Beiträge von Kitty121

    Hast du denn 2007 eine Zuzahlungsbefreiung beantragt?Du solltest mit deiner Krankenkasse sprechen denn mit der Zuzahlung liegst du ja über dem was du bei ALG2 Bezug zahlen müßtest und solltest du nachzahlen müssen dann auf alle Fälle nicht die gesamte Summe.Hast du aus dem Jahr noch Zuzahlunsquittungen?

    Da du zu deinem Freund ziehen möchtest brauchst du dich nur in deinem Jobcenter abmelden und im neuen anmelden.Als Begründung für den Umzug gibst du an das du mit deinem Freund zusammenziehst.Das kann dir keiner verbieten.Vergiß nicht im neuen Jobcenter dann anzugeben das ihr zunächst auf Probe zusammenzieht sonst wird das Einkommen deines Freundes dir zugerechnet.

    Im großen und ganzen gebe ich dir Recht Boxbeutel.Allerdings wenn aus der Erbschaft Geld auf das Konto eingeht dann würde dieses z.B. gepfändet werden können und somit wäre die Erbschaft weg.In diesem Fall denke ich müßten sie weiterhin Leistungen bekommen.

    Ich habe dir doch geschrieben das du für den Bescheid in dem dir das Elterngeld angerechnet wurde einen überprüfungsantrag stellst auf den du dann Widerspruch einlegen kannst.Der DGB sagt vieles und machen kannst du es natürlich aber es gibt nun mal das Gesetz das das Elterngeld ab Januar angerechnet wird.Nach den neuen ALG2 Regelungen hat sich auch daran nichts geändert.Es müßte also unsere Regierung dies wieder ändern und sollte dies irgendwann wirklich so sein dann könnte es auch sein das du dein geld vielleicht wiederbekommst.Allerdings ist dies mehr als unwahrscheinlich und wird auch dauern.Also weder heute noch morgen.

    Alles was du verdienst ist deins und hat mit deinem Freund nichts zu tun.Du bist weder für seine Schulden verantwortlich oder den Unterhalt und es kann dir auch keiner etwas wegnehmen.Einzig wenn du länger als ein Jahr mit ihm zusammenlebst wird dein Einkommen bei ihm angerechnet wenn er ALG2 bekäme.

    Soweit ich es weiß ist eine Erbschaft während des ALG2 Bezuges als Einkommen zu werten und ist kein Vermögen.Insofern müßtest du dieses Geld erst verbrauchen und kannst erst dann wieder Leistungen beziehen.

    Das Amt interessiert das schon aber du mußt natürlich deine angesetzten Termin wahrnehmen oder dich dann entschuldigen und einen Krankenschein vorlegen.Trotzdem kann dein SB nicht einfach deine persönlichen Sachen an andere Leute weitergeben auch nicht an deine Mutter.Du bildest deine eigene BG und somit hat dein SB den Datenschutz zu wahren.Ich würde dir raten dich an den zuständigen Teamleiter zu wenden und dort die Situation zu schildern.Gleichzeitig räumst du deine Versäumnisse ein und verlangst einen neuen SB da du zu deinem bisherigen kein Vertrauen mehr hast.Was dein Zusammenleben mit deiner Mitbewohnerin angeht so erklärst du auch das.Nämlich das ihr erst seit kurzem zusammen wohnt und auch erst seit diesem eine Partnerschaft besteht.Es gibt die Möglichkeit zunächst ein Jahr auf Probe zusammen zu leben und erst danach werdet ihr zusammen veranlagt.Das müßt ihr aber dem Amt gegenüber schriftlich erklären.Es würde dann nur die Miete geteilt werden wie bisher und du bekommst weiterhin deine Leistungen.Alles was du aus deinem Nebenerwerb oder Hobby einnimmst mußt du dem Amt melden damit sie wissen wieviel sie dir anrechnen müssen.100 Euro hast du frei.

    Du kannst zwar einen Wohngeldantrag stellen aber wenn du ALG2 Leistungen bekommen müßtest könnte es sein das die Wohngeldstelle deinen Antrag ablehnt.Die Fahrtkosten bekommst du ja nur einen gewissen Zeitraum über und wenn diese wegfallen verringert sich dann auch dein Leistungsanspruch.Insofern stelle einen Antrag auf Wohngeld und wenn dir dieser bewilligt würde müßtest du dich im Jobcenter einfach abmelden.

    Dann ist es leider so das ihr als BG gerechnet werdet und dein Freund für dich mitaufkommen müßte.Auch die Krankenversicherung müßtest du selbst zahlen.Bis 23 könntest du dich noch bei deinen Eltern familienversichern.

    Da brauchst du keine Widerspruch schreiben weil das Elterngeld ab Januar 2011 nunmal angerechnet wird.Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen aber der wird auch nichts anderes zuTage bringen als was in deinem Bescheid steht.Dazu müßte das Gesetz geändert werden und das wird kaum passieren.

    Du mußt hier keinem unterstellen das man dich angreift.Deine Aussagen waren Anfangs nicht gerade umfangreich und erst nach und nach hast du dann mit Details nachgeholfen.Es stellt sich mir die Frage wenn du eine Krankschreibung hattest und dir dann auch der Termin im Jobcenter bekannt war weshalb du da nicht telefonisch bei deiner SB einen neuen Termin verlangt hast und zwar dann wenn du mal nicht beim Arzt sitzt..Es ist völlig normal das du nach mehrmaligen Nichterscheinen keine Leistungen mehr bekommst.Außerdem mußt du nachweisen können das du im Jobcenter Bescheid gegeben hast das du krank bist.Wie hier schon angemerkt wurde Briefe gehen verloren und mails auch.Wenn du arbeiten würdest kannst du auch nicht an deinen Arbeitgeber mails verschicken bezüglich deiner Krankschreibung.Es mag sein das du nun einen Anwalt hast aber ob dieser wirklich was erreicht wage ich zu bezweifeln.Tatsache ist das du unentschuldigt Terminen ferngeblieben bist und dein SB im recht ist.Du hälst es ja auch nicht für nötig die ganze Sache mal im Jobcenter zu klären.Pass nur auf das du nun nicht noch die Anwaltskosten zu tragen hast.Es gibt Anwälte denen ist es egal ob die Sache Aussicht hat auf Erfolg die sagen dir das was du hören möchtest und schreiben ein paar Briefe.Bezahlt werden sie so oder so.Zuwas hat dich eigentlich dein SB genötigt?Verstehe ich nicht.In eine solche Situation wie du werde ich kaum kommen weil ich neben meinen Rechten auch meine Pflichten kenne.

    Tut mir ja leid das du wohl derart negative Erfahrungen gemacht hast.Egal wie man es dreht es gibt immer die eine oder andere negative Seite.Im Grunde sollte es um das KInd gehen und es spricht hier keiner von ständig zusätzlichen Geldleistungen sondern davon seinem Kind außer dem berechtigeten Unterhalt vielleicht auich mal außer der Reihe etwas zukommen zu lassen.Manchem ist dies schon zuviel.Es muß halt jeder selbst entscheiden was das eigene Kind ihm wert ist.Man sollte eben immer genau überlegen wenn man noch in einer intakten Beziehung ist ob es ratsam ist ein Kind zu bekommen denn diese haben nicht die Eigenschaft sich in Luft aufzulösen wenn die Beziehung der Eltern nicht mehr existiert.