Du bildest mit deiner Verlobten eine BG und somit werdet ihr gemeinsam berechnet.Wenn sie jetzt genug verdient fällst du aus den Leistungen raus und müßtest auch deine Versicherung selbst zahlen.Eventuell je nach dem Einkommen könntet ihr den Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.Ansonsten bekommst du nirgendwo Geld her.Ob du eine Teilrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen könntest müßte dir eigentlich dein Arzt sagen können der dich ja mehrmals monatlich behandelt.
Beiträge von Kitty121
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Wenn sein Ausbildungsgehalt sehr hoch ist könnte er mit dir eine HG bilden und müßte sich aber an den Mietkosten beteiligen und sich auch selbst unterhalten.Er hätte dann die Möglichkeit soweit er aus der Bg rausfällt Wohngeld zu beantragen.Die Praxisgebühr muß er zahlen aber es gibt ja die Möglichkeit die Zuzahlungsbefreiung zu beantragen wenn ihr die Zahlungsgrenze erreicht habt.
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Ab da wo du Leistungen erhälst bist du auch versichert.
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Das erklärt immer noch nicht das Praktikum.
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Zunächst mal hättet ihr prüfen lassen müssen ob diese Lehrvertragskündigung rechtens war denn Krankheit ist kein Kündigungsgrund.Da deine Tochter sich erst im Januar umgemeldet hat wird sie wohl Schwierigkeiten bekommen im Bezug auf ALG2.Trotzdem könnte sie erstmal einen Antrag stellen und müßte halt die gesamte Situation beschreiben.Hilfreich wäre natürlich wenn sie eine neue Stelle in Aussicht hätte.Für dieses Jahr ist sie da schon spät dran.
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Ich denke das du Recht bekommen wirst.Keine Ahnung warum sich das Jobcenter bei dir quer stellt.
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Wenn du den Realschulabschluß und das Abitur machen möchtest wozu ist dann dieses Praktikum gut?
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Da du ja eigentlich immer so klug daherredest müßtest du eigentlich wissen das man nichts unterschreibt ohne es vorher gelesen zu haben.Ich habe noch nie gehört das eine Ortsabwesenheit angekündigt werden muß wenn du über das Wochenende jemanden besuchst.Ich denke das macht auch keiner.Wäre zu prüfen ob dies so überhaupt Gültigkeit hätte.Ich glaube kaum.Ich denke auch nicht das deine SB am Wochenende bei dir vor der Türe steht und kontrolliert ob du auch schön zu Hause bist.
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Oh ich bitte vielmals um Entschuldigung das ich dich mit meiner Rechtschreibung verletzt habe.Weißt du was du brauchst meine Beiträge doch nicht zu lesen.Fehler gibt es bei jedem mal und zudem bin ich hier nicht im Sekretärinnenkurs und brauche von dir Nachhilfe in Deutsch.Im Bezug auf die Nachhilfe hast du Recht das habe ich im Bildungspaket falsch gelesen.Allerdings wird auch nur der ortsübliche Preis übernommen.Das man im Jobcenter deine Anträge nicht entgegen nimmt glaube ich dir nicht denn wo du doch anscheinend alles weißt so müßte dir auch nicht entgangen sein das Anträge grundsätzlich entgegengenommen werden müssen.Ich denke mal es liegt eher an deinem Auftreten denn die Leute im Jobcenter sehen dich wohl lieber gehen als kommen.Wenn eines meiner KInder Nachhilfe bräuchte dann würde ich auch durchsetzen das sie diese bekommen.Da ist mir auch der Papierkram nicht zuviel ganz einfach weil mir meine KInder wichtig sind.Vielleicht solltest du mal an deinem Benehmen etwas arbeiten dann haben es deine KInder nicht so schwer und du bekommst die Unterstützung die du brauchst wenn du nicht selbst diese Dinge finanzieren kannst.
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Was die Leute vom Jobcenter tagtäglich so machen ist mir eigentlich schnurz egal solange ich auf meine Anträge nicht wochenlang warten muß.Deshalb halte ich auch nichts davon Überprüfungen zu stellen die zwar vielleicht auf dem Papier gut aussehen mir aber am Ende nichts nützen.
Wenn du Freydis bei der Arbeitssuche soviel Elan zeigen würdest wie du hier immer rumschimpfst dann denke ich würde es gar keine sinnlosen Maßnahmen oder 1 Euro Jobs für dich geben und du könntest deinen Blutdruck stabil halten. -
Na Freydis willkommen im Club.
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Das ist für 5 Personen ganz sicher nicht zumutbar.Sollte dein Widerspruch keinen Erfolg haben wirst du klagen müssen.
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Du hast ja nicht unterschrieben das du nicht deine Stadt verlassen darfst das kann vom Jobcenter auch gar nicht verlangt werden.Schließlich kannst du dich wohin auch immer frei bewegen.Wo ist das Problem das du bei einem Besuch deiner KInder der eben ein paar Tage dauert dies auch angibst.Solange du dich in der Tagesanzahl bewegst wirst du wohl kaum sanktioniert werden.
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Warum sollte denn der SB der Ortsabwesenheit nicht zustimmen.Es gibt diesen "Urlaubsantrag" ja nunmal nicht umsonst und wenn nicht gerade eine Maßnahme geplant ist habe ich bis jetzt noch nie gehört das es abgelehnt wurde.
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Du wirst das Geld kaum nachgezahlt bekommen.Auf die Leistungseinstellung was ja mit Bescheid bekanntgemacht wird hättest du reagieren müssen.Es hätte doch genügt anzugeben das du auf Grund des Krankenhausaufenthaltes nicht zu Hause warst.So etwas läßt sich doch einwandfrei nachweisen.
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Müßte diese Woche bei dir eingehen.
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Es gibt ja die Möglichkeit zunächst einmal auf Probe zusammen zu wohnen und noch nicht wirtschaftlich füreinander einzustehen.In diesem Fall würde das Einkommen des Freundes nicht mitgerechnet.Ihr könntet versuchen dies so anzugeben.Allerdings wird das Jobcenter euch als BG versuchen zu berechnen da ein Kind mit im Haushalt leben würde.Sollte dies so passieren müßte man schauen ob das Einkommen deines Freundes so hoch ist das du mit dem Kind rausfällst.Dann allerdings wärte auch die KV von dir selbst zu zahlen.Andere Unterstützung gibt es da nicht mehr.
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Den Antrag sollte deine Frau umgehend stellen und natürlich vor der Geburt.
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Warum solltest du die Ortsabwesenheit nicht genehmigt bekommen.Es ist ja im Grunde nur eine Mitteilung das du eben in dieser Zeit nicht erreichbar bist.
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Wenn du schreibst das das Kindergeld demjenigen zugeordnet wird der es auch bezieht könnte ja das volljährige Kind dies beziehen.Insofern wäre ja die Mutter nicht mehr die Kindergeldberechtigte denn ansonsten wären ja Kinder die ausgezogen sind denjenigen gegenüber die noch zu Hause wohnen besser gestellt.Denke ich da jetzt falsch?
