Beiträge von Kitty121

    Nimms mir nicht übel Kuddelsonstwas du bist ****.Sie schreibt das sie in der 16.Woche schwanger ist und das sie ihren Freund mit einziehen lassen will.Wenn er nicht der Vater wäre dann hätte sie es wohl angegeben.Aber das ist auch ganz egal.Du bist derjenige der hier Ratschläge erteilt wobei dann das JC nur den Kopf schüttelt.Um unter 25 eine Leistungsberechtigung zu haben müssen Gründe vorliegen.Nur ein Streit mit den Eltern reicht da nicht aus.Außerdem hat sie bereits geschrieben das er keinerlei Leistungen bekommt da die Eltern gut verdienen und es gibt wohl auch keine Streitigkeiten.Wenn er jetzt auszieht und unter 25 ist wird er nichts bekommen.Lerne lesen und dann lies dir die Gesetze mal durch.Du kannst dir gerne alles so zurechtbasteln wie es dir in den Kram passt aber die Wirklichkeit sieht nun mal anders aus.Wie war das in dem anderen Thread mit der Sanktion?Hatte ich recht oder nicht.Deine Ratschläge braucht kein Mensch du bist genauso verdreht wie deine Name.

    @ Freydis Ich habe deinen Roman jetzt mal gelesen und bin über dich als Mutter ganz ehrlich gesagt entsetzt.Wenn ein Mann meinen Kinder zu Nahe käme und diese auf sehr eindeutige Weise bedrängen würde hätte ich keinerlei Probleme damit diesen Menschen auch seiner gerechten Strafe zuzuführen.Mit deiner Weigerung den Namen des Mannes zu nennen bzw eine Anzeige zu erstatten bist du mit Schuld wenn anderen Kindern nach deinem Sohn das gleiche passiert ist.Pfui Teufel.Das was dir alles passiert sein soll gibt einen Stoff für einen Roman.Am besten schreibst du gleich zwei.Nummer 1: Mein aufregendes Leben, Nummer2: Ich und das Jobcenter.

    Bevor du Ratschläge gibst Kuddel.... lese bitte richtig.Sie hat hier kein Alter des Freundes angegeben.Wenn er unter 25 ist bekommt er bei einem Auszug nicht einfach Leistungen.Fraglich ist auch ob er eine abgeschlossene Ausbildung hat oder die Eltern unterhaltspflichtig wären.Er hat also nicht in jedem Fall Anspruch auf die Miete und Regelleistung.Natürlich wird das JC sofern sie zusammen ziehen beide als BG rechnen und da ich mal annehme das der Freund auch gleichzeitig der Vater des Kindes ist ist dies dann auch so in Ordnung.Warum soll der Vermieter einen Aufschlag berechnen.Die Kosten einer Wohnung richten sich nach der qm zahl und nicht nach den in der Wohnung lebenden Personen.

    Da du ja Bafög bekommst kannst du für die Versicherung einen Zuschuß beantragen der bei 54 Euro liegt.Das ist zwar nicht die gesamte Versicherung aber wenigstens etwas.Wenn deine Rente wegfällt müßte sich doch das Bafög erhöhen.Wenn du während des Paktikums kein Bafög bekommen kannst dann müßtest du dir ein Praktikum suchen wo du auch etwas bezahlt bekommst.

    Nun bleibt mal schön friedlich hier.Es ist doch jeden selber überlassen wann und wie oft er in welchen Forum auch immer unterwegs ist.Ob das jemand während seiner Pause,zu Hause,während Krankheit oder von mir aus auch während der Arbeitszeit tut muß jeder selber entscheiden.Ich finde es ganz gut wenn auch Mitarbeiter der JC in Foren wie diesen unterwegs sind weil man da auch aus erster Hand Ratschläge bekommen kann.Es ist so manchem schon geholfen worden.Das im Rahmen des Ausdruckes so mancher auch mal übers Ziel hinausschießt passiert eben.Wir müssen uns ja nun nicht alle lieben.Allerdings muß ich auch mal sagen ich habe auch schon festgestellt das es so manchen Hartzi gibt der in den unterschiedlichsten Foren rund um die Uhr unterwegs ist und da sagt doch auch keiner die Zeit könnte er besser für seine Bewerbungen nutzen oder?

    Wenn dein Freund mit in die Wohnung ziehen soll mußt du dem JC dies mitteilen denn dann bekommst du nur noch die Miete zur Hälfte und die andere Hälfte müßte dein Freund zahlen.Wenn du ihn ohne Wissen des JC bei dir wohnen läßt und es rauskommt dann machst du dich strafbar.

    Sei mir bitte nicht böse aber das du in dieser Situation krank wirst ist kein Wunder.Weshalb hast du denn keine größere Wohnung bezogen.Du wirst da keine Genehmigung brauchen denn mit dem Einkommen plus Kindergeld liegt deine Tochter über dem Regelsatz und würde vom ALG2 nichts bekommen sondern müßte dann Wohngeld beantragen.Kommt darauf an ob deine Tochter mit dem Geld eine Wohnung bezahlen könnte und sich selbst unterhalten.

    @ Freydis Ich kann deinen Ärger mit dem JC zwar irgendwie nachvollziehen aber verstehen kann ich das trotzdem nicht.Ich denke das das JC bei dir einfach unorganisiert bzw total überfordert ist.Ich habe auch schon seit einigen Jahren mit dem JC trotz Arbeit zu tun und muß dort auch regelmäßig eine EGV unterschreiben.Mein SB ist jetzt auch keiner den ich in meine Familie aufnehmen würde aber während der Termine komme ich mit ihm klar.Es ist bei mir noch nie vorgekommen dass ich keine Zahlung bekommen habe und wenn ich Formulare brauche dann hole ich diese mir an der Information wo zwei Frauen sitzen die diese ohne weiteres auch aushändigen.Mein letzter Weiterbewilligungsantrag war innerhalb zwei Wochen bearbeitet.Es gibt bei uns im JC die Möglichkeit jeden Tag ohne Termin einen SB zu sprechen und die sind dort immer sehr freundlich.Im Bezug auf deinen Bafög Ärger will ich dir mal sagen das das bei mir auch nicht viel anders war.Ich habe damals ein halbes Jahr gewartet und auch bei mir hatte das JC das Geld schon miteingerechnet.Ich bekam allerdings gleich bei Abgabe des Antrages gesagt das es eine etwas längere Bearbeitungszeit gibt und auch das ich einen Vorschuß beantragen könnte.Im Bezug auf deine Ortsabwesenheit habe ich dir ja schon geschrieben das das so nicht stimmen kann.Was ich am Wochenende tue geht niemanden etwas an.Da kann ich besuchen wen ich will.Ich muß mir ja auch nicht bei meinem Arbeitgeber die Wochenendplanung genehmigen lassen.

    Wenn du Schmerzensgeld bekommen möchtest wirst du wohl einen Anwalt brauchen und da kommt es dann auch auf die Schwere der Verletzung an.Wenn du ohne Arbeitsschutzkleidung bzw. ohne Arbeitsschuhe gearbeitet hast müßtest du dir auch eine Mitschuld einräumen denn diese Kleidung hättest du verlangen müssen.Ich denke in dem Fall ein Schmwerzensgeld zu bekommen ist nicht sehr aussichtsreich.

    Warum sollte die Vermieterin etwas dagegen haben wenn ihr zusammen zieht.Wenn deine Freundin ihre Ausbildung beginnt kann sie ja dann auch zusätzlich noch Geld beantragen und in ein paar Monaten gibt es dann vielleicht auch die Möglichkeit eine größere Wohnung zu beziehen denn 30 qm sind ja nun nicht garade sehr groß.

    Wenn er schreibt durch gute Mitarbeit dann wird er die Sanktion nicht umsonst bekommen haben sondern weiß ganz genau das er etwas falsch gemacht hat.Ansonsten hätte er sicher angefragt ob die Sanktion rechtens ist.

    Das JC macht sich keine Gedanken wie er das Geld zurückzahlt da ist er schon selbst gefragt etwas anzubieten.Dummheit schützt vor Strafe nicht.Jeder der ALG2 beantragt weiß das er jegliches Einkommen anzugeben hat und dazu gehört auch Bafög.Es sagt eigentlich schon der gesunde Verstand das wenn ich zusätzlich Geld bekomme ich nicht die Leistungen in der Höhe weiter erhalten kann.Man darf nicht nur seine Rechte kennen sondern auch seine Pflichten.

    Bei deiner angegebenen Summe komme ich auch nicht ganz mit.Wenn du ab Dezember 09 Bafög bekommen hast und dies im März 10 gemeldet hast was ja eindeutig zu spät war dann müßte ja bei der Neuberechnung der Bafögbezug aufgefallen sein.In den paar Monaten kommt doch dann nicht soviel zusammen.Außerdem wenn du Bafög bekommst gibt es eigentlich nicht noch zusätzlich ALG2 Leistungen.Dir wird nur eine Ratenzahlung bleiben.

    Natürlich sollte man immer beide Seiten hören.Ich denke der Auszug wird anstehen wenn sie mit der Ausbildung begonnen hat.Im Bezug auf die PM kenne ich leider einen solchen ähnlichen Fall da ging es der Frau nur um das Geld und die Kinder waren ihr völlig egal.Das Jugendamt erfuhr erst von den Zuständen bzw. hat eingegriffen als eines der Kinder einen schweren Unfall hatte im Haus der Pflegemutter.