Beiträge von Kitty121

    Das kommt auf die Unterbringung an.Im Bezug auf die Mietkosten wird sich nichts ändern wenn das Kind nach der Therapie wieder in den Haushalt zurückgeht.Wenn es sich bei der Unterbringung der Tochter um ein betreutes wohnen handelt welches über das Jugendamt zustande gekommen ist dann werden sicher die Gelder der Tochter dafür verwand werden.Handelt es sich dabei aber um eine Art Klinik wo das Mädchen im Rahmen einer fortführenden Therapie betreut wird dann kann man das gleichsetzen mit einer Kur und dort werden die Kinder komplett versorgt und es fallen auch keine Kosten kann.

    Wenn du für April noch berechtigt warst Leistungen zu beziehen und du für deine begonnene Arbeit das erstemal im Mai Geld bekommen hast dann teile das anhand von Nachweisen dem Jobcenter mit und dann wirst du auch noch dein Geld erhalten.

    Ich kann deine Situation nachvollziehen aber ich muß dir auch sagen du bist selbst schuld wenn du so mit dir umspringen lässt.Tatsache ist erstmal das du das Geld verdienst und somit auch die Ansagen triffst was damit gemacht wird.Wenn deine Töchter ein Luxusleben wollen dann sollen sie es sich doch selbst finanzieren.Alt genug sind sie doch schließlich.Deine Große könnte schon eine eigene Wohnung haben und müßte dir gar nicht mehr auf der Tasche liegen.Gut wenn sie erst Abi gemacht hat dann hätte sie doch trotzdem nebenbei etwas arbeiten können und sich damit den Führerschein finanzieren können.Wenn sie in die USA will dann lass sie doch dort wird sie zumindestens arbeiten müssen oder glaubst du Au Pair ist ein Kindergarten.Da wird sie sich umgucken.Du solltest deinen beiden Kindern ein monatliches Taschengeld geben und alles was sie sonst noch brauchen sollen sie sich selbst verdienen.Da kann dann deine Tochter schon mal auf den Laptop sparen.An den Kühlschrank machst du ein Schloss und zu essen gibt es nur zu den Mahlzeiten.Ihre Klamotten lässt du einfach liegen oder stopf sie in einen Müllsack und stell sie in Ihr Zimmer.Sollst mal sehen wie schnell die ihre Wäsche ins Bad legen.Bügeln können deine beiden auch selbst denn später macht es Ihnen auch keiner.Sei nicht mehr so dumm und lass dich ausnutzen und zeig den beiden wer das sagen hat.Bei mir hat das auch so geklappt.Nur kein Mitleid.

    Wenn du für April Leistungen bezogen hast und gleichzeitig in dem Monat einen neuen Job angefangen hast dann will das Jobcenter natürlich wissen was du verdienst und wann eventuell bereits eine Lohnzahlung stattgefunden hat.Wenn du jetzt im April bereits Geld bekommen hättest dann müßtest du die Leistungen vielleicht wieder zurückzahlen.Die geforderten Unterlagen wirst du also vorweisen müssen.Allerdings sollte eine Lohnbescheinigung und der Kontoauszug reichen.

    Du mußt nicht aus deiner Wohnung ausziehen wenn du das nicht willst.Dazu kann dich auch das Jobcenter nicht zwingen.Wenn deine Mietkosten zu hoch sind bliebe dir einerseits die Möglichkeit zu versuchen deine Nebenkosten zu senken was du ja zum Teil ein bisschen selbst in der Hand hast oder den Differenzbetrag aus deiner Tasche zu zahlen.Zunächst bekommst du 6 Monate lang noch die alte Miete gezahlt und dann eben nur noch den angemessenen Teil.Wenn jetzt deine Grundmiete erhöht wurde müßtest du erstmal abklären ob dein Vermieter dazu überhaupt berechtigt war.Sind denn bei dir irgendwelche Modernisierungen vorgenommen worden oder durch was erklärt sich die Erhöhung?Ansonsten wenn du sowieso vorhast umzuziehen dann kannst du dies ja dem Jobcenter mitteilen und zahlst nach den 6 Monaten die Differenz selbst.

    Bei dem Verdienst den du haben wirst plus Kindergeld wirst du kein BAB bekommen.Dein Vater verdient ja sehr gut und müßte dich dann unterstützen.Versuche mal einen BAB Rechner dann hast du schon mal eine Info mehr.

    Es gibt sicher auch die Möglichkeit unter 25 einen Auszug genehmigt zu bekommen wenn dafür Gründe vorliegen was aber bei dir nicht der Fall ist.Bevor du also ausziehst solltest du schauen ob du dir das auch leisten kannst.Wenn du nach deinem Auszug feststellst das du doch noch ALG2 Leistungen bräuchtest könnten dir diese verweigert werden weil du vorher wußtest das dein Geld nicht reichen wird.

    Wenn die Tochter in der BG lebt dann bekommt die Mutter ja die Leistungen und diese würde sich natürlich verringern.Deine Tochter könnte wie schon gesagt wurde von den 400 Euro 160 behalten und den Rest müßte sie dir dann geben da dies von deiner Leistung abgeht.

    Wenn du gesundheitliche Probleme hast gerade im Bereich des Rückens ist der angestrebte Beruf im Krankenpflegebereich nicht gerade das richtige für dich denn gerade da mußt du fit sein und auch schwer tragen können.Vielleicht solltest du dich erstmal genau erkundigen was für dich geeignet wäre.Allerdings wird dir auch das Arbeitsamt keine Umschulung finanzieren wenn du den gelernten Beruf nicht mehr ausüben kannst oder willst nur weil du unzufrieden bist.

    Na ja wenn du ihn erst am MIttwoch abgeschickt hast dann ist er ja erst Donnerstag dort angekommen bis er in der Abteilung gelandet ist wo er hin soll vergehen auch nochmal zwei Tage also sagen wir mal großzügig Montag.Ob dein Brief dann gleich bearbeitet wurde glaube ich auch nicht.Du kannst ja mal höflich am Monatg telefonisch anfragen ob dein Schreiben eingegangen ist und wie die Bearbeitung aussieht.Allerdings solltest du für die Beantwortung deines Briefes schon zwei Wochen einrichten.Wenn er bereits bearbeitet wurde dann rechne mal 5Tage bis er bei dir ankommt.Könnte also innerhalb der kommenden Woche eintreffen.