Du hast auch mit einem Minjob die gleichen betrieblichen rechte wie jemand der normal dort angestellt ist.
Habe ich Anspruch auf Urlaub, Elternzeit oder Kündigungsschutz?
Zum Arbeitsrecht gehören alle gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber regeln. Hier kann nur auf ausgewählte Punkte eingegangen werden.
Grundsätzlich gilt: Arbeitsrecht und damit alle Regelungen in Bezug auf Urlaub, Mutterschutz, Altersteilzeit oder betriebliche Interessenvertretung und Tarifverträge gelten auch für geringfügig Beschäftigte! Ein Minijob (aufgrund von Entgeltgeringfügigkeit, siehe Punkt 1) und Midijobs sind arbeitsrechtlich Teilzeitarbeitsverhältnisse und damit rechtlich einem Vollzeitarbeitsverhältnis gleichgestellt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt dürfen Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer verkürzten Arbeitszeit nicht benachteiligt werden! Ein kurzfristiger Minijob (also ein Minijob wegen Zeitgeringfügigkeit) ist eine befristete Beschäftigung.
Das heißt: Ja, Sie haben damit Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlte Feiertage, auf anteilige Zahlungen von betrieblichen Sonderleitungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, auf Mutterschutz und Elternzeit und Elterngeld.
