollte doch aber möglich sein das ihr als Kinder die ja die deutsche Sprache sicherlich sprecht der Mutter helft.Nur wenn sie Deutsch spricht wird es auch besser werden wenn ihr aber zu Hause ständig eure Sprache sprecht wird das nie was.
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Vorlegen wirst du sie müssen und ich denke sie werden dir das Guthaben aufrechnen.Mit welcher Begründung sind denn die Zahlungen immer abgelehnt worden?
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Du würdest mit deinen Eltern eine HG bilden und deren Einkommen ist nicht relevant.Ihr solltet aber bei der Antragstellung gleich angeben das deine Eltern nicht für dich aufkommen und die Mietkosten schriftlich festlegen sonst bekommst du da keinerlei Zuschuß.
