Du mußt dich auch mal entscheiden was du eigentlich willst.Ich denke die Wohnung hast du bereits genehmigt bekommen?Bei der Erstausstattung mußt du ja auch nur angeben für welche Dinge du Geld brauchst und in den meisten Wohnungen ist in der Küche nichts außer die notwendigen Anschlüsse.
Beiträge von Kitty121
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ich denke das ein Anwalt für dich ganz hilfreich sein würde.Es muß ja gute Gründe gegeben haben das das Jugendamt der Meinung war das der Junge eher zu dir sollte.Wenn du nicht genug Einkommen hast dann könntest du doch Prozeßkostenbeihilfe beantragen.Das kann dir dann dein Anwalt erklären.
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Ich habe mir das ganze jetzt mal durchgelesen und es ist ja schon sehr umfangreich.Da du ja schon einige Zeit zu Hause bist sicher auch krankheitsbedingt ist es doch für dich gut wieder ein bisschen in eine Arbeit zu kommen und sei es auch nur auf 1 Euro Job Basis.Ich glaube das die dir angebote Tätigkeit nicht zu schwer ist.Wenn du es aber als solches empfindest dann mußt du dich schon fragen welche Umschulung für dich in Frage käme.Das Jobcenter finanziert nur Schulungen die dich dann auch in eine Arbeit bringen.Natürlich kannst du lernen was du willst aber du mußt es dann auch selbst bezahlen.Ansonsten wäre es natürlich hilfreich wenn du bereits einen Arbeitgber hättest der dich nach der von dir angestrebten Umschulung auch einstellen würde.Eine Rechtsverbindliche Zusage wirst du wohl bei niemanden bekommen da keiner sagen kann wie es in ein oder zwei Jahren aussieht.Du selbst kannst ja auch nicht mit Sicherheit sagen das du nach der Umschulung der Firma dann auch wirklich zur Verfügung stehen wirst.
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Das müßtest du dann im Jobcenter erfragen wenn du den Antrag stellst.
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Wenn du bereits etwas hast was du in die Wohnung stellen kannst kannst du sicher auch vorher schon die Wohnung einrichten.Ansonsten bräuchtest du ja das Geld vom Jobcenter um etwas anzuschaffen.
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Ich weiß ja nicht wie alt das KInd war als du in die Familie gekommen bist.Entweder hat deine Frau da einiges versäumt oder der Junge hat sich von dir nicht angenommen gefühlt.Wenn dann auch noch neue Kinder dazukommen wird die Situation schwierig.Natürlich muß der Junge auch einiges tun um ein normales Familienleben zu gewährleisten.Keine Frage das dies teilweise harte Arbeit erfordert.Ob es eine so gute Idee war das Kind dann zu den Großeltern zu geben wenn ihr schon mit ihm nicht fertig geworden seid glaube ich nicht.Sicher ihr hattet dadurch ein ruhiges Leben aber versetzt euch doch auch mal in das KInd.Sein verhalten resultiert aus eurem Versagen.So ist das nun einmal.Ich denke trotzdem das es noch nicht zu spät ist.Der Junge ist 18 und vielleicht könntest du ihn einen Schritt entgegen gehen und ihn erstmal bei euch aufnehmen mit dem Vorschlag das er auch einiges tut.Ausbildung zum Beispiel damit er auch etwas Geld bekommt.Sollte alles nichts helfen müßtet ihr zum Jobcenter gehen und dort eindeutig erklären das ihr ihn nicht bei euch aufnehmt.Normalerweise müßte er dann Leistungen bekommen können denn er kann ja schlecht auf der Straße leben und unter 25 gibt es durchaus die Möglichkeit eine Wohnung zu bekommen wenn es schwerwiegende Gründe gibt weshalb das KInd nicht in der Familei verbleiben kann.
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Um unter 25 eine Wohnung genehmigt zu bekommen braucht es handfeste Gründe.Insofern würde ein Psychologisches Gutachten helfen wenn sie in ärztlicher Behandlung wegen der Vergewaltigungen ist.Ansonsten wäre es anzuraten das sie eine Anzeige erstattet.Wenn die Mutter sie genauso liebt wird sie sie darin unterstützen bzw. hätte es längst tun sollen.
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Du bist wahrscheinlich aufgeregter als dein Kind.Ich habe bei meinen Kindern mit Füller und auch mit den Rollerpen gut Erfahrungen gemacht.Beim Füller ist der Lami sehr zu empfehlen und da gibt es welche für Rechts und Linkshänder.Am Anfang solltest du diesen Holzfüller nehmen.Bei meinem Schreibwarenladen gab es die Möglichkeit den Füller gleich zu signieren damit die Kinder nachher die Füller nicht verwechseln.Beim Tintenroller hat meine Tochter einen Stabilo.Dazu brauchst du aber extra Patronen.Die sind zwar etwas teurer als die normalen kleinen aber sie halten relativ lange.Bei meiner Tochter wurde im ersten Jahr nur mit dem Schreibbleistift geschrieben.Erst jetzt kurz vor Ende des Schuljahres fangen sie mit dem Füller an.Das ist aber an jeder Schule anders.
Beim Schulanfang meiner Tochter gab es in der Schule eine große Feier und einige Wochen davor ein Ranzenfest wo verschiedene Firmen ihre Produkte vorgestellt haben und die konnten auch gekauft werden.Ansonsten haben wir im Garten gefeiert.Es war ja super Wetter.
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Die Erstausstattung kannst du sofort beantragen.Bis zum 1.6.ist es doch auch nicht mehr lange.
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Wenn du Lehrgeld bekommst müßtest du BAB beantragen.Dabei spielt aber auch das Einkommen deiner Eltern eine Rolle.
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Es wird euch nichts anderes übrig bleiben als euch um das Kind zu kümmern.Eigentlich sollte so etwas selbstverständlich sein.Ich kenne eure Familienverhältnisse nicht und weiß auch nicht wie der Sohn in seinem Verhalten ist aber ihr könnt ihn nicht einfach auf die Straße setzen.Wie alt ist er denn eigentlich?Ich finde es auch etwas seltsam wenn du ihn als der Stiefvater ein Zimmer vermieten willst.Bezahlt deine Frau dich auch oder umgekehrt?
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Den größten Teil wird das KInd ja von der Mutter betreut und du nimmst dein Umgangsrecht wahr.Es ist doch völlig normal das sie da Unterhalt und Kindergeld bekommt.
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Einen Freibetrag von 100 Euro hast du ja und den kannst du auch behalten.
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Ich denke mal das ist nur gerecht.Du hättest ja ein ganzes Jahr um dir etwas zu suchen.Mit 28 bist du ja auch schon etwas älter und solltest vielleicht schauen das du langsam in die Gänge kommst.
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Wenn du noch kein Angebot hattest hast du ja auch noch nichts eingenommen.Nur die Tatsache das du den Hund dafür anbietest reicht ja nicht aus das er auch zum Einsatz kommt.Bei der Bezahlung kommt es darauf an wie du das Geld bekommst.In bar kann dir kaum einer nachweisen wann dein Hund das Vergnügen hatte.Alles was daraus auf dein Konto geht ist Einkommen und wird dir angerechnet.
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Die Erstausstattung müßtest du so schnell wie möglich beantragen und dann dauert das meist nicht sehr lange mit dem Geld.Was es gibt ist unterschiedlich.Für eine komplett neue Ausstattung reicht das eh nicht da wirst du gebraucht kaufen müssen oder sehr günstig.
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Wenn du bei ihr einziehst müßtest du im Jobcenter angeben das du zunächst mit ihr Probemäßig zusammenziehst und ihr nicht gemeinsam wirtschaftet.Du bekämst dann ein Jahr deine Leistungen weiter und die halbe Miete.Nach einem Jahr werdet ihr aber dann zusammen gerechnet und dann müßte sie für dich mit aufkommen bei dem Einkommen.
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Das kommt auch immer auf den Arzt an.Du müßtest ja eine Karte von der Krankenkasse haben und wenn diese nicht gesperrt ist wird man dich auch behandeln.Ansonsten kann der Arzt auch die Behandlung ablehnen wenn es nicht gerade ein Notfall ist.Du kannst dir aber bei deiner Krankenkasse eine Behandlungsübernahmeschein holen und diesen dann beim Arzt vorlegen.
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Wie viele Zimmer hat diese Wohnung bei 67qm wenn die Mutter schon zwei Zimmer hat und du nun auch noch eins bekommen sollst.Schlaft ihr übereinander?
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Ihr müßtet angeben das ihr noch nicht gemeinsam wirtschaftet und sozusagen auf Probe zusammen zieht.Das geht ein Jahr.In diesem bekommt er seine Leistungen weiter.Die Miete müßtet ihr je zur Hälfte zahlen.Nach einem Jahr wird dein Einkommen aber dann angerechnet.
