Beiträge von Kitty121

    Bei dem Einkommen müßtet ihr doch noch ALG2 Leistungen zusätzlich erhalten.Wenn eine Finanzierung des Führerscheines durch das Jobcenter auch in Form eines Darlehens nicht möglich ist dann gibt es auch bei den Fahrschulen die Möglichkeit den Führerschein in Raten zu begleichen.

    Freydis Turtle hat die Frage ja schon ausreichend beantwortet und wenn sie den Antrag gestern noch abgegeben hat wird sie auch ihre Leistungen erhalten.

    Also Freydis so richtig glauben kann ich dir das nicht.Zum einen kannst du durchaus ausziehen das wird dir auch das Jobcenter nicht verweigern wenn du dich von deinem Lebensgefährten getrennt hast oder er müßte eben ausziehen.Wenn du nun mit deinem ehemaligen Lebensgefährten weiterhin unter einem Dach wohnst kannst du dem Jobcenter nicht verübeln das sie dir das nicht abnehmen.Jeder würde dann angeben zwar noch zusammen zu wohnen aber andererseits nicht mehr zusammen zu leben nur damit es mehr Geld gibt.Wobei ich dir das jetzt nicht unterstellen will.Du solltest vielleicht erstmal deine Wohnsituation klären und dann bist du auch in der Berechnung deine eigene BG.Das Formular käme auch für dich gar nicht in Frage weil es nur dafür gedacht ist wenn man noch nicht solange zusammenwohnt das es dann die Möglichkeit gibt erstmal noch getrennt veranlagt zu werden.Eine andere Regelung wäre sonst allen die verheiratet sind gegenüber nicht fair.

    Ich versteh jetzt nicht was du willst Freydis.Warmwasser hat mit dem Bildungspaket nichts zu tun.Wenn du Leistungen bekommst ob nun ALG2 oder Wohngeld dann kannst du einen Antrag stellen.Allerdings gibt es für die Nachhilfe nur 10 Euro im Monat und auch nur wenn du vom Lehrer einen Nachweis hast das diese Nachhilfe notwendig ist.Zum einen ist es ziemlicher Papierkram und dann ist der Betrag so niedrig gehalten das davon die wenigsten Gebrauch machen werden weil eine Nachhilfe im Monat bei weitem mehr kostet als 10 Euro.Die Schulausflüge kannst du auch beantragen und bekommst du mit Nachweis auch.Ich habe jetzt auch nur die Klassenfahrt beantragt und nicht die kleineren Schulausflüge weil mir das ganz ehrlich viel zu viel Papierkram ist.

    Da ihr eine BG seid wird selbstverständlich das Einkommen deiner Frau bei dir angerechnet.Wenn sich nun in den Einkommensverhältnissen etwas ändert müßtet ihr dies sowieso dem Jobcenter mitteilen und dieses wird dann eine neue Berechnung durchführen.

    Diese Vorstellung hast auch nur du.Es gibt einmal die Wohnungsgröße und die Wohnungskosten und du bekommst was angemessen ist.Das ist in Leipzig nicht anders als im Rest der Republik.Aber so sorgst du mal wieder bei den Leuten vom Jobcenter für was zu lachen.

    Das ist ja kein Grund deshalb den Antrag nicht rechtzeitig zu stellen.Die Formulare kann man im Internet ausdrucken oder man muß sie sich eben beim Jobcenter abholen.Der Bewilligungszeitraum steht doch auf dem Bescheid drauf.Da sollte man sich schon dann rechtzeitig darum kümmern.

    Es kommt immer auf den Monat an.Bei 500 Euro fällt an Steuern nichts an.Ansonsten bekommt man zuviel gezahlte Steuern am Ende des Jahres durch den Steuerbescheid wieder.