Wenn ihr eine WG aufmachen wollt denke ich ist die Wohnung von der Größe her in Ordnung.Ob ihr sie allerdings bezahlt bekommt müßtet ihr schauen.Im Bezug auf das Bafög solltest du dich erstmal bei der zuständigen Sterlle erkundigen.Da du ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast weiß ich nicht ob du da Bafög bekommst zudem müßte auch die Schule Bafög gefördert sein.
Beiträge von Kitty121
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Es ist schon so wie das Jobcenter dir gesagt hat.Deine Tochter ist eine eigene BG und somit doch besser gestellt als wenn sie mit zu dir gerechnet werden würde.Die Miete teilt das Jobcenter auf dich und deine Tochter auf so das unterm Strich genau die Summe herauskommt die du auch allein bekommen würdest.
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Egal wieviel du bekommst du hast immer 100 Euro frei und vom Rest nochmal 20% der Restbetrag wird dann auf deine Leistung angerechnet.
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Wenn du Rente bekommst dann fällst du aus dem Hartz4 Bezug raus und müßtest wenn diese nicht so hoch ausfällt die Grundsicherung beantragen und natürlich müßtest du bei deinem Rententräger deine Rente beantragen.
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Dann solltest du dich vielleicht mal nach einer anderen Bank umsehen denn wenn du ja auch Vollzeit gearbeitet hast dann ist eigentlich eine EC Karte Standard.Es gibt ja auch bei diesen Karten die Möglichkeit das sie nur auf Guthabensbasis genutzt werden können.Bei meiner habe ich das so gemacht das ich sie nur mit Pin nutzen kann.Somit gehe ich auf Nummer sicher sollte ich sie mal verlieren und meine läuft auch nur auf Guthabenbasis.
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Beleidigen und dich schlecht hinstellen kann man nur wenn hier deine Daten öffentlich wären was sie aber nicht sind.
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Der Mann vom Jobcenter was ja schon drin und ein zweites mal kommt der sicher nicht.
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Und was nutzt dir so eine Karte die dich auch noch Gebühren kostet.Bist du mit der EC Karte doch besser dran.
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Ich denke es wird dem Jobcenter darum gehen bei euch eine Bg zu konstruieren.Somit würde das Amt eventuell deinem Freund nichts mehr zahlen müssen wenn du genug verdienst.Da mußt du aufpassen.Ihr könntet ein Jahr zusammenleben ohne das sie deinen Verdienst anrechnen dürfen.
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und was bitte haben die Gummistrümpfe deiner Tante mit dem eigentlichen Thema zu tun.Du bringst selbst alles durcheinander.
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Da zuviel gezahlte Geld wirst du zurückzahlen müssen.Bekommst du denn Unterhaltsvorschuß wenn der Vater nicht zahlt?
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Wenn du den Bescheid schon hast wirst du es wohl mit der Zahlung diese Woche bekommen.
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Du oder dein Freund seid nicht verpflichtet jemanden vom Jobcenter in die Wohnung zu lassen.Ich weiß ja nicht was ihr beim Amt angegeben habt bezüglich der Wohnsituation deines Freundes.
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Bis 23 kannst du bei deinen Eltern familienversichert bleiben.
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Wenn du in dem Haus bleiben möchtest müßtest du einen Anwalt damit beauftragen deine Interessen zu vertreten.Es könnte dann sein das du erstmal da bleiben kannst und dein Mann müßte ausziehen.Wenn ihr nur eine Wohnung hättet dann wäre es ja auch nicht anders.Einer bleibt und einer geht.Allerdings bleibt dann trotzdem während des Trennungsjahres die Finanzierungsfrage des Hauses denn dein Mann müßte ja dann mit seinem Gehalt was ja auch nicht ganz so üppig ist auch seinen Unterhalt bestreiten was eine Wohnung beinhalten würde.Für dich wäre dieses Lösung ideal da du dann Zeit hast um für deinen Sohn und dich etwas passendes zu finden und auch die Schulfrage zu regeln.Ich denke aber auch du solltest dies wenn möglich mit deinem Mann besprechen und ihr solltet gemeinsam versuchen die beste Lösung zu finden.
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Etwas weniger wird sie schon bekommen das es ja die Freibeträge beim ALG1 nicht gibt.
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In welcher Richtung legt dir denn das Jobcenter Steine in den Weg.Du bekommst zu deinem Gehalt noch Aufgestockt ALG2 und mit Wohngeld wirst du nicht viel mehr haben erst recht nicht wenn du keinen Unterhaltsvorschuß mehr bekommst.Ansonsten steht es dir natürlich frei was du beantragst.
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Ich würde dir raten erstmal zu schauen was du nun machen willst.Wenn du das entschieden hast dann wirst du auch wissen was du an Geld bekommen würdest.Neben Kindergeld wäre dies ja dann Bafög oder ein Lehrgeld.Dazu könntest du noch Wohngeld beantragen oder BAB.Mit allem zusammen denke ich könntest du dich gut unterhalten und müßtest deinen Freund nicht auf der Tasche liegen wenn du zu ihm ziehst.
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Da das Bafög bereits bei den Freibeträgen berücksichtigung findet würde alles was deine Tochter noch nebenher verdient dir zugerechnet werden.Natürlich könnte deine Tochter etwas dazuverdienen aber du hast dann weniger Hartz4.
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Das kann man hier noch in alle Richtungen drehen und kommt zu keinem Ergebniss.Vermögen hin oder her.Das Auto übersteigt den Wert den es haben darf und wäre somit zu teuer und zu verwerten.Allerdings gehört ihm das Auto eigentlich gar nicht weil er es ja von dem Geld anderer gekauft hat und dies sofern er jetzt das Auto verkaufen müßte an diese Leute zurückzahlen müßte.Am Ende ist er wieder da wo er vorher war.Er sollte einfach die Sache beim Jobcenter auch hinsichtlich der Darlehensverträge vorlegen und schauen was der SB macht.Eventuell gibt es ja auch die Lösung das er das Auto behalten darf weil seine Selbstständigkeit ansonsten auf dem Spiel stünde und dies ist ja auch nicht im Sinne des Jobcenters da es dann komplett Leistungen bezahlen müßte und nicht nur als Aufstockung.
