Die Nachzahlungen gibt es wohl erst mit der Maizahlung und neue Bescheide ergehen dann wohl im April.Mittlerweile gibt es auch für das Bildungspaket die Formulare.
Beiträge von Kitty121
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Die Eltern sind dir nicht mehr Unterhaltspflichtig wenn du verheiratet bist sondern dann ist der Ehepartner zuständig.Wenn ihr nun kein ausreichendes Einkommen habt dann müßtet ihr Sozialleistungen beantragen.
Unterhaltsansprüche
privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind
Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist der vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.
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@ Frau Holle Es ist absoluter Quatsch was du hier schreibst.Zunächst einmal ist hier nirgendwo die Rede davon das er einen Aufhebungsvertrag gemacht hat sondern er schrieb das er gekündigt wurde.Da er wohl noch unter 25 ist wird er Schwierigkeiten haben ALG2 Leistungen zu bekommen denn er hat die Wohnung erst seit kurzem und somit wird das Jobcenter ihn wohl an die Eltern verweisen.Meist zahlt das Jobcenter nur wenn die Wohnung mindestens ein Jahr vorhanden ist.Trotzdem könnte er versuchen Leistungen zu bekommen indem die Eltern erklären das er nicht mehr zurückkann.Natürlich kommt es auch auf den Kündigungsgrund an aber da die Kündigung vom AG ausging wird er wohl keine Sanktionen bekommen sofern Leistunge gezahlt werden würden.
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Wenn es dir in Frankreich so gut gefällt dann bleib doch da.
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Du hast viel zu lange gewartet.Du kannst zwar versuchen beim Jobcenter erstmal auf Darlehensbasis Geld zu bekommen aber ob sie das machen weiß ich nicht.Ansonsten mußt du schnellstens deine Unterlagen zusammen bekommen und déine Anträge stellen.
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Warum wollt ihr denn unbedingt heiraten wenn ihr beide eigentlich noch auf Unterstützung angewiesen seid.Wenn man heiratet bildet man eine eigene Familie und sollte sich auch selbstständig unterhalten können.
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Du hast aber vorher schon Leistungen bezogen und damit ist es eine Wiederaufnahme und kein Neuantrag.Da würde ja jeder nach einer Erbschaft ein oder zwei Monate warten und dann einen Neuantrag stellen.
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Einen zusätzlichen Beitrag müßtest du nur zahlen wenn deine Krankenversicherung diesen fordert.Bei manchem Versicherungen ist dies so ansonsten geht das alles über den Arbeitgeber.
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Wenn du unter 25 bist hast du nur bedingt ein Anrecht auf ALG2 Leistungen.Da du die Wohnung erst kurzfristig hattest und auch nicht sehr lange gearbeitet hast wird das Jobcenter deinen Antrag ablehnen.Du kannst es nur so machen wie ich schon geschrieben habe.Wie alt bist du denn nun.
@ Birgit Du hast dich im Thread geirrt.Hier geht es nicht um abgebrochene Ausbildung.
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Von daher ist es das beste sofort einen Anwalt einzuschalten der auch dann sofort auf die unberechtigten Forderungen des Jobcenters reagieren kann.
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Du müßtest mit deinem Arbeitgeber sprechen und ihn erklären das du für den Zeitraum 17-31. keine Krankmeldung mehr hast also sozusagen unentschuldigt gefehlt hast.Dein AG wird dir diesen Zeitraum dann natürlich nicht mehr bezahlen aber er muß dir deine Arbeitsbescheinigung ausfüllen damit du ALG beantragen kannst.Die zwei Monate bekommst du allerdings nicht nachgezahlt.
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Ihr hättet mit Einkommen und Kindergeld 1672 Euro monatlich zur Verfügung.Bei der Summe gibt es keine Sozialleistungen mehr aber Wohngeld könntest du beantragen und auch den Kindergeldzuschlag.
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OH Entschuldigung habe ich völlig falsch gelesen.Wenn du unter 25 bist wirst du keine große Chance haben das du Leistungen bekommst denn die Wohnung hast du ja erst seit kurzem und einen ALG1 Anspruch hast du wohl auch nicht wenn du erst seit Januar beschäftigt warst.Du kannst im Jobcenter nachfragen und vielleicht versuchen zu erklären das du zu Hause nicht wieder einziehen kannst.Vielleicht könnten deine Eltern dies auch bestätigen damit du Leistungen bekommen kannst.Ansonsten müßtest du wieder zu Hause einziehen.
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Bei der Berechnung des Kindergeldes kommt es auf das Jahreseinkommen an.Es könnte also sein das sie das Geld zurückfordern und dann müßtest du bei der ARGE nachberechnen lassen.
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Ihr habt ja noch ein bisschen Zeit aber sollte eure Einkommenssituation so bleiben dann wirst du keine Leistungen mehr bekommen wenn ihr als BG gerechnet werdet.Wohngeld wäre dann möglich.
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@ chiefci Ich habe keine Ahnung welche Tabletten du nicht vertragen hast aber ich habe hier nur auf einen Beitrag geantwortet und es ist weder meine Waschmaschine noch mein Darlehen und schon gleich gar nicht meine Kontopfändung.Ich möchte es von Dir hier nicht noch einmal erleben das du hier irgendwelche Behauptungen einsetzt.Wenn die Leute hier ihre Anliegen falsch einsetzen solltest du dich bei denen beschweren und nicht bei mir.Der Film war schon richtig wenn auch im falschen Thema.
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Sie werden dir anhand deines jetzigen Leistungsanspruches ausrechnen wie lange du mit dem Geld auskommen mußt.
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Ich glaube nicht das die ARGE dir das Geld einfordern kann denn wenn deine KInder keinerlei Anstalten machen für einen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen sondern den ganzen Tag auf der faulen Haut liegen haben sie keine Unterhaltsansprüche mehr gegen dich.Insofern solltest du mit einem Anwalt sprechen dann bist du auf der sicheren Seite und brauchst keine Bauchschmerzen mehr haben.
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Dann müßtest du deine Arbeitszeiten deinen Kindern anpassen.Es ist nun mal so das man wenn man KInder hat Abstriche machen muß.Wer soll denn die Betreuung deiner Kinder übernehmen?Da gibt es nichts und dies geht vielen so die Kinder haben und den Job dann auch noch in die Reihe bringen müssen.
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Warum wurde dir denn die Wohnung gekündigt?Wenn du arbeitest müßtest du ja Lohn bekommen und davon dann deine Miete begleichen.Woran liegt es?
