Beiträge von Kitty121
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Du mußt dir nicht vorschreiben lassen was du lernen sollst.Wenn du aber die Ausbildung über die ARGE finanziert haben willst dann werden die schauen ob du mit der angestrebten Weiterbildung auch zukünftig Chancen hast eine Arbeit zu finden.
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Das kommt auf dein Alter an und welchen Beruf du ausgeübt hast.Wieviele Bewerbungen du im Monat schreiben mußt müßte in deiner Eingliederungsvereinbarungen stehen.
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Du mußt sehen was in der Eingliederungsvereinbarung steht denn die ARGE kann nicht von dir verlangen das du deinen Job einfach so aufgibst um irgendwelche Maßnahmen zu besuchen.Du verdienst ja auch nicht so schlecht.Hast du denn schon mal versucht für deine Kinder den Kindergeldzuschlag zu beantragen.Vielleicht fällst du ja dann aus dem Hartz4 Bezug raus.
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@ Tombone Du solltest auf alle Fälle nochmal einen Antrag stellen denn ich denke schon das euch etwas zustehen würde.Du kannst ja vorab schon mal einen ALG2 Rechner probieren.Wichtig ist das ihr mit den Eltern einen Mietvertrag aufsetzt und diesen auch mit einreicht denn ohne diesen geht die ARGE davon aus das ihr dort mietfrei wohnt was ja nicht der Fall ist und dann würdet ihr keinen Anspruch haben.
elke.brandt1 Versuche doch mal mit der Krankenkasse eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Die Summe ist ja doch noch überschaubar.
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Ich denke die Sache liegt hier etwas anders.Die Mutter hat ja das Sorgerecht und nimmt dieses aber nicht wahr sondern das macht ganz offensichtlich die Oma.Wenn sich jetzt das Jugendamt einschaltet gerade wegen des Unterhaltes könnte es durchaus sein das die Mutter das Kind zu sich nimmt.Frägt sich nur ob es dort dann genauso gut aufgehoben ist wie jetzt bei der Oma.Hier sollte vielleicht der Vater generell aktiv werden und das Kind zu sich nehmen.
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Es war nur eine Festtstellung und eine kleine Diskussion.
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Nein das ist eine extra Stelle
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So weit ich weiß werden die Fahrtkosten bei 1 Euro Jobs nicht mehr übernommen.
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Da wird dir nur der Widerspruch bleiben auch wenn das etwas dauern wird.Du solltest angeben das du ja keine eigene Wohnung hattest sondern bei deinem Ex im Haus gewohnt hast und bei deinem Gang ins Ausland nichts mitgenommen hast.
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Wenn das Geld erst am 1.09 auf deinem Konto war hast du recht.
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Mit dem Anwalt bist du am besten bedient.
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Du solltest ein bisschen besser lesen.Problem welches denn???????
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Ich würde Widerspruch einlegen und vielleicht vom Vermieter eine Erklärung beilegen das die Nebenkosten aus Erfahrungen mit dem Vormieter datieren und nicht extra so niedrig gehalten sind.Vielleicht kannst du das auch gleich in einem persönlichen Gespräch klären denn Widersprüche dauern meist einige Monate und du brauchst ja schnell eine Wohnung.
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Na ja ich weiß auch nicht was du da machen kannst außer vielleicht das Jugendamt auf die Situation aufmerksam machen.Aber du solltest vielleicht auch an das Kind denken was ja nichts für so eine Mutter kann die anscheinend kein so richtiges Interesse an ihrem Kind hat.Wenn es nun die Oma gibt die sich da gut kümmert kannst du eigentlich zufrieden sein und da wäre mir der Unterhalt erstmal nebensächlich.
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Die genauen Summen kenne ich da auch nicht.Ich weiß von einem Nachbarn das dieser für die Erstaustattung 1000 Euro bekommen hat.Davon mußte er alles bestreiten.
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Na dann viel Glück.
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Da die Mutter von der ARGE ALG2 bekommt sind die Kinder ja mit in der BG.Von daher ist die Mutter verpflichtet die Unterhaltsleistungen anzugeben ansonsten macht sie sich strafbar.Die Unterhaltsleistungen werden als Einkommen berechnet.Davon mal abgesehen kann die ARGE auch die Kontobelege der Kinder verlangen.
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Du hast mit der BG deiner Mutter und Schwester nichts zu tun sondern bildest mit diesen eine HG.Du müßtest der ARGE mitteilen das du nicht für deine Mutter und Schwester aufkommst und deinen Lebensunterhalt aus deinem Einkommen bestreitest.Einen Teil der Miete müßtest du aber an deine Mutter zahlen denn sie bekommt nur den Teil für sich und deine Schwester von der ARGE
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Du bist alt genug um eine BG zu bilden die mit deinen Eltern oder deren Einkommen nichts zu tun hat.Du müßtest einen Antrag stellen und dich gegebenenfalls an der Miete beteiligen die du dann von der ARGE bekommen würdest.
