Da deine Freundin volljährig ist und eigenes Einkommen haben wird dazu käme ja noch das Kindergeld was sie beanspruchen kann müßte sie sich nur an den Mietkosten beteiligen.Diese errechnen sich aus der Höhe und den Personen.Die Pflegemutter kann also in keinster Weise einfach eine Summe fordern.Was nun euren Zusammenzug betrifft so könnt ihr dies gerne machen.Ihr müßtet eben eine passende Wohnung suchen und dann würdest du weiterhin deine Leistungen bekommen und die Hälfte der Miete und deine Freundin bekäme ihr Ausbildungsgeld und Kindergeld und könnte BAB noch versuchen.Bei eurem Zusammenzug gebt ihr einfach an zunächst auf Probe zusammen zu wohnen.Nach einem Jahr werdet ihr aber dann als BG gerechnet und dann wird das Geld deiner Freundin dir angerechnet.
Beiträge von Kitty121
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Ich versteh nicht so ganz was deine Geschäftsschulden mit deinen Unterhaltsverpflichtungen zu tun haben.Unterhalt wirst du zahlen müssen bis dein Sohn selbstständig ist und die aufgelaufenen Schulden beim Jugendamt wirst du irgendwann eben zurückzahlen müssen wenn du dazu in der Lage bist.Deshalb könntest du doch trotzdem in ein Insolvenverfahren gehen um dann in ein paar Jahren wieder normal leben zu können.Im Bezug auf die Wohnung muß es ja einen konkreten Verdacht geben das du diese nur zum Schein hast und eigentlich bei deiner Freundin wohnst.Ich denke es würde ausreichen das deine Freundin dem Amt gegenüber erklärt das du nicht bei ihr wohnst und nur gelegentlich im Rahmen eurer Beziehung bei ihr bist.Somit müßte dir die Miete wieder gezahlt werden.
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Angerechnet werden darf es nur einmal.
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Du kannst natürlich mit Hinweis auf den langen Fahrtweg die Kündigung erklären und darauf hoffen das sie von einer Sperre absehen aber das alles war dir bei Arbeitsaufnahme bekannt und du wußtest auch das es die Förderung nur eine begrenzte Zeit geben wird.
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Du hast beim ALG2 einen Freibetrag in Höhe von 100 Euro.Darüber kannst du dann 20% noch behalten.Bei 400 Euro wären das dann 160 Euro.Der Rest wird auf deine Leistung angerechnet.Hast du unterschiedlichen Verdienst gibst du monatlich eine Einkommenberechnung ab nach der dann deine Leistungen berechnet werden.
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Bei dem geringen Betrag wirst du kaum Schwierigkeiten bekommen.
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Soweit ich weiß muß man wenn man Wohngeld bezieht die Leistungen bei der Kommune beantragen.Ich würde da bezüglich der Beantragung mal nachfragen denn Wohngeldempfänger haben ja nun nichts mit der Familienkasse zu tun.Die sind denke ich eher für den Kindergeldzuschlag zuständig.Es gibt für das MIttagessen auch nicht immer 26 Euro sondern ein Euro muß selbstbezahlt werden und den Rest des Preises pro Tag wird dann übernommen.Wenn du selbst zu Hause kochst wirst du nichts kriegen da du ja praktisch nicht nachweisen kannst das dies tatsächlich so ist und wieviel ein essen dann kosten würde.Das ganze Paket ist eine Luftnummer und darum beantragt den Mist auch kaum einer.Zunächst dauert es ewig bis du überhaupt mal etwas bekommst und dann gehört zu einer z.B. Vereinsmitgliedschaft mehr als nur der monatliche Beitrag.
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Mit dem Bus kannst du eh nicht fahren weil du den Fahrplan nicht erkennen kannst.Viel zu kleine Schrift.
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Dann würde ich mir erklären lassen wozu du noch die Lohnbescheinigungen einreichen sollst.Im Grunde kannst du es ja machen aber fragen kostet ja nichts.
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Ins Ausland vielleicht nicht aber Auto schon.Wenn du in eine Kontrolle kommst und keinen gültigen Ausweis hast zahlst du Strafe.Dann doch lieber gleich den Ausweis.
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Wollten sie das nicht verlängern?Wie es ausschaut beantragen sowieso die wenigsten diesen Quatsch.Was nützt es denn wenn ich mein Kind in einem Verein anmelde und dann monatelang auf die Zuschüße warten muß.
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Keine Ahnung was sie damit wollen.Normalerweise reicht es aus wenn du nachweist wie hoch dein Nettoeinkommen ist.Dafür gibt es ja die Einkommenformulare.Könnte höchstens sein das sie sehen wollen ob du noch zusätzliches Geld bekommst.Urlaubsgeld z.B.Lässt du die Einkommensnachweise denn von deiner Firma ausfüllen?
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Meiner Meinung nach nicht da du ja diese Zuzahlung aus deiner Regelleistung bestritten hast und nun den Betrag nur zurückbekommst.Es ist ja kein zusätzliches Einkommen.
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Ja wenn sie es denn mal bearbeiten und das kann dauern.Es ist halt so das es einen nichts nützt wenn das Kind z.B. jetzt in einen Verein möchte und man aber den Zuschuß monatlich gar nicht bekommt weil die Bearbeitung Monatelang dauert.Ich kann schon verstehen das viele den Antrag gar nicht erst stellen.Es ist ja auch so das es Vereine gibt die gar keine Gutscheine die ja dann anstatt Geld ausgestellt werden sollen nehmen.Wenn ich mir da die Rennerei vorstelle dann verzichte ich lieber darauf und zahle den Vereinsbeitrag wie bisher aus eigener Tasche.
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Da geht es dir wie mir.Ich habe zwar die Anträge erst im März gestellt aber seitdem ist auch Funkstille.Nach einer Nachfrage meinerseits wurde mir auch gesagt das noch nichts bearbeitet wurde da sie nicht wüßten wer was bezahlen soll.Die Dame am Telefon meinte das es sich wohl bis zum Sommer hinziehen würde.Ich lass mich da überraschen ob überhaupt etwas kommt.
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Na Gott sei dank hast du nur zwei Kinder und die können einen schon leid tun bei so einem Vater.Schalte dein Gehirn ein bevor du die Hosen runter lässt.
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bis auf 1200 Euro je nachdem wie viele Kinder du hast.
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Das müßte aber dann vom Vermieter schriftlich festgehalten worden sein.
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Was hat man denn für die Kürzung als Grund angegeben?
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Wie sieht es mit dem Kinderzuschlag aus?
