Beiträge von Kitty121

    Wenn du deine Arbeitsstelle kündigst bekommst du eine Sperre beim ALG1 und du bekommst dann auch kein ALG2 denn dort würdest du auch eine Sperre bekommen und nicht bloß ein paar Prozent.Das einzigste was du bekommen würdest wäre die Leistung aus dem ALG2 eventuell als Darlehen denn von etwas mußt du ja leben.Das Geld wirst du aber dann zurückzahlen müssen wenn du wieder Leistungen bekommst bzw. wird es wohl gleich einbehalten werden.Besser wäre es wenn du deinen jetzigen Job behälst und dir etwas neues suchst was eben mehr deinen Fähigkeiten entspricht.Heutzutage kann man sich die Arbeit nicht nach Qualifikation raussuchen.

    Dich haben wahrscheinlich die angegebenen Daten etwas unsicher gemacht aber es ist schon so das du das bekommene Elterngeld zurückzahlen mußt.Das kannst du aber in Raten machen.Am besten du vereinbarst eine Ratenzahlung das ist immer möglich.

    Du redest von Ehrlichkeit und bist nur darauf aus dir auf Kosten anderer ein schönes Leben zu machen.Wenn du ordentlich deine Kosten die du verursacht hast auch bezahlt hättest dann wärst du gar nicht in dieser Lage.Leute wie du sind Schuld daran das es so viele gibt die mit dem Finger auf Hartz4 Empfänger zeigen und der Meinung sind das nur betrogen wird.Es liegt bei dir auch sicher nicht daran das du keine Wohnung findest denn es gibt viele Leute die Schulden haben und trotzdem eine Wohnung finden sondern du willst Geld zusätzlich kassieren.

    Ihr könnt als Wohnung beziehen was ihr möchtet.Gezahlt bekommt ihr vom Amt aber nur den angemessenen Preis.Ob oihr euch dann die Wohnung leisten könnt müßt ihr selbst wissen aber dein Gehalt ist ja nun nicht so üppig und wenn das KInd erstmal da ist wirst du sehen wie schnell die Euro weg sind.Als BG werdet ihr so und so gerechnet da du der Vater des KIndes bist.

    Wenn sie ihren ALG2 Antrag stellt solltet ihr gleich mit angeben das ihr erst einen Monat zusammen lebt was ja auch anhand des Mietvertrages nachweisbar ist.Insofern trifft bei euch die Regelung das ihr erst nach einem Jahr als BG gewertet werden dürft.Lasst euch da nichts einreden.

    Das hier ist keine Wohnungsbörse und Strom wird eigentlich immer getrennt bezahlt weil jeder einen anderen Anbieter haben kann und auch der Verbrauch kaum unter der Miete mit abgerechnet werden kann.

    Das mit dem Anwalt ist eine gute Idee allerdings wird dieser dir auch nicht gleich sofort helfen können.Du solltest auf alle Fälle eine Wohnung suchen und auch den Termin bei der Teamleitung wahrnehmen.Erzähl dort einfach das du noch keine Wohnung hast aber in der alten Unterkunft nicht bleiben kannst da sie nicht mehr bezahlt wird und du dadurch sozusagen auf der Straße sitzt.Eventuell kannst du erstmal wieder zurück in die Notunterkunft bis du nun eine Wohnung gefunden und genehmigt bekommen hast.Wenn du die Wohnung hast stell einen Erstausstattungsantrag und dann kannst du auch deine Maßnahmen machen bzw. dir eine Arbeit suchen.Ich würde dir auch raten einen neuen Sachbearbeiter zu verlangen.

    Ich denke mal auf Grund deines Alters wäre es wohl günstiger gewesen wenn du im Rahmen einer Berufsvorbereitung und dann einer Ausbildung dieses Abschlüsse gemacht hättest.Dies ist ohne weiteres möglich und du wärest eher am Ziel als jetzt drei Jahre darauf zu verschwenden einen Abschluß zu erreichen.Das du eine schlechte KIndheit im Bezug auf deinen Vater hattest tut mir zwar leid aber trozdem hättest du doch einen Abschluß machen können.Was ist mit deiner Mutter eventuellen Verwandten die dir hätten helfen können.Dazu gibt es auch noch das Jugendamt.Du hättest dich mit deinen Problemen an einen Lehrer wenden können.Es gibt da viele Möglichkeiten.Eine Eingliederungsvereinbarung hat auch nichts damit zu tun das du dann als Auszubildender giltst sondern damit das du dich verpflichtest in Arbeit zu kommen so das du dem Staat nicht mehr auf der Tasche liegst.Wenn du keinerlei Abschluß hast müßtest du doch auch mit dem Jobcenter über Ausbildung usw.gesprochen haben.Gab es da keine Möglichkeit dies über das Amt zu machen.Normalerweise werden doch diese Sachen auch von dort angeboten und finanziert.

    ALG2 bekommst du nur dann wenn du dich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.Deine Abendschule kannst du ja trotzdem machen.Normalerweise geht man ja nun etliche Jahre zur Schule um die Abschlüsse zu erreichen die du jetzt machst.Warum soll der Staat dir da diese Abschlüsse auch noch drei Jahre finanzieren.Sicher wirst du dich bewerben müssen und notfalls auch arbeiten.