Beiträge von Kitty121

    Du hast auch mit einem Minjob die gleichen betrieblichen rechte wie jemand der normal dort angestellt ist.


    Habe ich Anspruch auf Urlaub, Elternzeit oder Kündigungsschutz?
    Zum Arbeitsrecht gehören alle gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber regeln. Hier kann nur auf ausgewählte Punkte eingegangen werden.


    Grundsätzlich gilt: Arbeitsrecht und damit alle Regelungen in Bezug auf Urlaub, Mutterschutz, Altersteilzeit oder betriebliche Interessenvertretung und Tarifverträge gelten auch für geringfügig Beschäftigte! Ein Minijob (aufgrund von Entgeltgeringfügigkeit, siehe Punkt 1) und Midijobs sind arbeitsrechtlich Teilzeitarbeitsverhältnisse und damit rechtlich einem Vollzeitarbeitsverhältnis gleichgestellt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt dürfen Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer verkürzten Arbeitszeit nicht benachteiligt werden! Ein kurzfristiger Minijob (also ein Minijob wegen Zeitgeringfügigkeit) ist eine befristete Beschäftigung.


    Das heißt: Ja, Sie haben damit Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlte Feiertage, auf anteilige Zahlungen von betrieblichen Sonderleitungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, auf Mutterschutz und Elternzeit und Elterngeld.

    Der Pfändungssichere Betrag kann bis 1200 Euro erhöht werden wenn eine Unterhaltspflicht besteht.So und nicht anders habe ich es geschrieben und so ist es auch.Außerdem ist zuzüglich zur Lohnpfändung auch eine Kontopfändung möglich.Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.Maßgeblich ist das ein bestimmter Betrag zum Leben bleiben muß.

    Was gibt es da nicht zu verstehen.Das du weniger Geld zur Verfügung hast wenn du ALG1 bekommst als wenn du arbeitest ist doch eigentlich logisch.Wenn du nun zusätzlich ALG2 bekommst dann gibt es weder Wohngeld noch Kinderzuschlag.Du müßtest dir eben eine günstigere Wohnung nehmen und ansonsten deine Erwartungen etwas nach unten schrauben.

    Ich habe nicht geschrieben das man den Rechtsanspruch vor Gericht nicht durchsetzten kann sondern das dir ein Beschluß nicht viel nützt wenn es keine freien Plätze gibt.Dies ist nicht überall der Fall kommt aber doch häufig gerade in Großstädten vor.Wenn du einen Gerichtsbeschluß hast wird der Bürgermeister oder die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung auch nicht gleich eine Krabbelgruppe ins Leben rufen oder sofort den Bau einer neuen Kita anordnen.Das Problem an den nicht ausreichenden Plätzen liegt auch daran das viele Frauen nicht mehr lange zu Hause bleiben sondern recht schnell wieder mit der Arbeit beginnen.Insofern werden auch wieder Plätze für gerade kleine Kinder gebraucht.Allerdings muß man sich natürlich auch zeitig um einen Platz kümmern.Überall gibt es entsprechende Wartelisten.


    Monastir
    Wegen der Schulung müßtest du mit deinem SB sprechen und versuchen gemeinsam mit diesem etwas für dich geeignetes suchen.Sicher gibt es auch sinnlose Schulungen oder Maßnahmen wo es nur darum geht den Kurs voll zu bekommen aber das muß man dann ja auch nicht unbedingt machen.

    Beim BAB würde das Einkommen deiner Eltern mitgerechnet.Sollten sie also gut verdienen müßten sie dich gegebenenfalls unterstützen.Es gibt BAB Rechner da könntest du dir schon mal ansehen ob du etwas bekommen würdest.Solltest du BAB bekommen gibt es nicht noch extra Wohngeld.

    Hast du denn weiterhin Leistungen bekommen obwohl dein Mann bereits verstorben war oder wie kann man das Verstehen?Sollte dies so sein müßte das Geld natürlich zurückgezahlt werden.

    Die Mitgliedsgebühren zahlt dir das Jobcenter nicht aber sowas kann man auch in Raten zahlen.Wenn du eine Kaution bezahlen müßtest was bei Vermietern meist der Fall ist bekommst du das auch nur als Darlehen und mußt es zurückzahlen.Ob dir ein Makler eher dabei helfen kann eine geeignete Wohnung zu finden kann ich dir so nicht sagen.Versuchen kannst du das auch.

    Das eine ist dein Anspruch der andere ist die Frage ob er auch durchgesetzt werden kann.Du kannst ja deine Sicht der Dinge mal an all jene weitergeben die keinen Betreuungsplatz haben und diesen auch per Gericht nicht durchsetzten können weil es schlicht und einfach nicht genügend Plätze gibt.Es spielt auch immer eine Rolle ob du einer Arbeit nachgehst oder ob du eben zu Hause bist.Als meine Tochter vergangenes Jahr in die Schule kam mußte ich um einen Platz in der Schulbetreuung zu bekommen einen Nachweis über meine Arbeitsstelle vorlegen sonst hätte ich diesen Platz gar nicht bekommen und als sie damals noch im Kindergarten war hatte ich bereits während der Schwangerschaft einen Antrag gestellt.

    Rechtsanspruch ist ein schönes Wort nur leider sieht es teilweise halt anders aus.Wenn es keinen Betreuungsplatz gibt dann hilft dir auch dein Anspruch nicht sehr weit.Traurig aber wahr.Trotzdem mußt du wenn du dich trennst versuchen dein neues Leben in den Griff zu kriegen.Nicht jede Umschulung ist für die Katz.

    Geh mit deinem Sohn nur erstmal zum Zahnarzt und lass dir sagen was an Kosten fällig wäre.Meist kannst du die Rechnung auch in Raten begleichen sollte von der Krankenkasse nicht alles übernommen werden.

    Du hast ja durch die Kündigung deine Hilfebedürtigkeit selbst herbeigeführt.Mit der Sperre von drei Monaten wirst du also leben müssen.Zu deinen Eltern werden sie dich nicht zurückschicken können weil auch deine Eltern sagen könnten das sie dich nicht mehr aufnehmen.Erstmal wird also dein Freund für dich sorgen müssen.Allerdings wenn du eine Ausbildung gemacht hast und anschließend auch gearbeitet hast dann müßtest du doch einen Anspruch auf ALG1 haben.Dort bekommst du zwar auch eine Sperre aber trozdem.

    Da macht wohl mal wieder ein SB seine eigenen Gesetze so wie er sie braucht.Natürlich müssen dir die Leistungen auch rückwirkend gezahlt werden wenn du in diesem Zeitraum schon bedürftig warst.Du müßtest doch einen Bescheid bekommen haben und dort müßte doch auch die Höhe deiner Leistung vermerkt sein.

    Normalerweise steht in der Einkommensbescheinigung nichts anderes als auf deinem Lohnstreifen denn dein Arbeitgeber der diese Bescheinigung ja ausfüllen muß ist dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen.Solltest du natürlich von deinem Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn noch Gelder bekommen die extra ausgewiesen werden dann müßtest du diese auch beim Jobcenter angeben aber ich denke das weißt du auch.Wenn also alles seine Richtigkeit hat brauchst du doch nichts zu fürchten.Gib den Zettel einfach ab und damit hast du deine Ruhe und deine SB wieder was zu tun und alle sind glücklich.