Beiträge von Kitty121

    Wenn ihr euch trennen würdet dann müßtest du dir eine Wohnung genehmigen lassen und die Erstaustattung beantragen wenn die Wohnung auf den Namen deiner Partnerin läuft und ihr alles gehört.Du quasi bei ihr eingezogen bist.

    Du bist über 25 und kannst jederzeit ausziehen denn du bildest eine eigene BG.Lass dir sagen wie groß und teuer eine Wohnung sein darf und dann holst du dir Wohnungsangebote und stellst einen Antrag auf die Erstaustattung.Lass dich nicht abwimmeln die Wohnung steht dir zu.

    Die Zahl der geforderten Bewerbungen sollte schon realistisch sein.Die Maßnahme kann sie dir aufs Auge drücken.Du müßtest dann schauen wie du deinen Minijob geregelt bekommst.Wenn ich allerdings lese das du 20 Stunden in der Woche arbeitest also 80 Stunden im Monat und dafür 130 Euro bekommst kann ich nicht verstehen wie du für einen solchen Hungerlohn überhaupt arbeiten gehst.Mal im Vergleich ich arbeite 83 Stunden im Monat und verdiene 840 Euro netto.

    Ausziehen kannst du aber von der ARGE wirst du nichts bekommen.Du hättest zusätzlich zu deinem Ausbildungsgeld dein Kindergeld und müßtest BAB beantragen.Wenn du zusätzlich noch einen Job annehmen könntest sollte es eigentlich zu finanzieren sein.

    Da du über 25 bist bist du deine eigene BG und das Einkommen deiner Eltern und Geschwister sowie das Auto deines Vaters hat die ARGE gar nicht zu interessieren.Lass dir mal zeigen unter welchen Gesichtspunkten deine SB diese Unterlagen einsehen will.Glaube nicht das die dir da was zeigen kann.

    Es ist aber trotzdem so das du für die Antragstellung im Mietbereich etwas schriftliches brauchst oder wenigstens einen Nachweis das ihr diese Kosten tatsächlich habt.Ich finde es ganz ehrlich auch von den Eltern etwas fragwürdig von euch auf der einen Seite Mietkosten zu nehmen und auf der anderen aber das Geld dann einstecken zu wollen ohne es bei der Steuer anzugeben.Euch fehlt dieses Geld ja auch in der Kasse und bekommt deswegen dann keine Leistungen die euch aber zustehen würden.

    Es ist schon etwas nervig das gebe ich gerne zu aber am Ende zählt doch was du bekommst.Die Spareinlagen deiner Freundin sind nur relevant wenn sie über der Summe liegen die sie haben darf.Ich denke das du damals den Antrag eingereicht hast ohne irgendwelche Mietkosten anzugeben und deshalb gab es diese Ablehnung.Also hol dir nochmal die Unterlagen und dann wirste ja sehen ob du etwas bekommst.Ist aber immer noch besser als Geld zu verschenken was dir eigentlich zustehen würde.

    Wenn die Wohnverhältnisse auch nicht ausreichend sind dann kannst du nur einen Antrag stellen und diesen dementsprechend begründen und schauen was raus kommt.

    Die ARGE wird wahrscheinlich auf diesen Kurs bestehen und wenn deine Mutter diesen nicht macht wird ihr die Leistung gekürzt.Es sollte doch aber möglich sein das ihr als Kinder die ja die deutsche Sprache sicherlich sprecht der Mutter helft.Nur wenn sie Deutsch spricht wird es auch besser werden wenn ihr aber zu Hause ständig eure Sprache sprecht wird das nie was.