Na dann soll sie auch die Kosten tragen und nicht du.Ich würde von ihr die gesamte Summe fordern mit dem Hinweis auf die Quittung die du ja hast.Sollte sie nicht darauf eingehen bleibt dir entweder der Mieterverein oder gleich der Anwalt.
Beiträge von Kitty121
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Beantragen kannst du alles ob du es auch bekommst steht auf einem anderen Blatt geschrieben.Allerdings mußt du diese neue Kaution dann auch wieder zurückzahlen und deshalb würde ich dir raten in einen Mieterverein zu gehen und dir dort sagen zu lassen ob du Anspruch auf die gesamte Kaution hast.Meiner Meinung nach ja.Ich würde an deiner Stelle nicht einfach so 500 Euro in den Sand setzen.
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Na ja ist manchmal so man muß eben nur wissen ob man sich das ganze dann auch auf lange Sicht leisten kann.Meistens ist es so das keiner einen etwas schenkt auch wenn es noch so ein guter Freund ist.Meinetwegen soill er in der Wohnung glücklich werden und vielleicht klappt ja alles so wie er es sich vorstellt.
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Wenn die Ausbildung abgeschlossen wurde dann bekommt sie nichts aber sie hätte ja dann die Ausbildungsvergütung,Wohngeld.
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Normalerweise ist es so das eine gezahlte Kaution vom Vermieter extra angelegt werden muß und diese ist auch nach Auszug an den Mieter zurückzuerstatten.Es sei denn ihr hättet jetzt irgendwelche Schäden in der Wohnung verursacht dann kann der Vermieter diese von der Kaution begleichen.Wenn ihr nun einen Teil der Kaution tatsächlich für Renovierungsarbeiten ausgegeben habt dann werdet ihr nur diese 250 Euro restbetrag bekommen.Eigentlich gibt es ja für die Renovierung auch Geld vom Jobcenter.Habt ihr denn von der Vermieterin etwas schriftliches über die Kautionshöhe bekommen?
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Wenn du jemanden findest der dir die Wohnung zu dem Preis überlässt den das Amt akzeptiert sollte deinem Umzug nichts im Wege stehn.
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Zunächst einmal müßtet ihr euch eine Ausbildungsstelle suchen.Du könntest BAB beantragen und deine Freundin auch da sie ja die Ausbildung damals nicht abgeschlossen hatte.Dadurch die Eltern kein Einkommen haben bzw. dieses eventuell nicht so hoch ist dürfte es da keine Schwierigkeiten geben.Wenn deine Freundin eine schulische Ausbildung machen würde müßte sie Bafög beantragen.
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Wenn der Betrag vom BAB so gering ausfällt dann müßtest du doch ein hohes Ausbildungsgehalt haben.Da kannst du nur deine Kosten senken eventuell kleinere Wohnung usw.
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Wenn du mit deiner Partnerin zusammenziehen willst dann würde es keine Sozialleistungen mehr für das KInd aus ihrer ersten Beziehung geben.Sie bekäme weiterhin das Kindergeld und eventuell Unterhalt vom Vater des Kindes aber mehr auch nicht.Dein Einkommen würde bei allem mitgerechnet.
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Bei einem P Konto mußt du nachweisen das du unterhaltspflichtig bist und dann kann sich der Betrag bis zu 1200 Euro erhöhen.Bei einem normalen Konto erhöht sich der Betrag für jedes Kind und kann dadurch höher sein als bei dem P Konto.Müßtest du schauen ob sich so ein Konto für dich dann lohnt.
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Dir wird nichts anders übrig bleiben als dir so schnell wie möglich eine eigene Wohnung zu suchen.Außerdem solltest du einen Anwalt einschalten der dir deinen Unterhalt regelt.Da ihr ja getrennt lebt kann es nicht sein das dein Nochmann weiterhin das Geld verwaltet.Man könnte dir damit unterstellen das ihr nicht wirklich getrennt lebt wenn es weiterhin ein gemeinsamens wirtschaften gibt.Im Bezug auf das Kindergeld so solltest du dieses bei der Familienkasse für dich beanspruchen.
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Es kommt halt immer darauf an wie hoch deine Ausbildungsvergütung ist.Deine Eltern müßten dann Unterhalt leisten und zwar beide.Ansonsten müßtest du dir entweder eine billigere Wohnung suchen oder einen Nebenjob.
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Dann müßtest du doch Wohngeld bekommen und eventuell Unterhalt von deinen Eltern.Warum wurde denn das BAB abgelehnt?
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Das denke ich nämlich auch.Die 1290 Euro ist das was sie bekommen hat aber durch die zu teure Wohnung kommt sie in absehbarer Zeit nicht mehr auf diese Summe.Schulden interressieren das Jobcenter nicht.
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Na klar wir kennen hier jeden hast du das nicht gewußt.
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Das beste ist es wenn du sie irgendwann ignorierst.
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Dein Kind ist ja nicht die ganze Zeit bei dir insofern bekommst du nur eine Wohnung genehmigt die für eine Person geeignet ist.Wenn die Wohnung etwas zu groß oder zu teuer ist kannst du sie doch trotzdem nehmen und zahlst den Differenzbetrag aus deiner Regelleistung.
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Bekommst du denn keine Geld für die Ausbildung?
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Wenn das so einfach wäre würde hier keiner mehr arbeiten und bei dir funktioniert es doch auch nicht oder?
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Die Geburtenkontrolle haben sie bei dir verpasst.
