Beiträge von Kitty121

    Du solltest bevor du kündigst und damit eine dreimonatige Sperre riskierst mit einem SB vom Arbeitsamt sprechen.Du kannst ja angeben das du die Arbeitszeit nicht mehr mit der Betreuung deines Kindes in Einklang bringen kannst.Ich würde nicht sagen das es eine Oma gibt die die Betreuung übernehmen könnte und auch von Überstunden würde ich nichts sagen weil das heute fast überall normal ist und als Kündigungsgrund nicht unbedingt relevant.Sollte dir das Amt keine Kündigung erlauben kannst du nur in deinem Betrieb anfangen nur noch deine Stunden zu arbeiten die du täglich laut Vertrag machen mußt und darauf hoffen das sie dich kündigen.Gleichzeitig kannst du dir ja etwas anderes suchen.

    Wenn ihr zusammenlebt und du eine Ausbildung machst dann muß natürlich dein Mann dir genug Geld geben damit du damit wirtschaften kannst.Das solltest du mit ihm besprechen.Alleine kannst du nur Anträge stellen wenn du dich von deinem Mann trennst und dir eine eigene Wohnung suchst.Du könntest einen Anwalt beauftragen deine Interessen zu vertreten.Dann könntest du eventuell auch in der Wohnung bleiben zumindestens vorerst.So wie du hier schreibst führst du nicht gerade eine glückliche Beziehung.

    Für eine Bedarfsgemeinschaft müssen nicht zwangsläufig alle erwerbslos sein.Eine BG sind alle die zusammen leben in einer Wohnung und gemeinsam wirtschaften ob nun verheiratet oder nicht.Sobald die Kinder eigenständiges Einkommen haben und dieses ausreichend ist bilden sie mit dem Rest der Familie eine Haushaltsgemeinschaft.Ziehen zwei zusammen dann bilden sie eine BG nach einem Jahr.


    Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:


    •der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
    •der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
    •die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben,
    •die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.
    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen wird zum Beispiel vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen

    Du mußt dir ja nicht alles gefallen lassen.Es gibt die Möglichkeit eines Widerspruches und dann auch die Klagemöglichkeit.Wenn ihr ehemals Lebensgefährten wart und dies nun schon seit zwei Jahren nicht mehr seid frage ich mich warum ihr dann nicht jeder eine Wohnung nehmt.Ihr werdet ja nicht gezwungen weiterhin zusammen zu leben.Natürlich glaubt euch das die ARGE nicht wenn ihr plötzlich nicht mehr zusammen seid aber doch weiterhin in einer Wohnung leben wollt.Mal ehrlich ist schon ein bisschen komisch.

    Das Jobcenter wird sich sicher darauf beziehen das sie gewußt hat eventuell wieder in ALG2 Bezug zu fallen wenn das AV befristet war.Im übrigen hatte sie doch während des Bezuges von ALG1 genug Zeit sich um eine neue Wohnung zu kümmern.

    Bearbeitungszeit ist ca 3-4 Wochen.Länger dauert es meist nicht vorrausgesetzt deine Unterlagen sind vollständig.Vorschuß ist eine kann Leistung und müßte von deinem SB entschieden werden.Du kannst dir die Leistungen auch in bar auszahlen lassen wenn du mit deinem Konto Schwierigkeiten hast.

    Für das Kind muß er sicher Unterhalt zahlen welches sich nach seinem Einkommen errechnet.Für deine Freundin wird er auch Unterhalt zahlen müssen solange sie nicht wieder in einer neuen Beziehung lebt.Sie sollte einen Anwalt mit ihren Sachen beauftragen.

    @ Freydis Das Sie als zwei BG gewertet werden ist schon so richtig denn die Tochter bildet mit der Geburt des Kindes sozusagen ihre eigene Familie bzw.BG und dadurch hat sie auch mehr Leistung als wenn sie mit der Mutter zusammengerechnet werden würde. Bei dir ist das wieder etwas anderes denn dein Freund der zwar nicht der Vater deines Kindes aber doch wohl dein Lebensgefährte ist bildet mit dir eine BG.Es wird so gerechnet als wenn ihr verheiratet wärt.Habt ihr denn das Probejahr schon hinter euch?

    Du müßtest deine Mutter nicht unterhalten falls du davor Angst hast sondern eben dich nur an den Nebenkosten beteiligen bzw würdest du diese ja dann vom Bund bekommen.Also bliebe dir dein gesamtes Geld.Es ist doch immer wieder erstaunlich wie schnell die Kinder ausziehen wollen wenn sie plötzlich Geld verdienen und eventuell der Mutter etwas abgeben sollen.Davor halten sie auch die Hand auf und nehmen nur wenn es ans geben geht ist man ganz schnell weg.

    Genau weiß ich das auch nicht aber ich denke das sie ja durch den bezug von ALG2 damals wußte das die Wohnung zu groß bzw zu teuer ist und eben bereits 6 Monate die Miete übernommen wurde und von daher eine erneute Übernahme von 6 Monaten nicht möglich ist.

    Also Anträge holen und diese dann abgeben kannst du immer.Ob du dann etwas bekommst steht auf einem anderen Blatt.Beim Bab ist es ja so das du es nur bekommst wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und deine Eltern nicht gerade vermögend sind.Keine Ahnung wie das bei dir war.Aber du hast ja während deiner Ausbildung sicher einen Lehrlohn erhalten.

    Ja das war die Erhöhung und einen Bescheid bekommst du in den nächsten Tagen.Bei mir war es ganz lustig denn ich habe 51 Euro bekommen mit denen ich nix anfangen konnte.Auf Nachfrage wurde mir dann gesagt das es einmal die 5 Euro Erhöhung sind für die Erwachsenen und für Kinder ab 18 gibt es nur 4 Euro.Da meine Tochter mitte Februar 18 geworden ist bekommt sie für den einen Monat dann nur 3 Euro.

    Zunächst mal müßtet ihr euch eine Wohnung suchen die ihr euch mit eurem Einkommen auch leisten könnt.Du müßtest schauen ob du eventuell zu deinem Ausbildungsgeld noch BAB beantragen könntest.Dein Freund könnte Bafög beantragen aber da spielt auch das Einkommen seiner Eltern eine Rolle.Haben sie zuviel gibt es nix und sie müßten Unterhalt zahlen.Wenn er in diesem Jahr mit dem Abi fertig wird sollte er bevor ihr die Wohnung nehmt genau wissen was er dann machen wird denn wenn er nach seinem Abschluß nichts hätte bekäme er keine Sozialleistungen und dann müßtet ihr die Wohnung alleine von deinem Einkommen bestreiten was wohl kaum funktionieren würde.Ihr solltet auch bedenken das eine Wohnung auch eingerichtet werden muß.

    Die Bearbeitung des Antrages dauert ja erstmal einige Zeit.Du solltest aber schauen das du schon bis Juni einen Bescheid in Händen hast damit du dann noch die notwendigen Folgeanträge stellen kannst und ab August über die Runden kommst.

    Ich bin grundsätzlich der Meinung das wenn man in der Lage ist Kinder in die Welt zu setzen dann sollte man auch dazu in der Lage sein für diese zu sorgen.Allerdings haben die Kinder auch die Verpflichtung für ihren Lebensunterhalt zu sorgen sobald sie das nötige Alter erreicht haben und da kann man dann auch nicht nur die Hand aufhalten.