Das mit den Eltern habe ich allgemein gemeint.Die Pflegeeltern sind sehr wohl für den Unterhalt des Kindes zuständig denn schließlich lebt es bei der Familie und sie bekommen dafür genügend Geld vom Jugendamt.Das das fast volljährige Kind dann ein Taschengeld erhält sollte eigentlich selbstverständlich sein.Allerdings gibt es leider genügend sogenannte Pflegeeltern denen es nur um das gezahlte Geld geht und nicht um die Kinder was sehr schade ist.
Beiträge von Kitty121
-
-
Sicher richtet sich das Taschengeld auch nach dem Einkommen der Eltern.In dem Fall hier geht es der Pflegemutter aber anscheinend nur um ihren eigenen Vorteil und das Kind ist ihr völlig egal.
-
Wenn ihr innerhalb des Hauses jeder seine eigene Wohnung bewohnt und dies auch so nachvollziehbar ist sollte es keine Probleme geben.
-
Sie würde dann vom Amt einen höheren Betrag bekommen.Der Teil der Eltern bleibt so wie er ist.
-
Du müßtest dich erkundigen ob die Schule Bafög gefördert ist.Ansonsten müßtest du für deinen weiteren Bildungsweg Bafög bekommen.Ob dieses allerdings ausreicht um die gesamten Kosten zu decken glaube ich nicht.Eventuell müßtet ihr dann ALG2 beantragen.
-
Wenn deine Beziehung am Ende ist und du gerne wieder in die Nähe deiner Eltern ziehen möchtest dann mach es.Ich denke du solltest darüber vielleicht mal mit deinen Eltern sprechen.Sie können dir doch im Bezug auf Wohnungssuche und Betreuungsmöglichkeit deiner Kinder sicher helfen.
-
Wenn du eine Nachzahlung erhälst dann dauert es meist 5 Tage ab Ausstellung des Bescheides.Die Zahlung kommt eigentlich immer pünktlich am letzten des Monates.Manchmal liegt es aber auch an der Zubuchung der Banken.
-
Na hallo Turtle1972 hast du in deinem Forum nichts mehr zu tun das du uns jetzt hier beehrst?
-
Nein das ist so ganz sicher nicht in Ordnung.Deine Freundin sollte dies beim Jugendamt klären denn ihr steht ganz sicher ein Taschengeld zu welches sie für sich ausgeben kann.Da ist sie ja an einen Raffzahn geraten.
-
Na sicher doch.Du bekommst doch sonst die Kosten gar nicht wieder.
-
Wenn du ALG2 bekommst wird das Elterngeld angerechnet.
-
Du hast doch mehrere Möglichkeiten dich zu bewerben.Wenn du es nun schriftlich machst reicht eine Kopie des Anschreibens damit dein SB sieht wohin die Bewerbung gegangen ist.Bei telefonischer Bewerbung reicht die Nummer und der Name der Firma.Du zeichnest da ja auch nicht das Gespräch auf und schickst dann die Bänder an deinen SB.Wenn du eine Bewerbung per mail machst reicht ein Ausdruck wo ersichtlich ist das die Bewerbung gesendet wurde.Mach dir mal nicht mehr Arbeit als nötig.
-
Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen und ihm die Sache regeln zu lassen.Im Grunde sehe ich das so das ihr um die Mietschulden zu begleichen vom Jobcenter ein Darlehen erhalten habt welches ihr nun Zurückzahlen müßt.Allerdings die Summe dann zweimal zu fordern finde ich schon etwas dreist.
-
Das müßte er doch vorher gewußt haben.Wenn er sich in dem Ort nicht eine eigene Unterkunft sprich Wohnung gesucht hat sind die gestellten Unterkünfte meist keine Luxuswohnungen.Deswegen die Arbeit abzulehnen ist kein Grund.Notfalls hätte er sich privat etwas suchen müssen.
-
Hat deine Freundin fein gemacht.Kannste so abgeben.
-
Ob du dadurch mehr Chancen hast kann ich dir nicht sagen aber du kannst ja erwähnen das deine Freundin zu dir ziehen wird im September.
-
Du kannst die 100 Euro genauso dazu verdienen wie dein Mann.Das du es nun nicht angegeben hast ist zwar ärgerlich aber auch kein Beinbruch.Die SB kann sich zwar aufplustern aber viel mehr wird auch nicht passieren.Um dir die Leistung zu streichen braucht es schon ein bisschen mehr.
-
Ja genau warum machst du dir mehr Kosten als notwendig.Du mußt auch mal sehen das du diese Zusatzkosten gar nicht wieder bekommst.
-
Du kannst ja versuchen eine entsprechende Wohnung zu suchen in die sie dann mit einziehen kann.Danach könnt ihr immer noch eine neue suchen die euch beiden gefällt.Das hat den Vorteil das sie sofort zu Hause raus kann.
-
ist ja gut meine Güte ich gönn dir doch dein Geld.
