Danke Mel04 wieder was gelernt.Ich dachte immer das es auf den Monat ankommt und nicht auf die Woche weil letztendlich kriegst du doch auch nicht mehr Geld von der Firma.
Beiträge von Kitty121
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Einen Anwalt brauchst du nicht bzw. wird dir ein solcher auch nicht weiterhelfen können.Deine Erklärungen erscheinen mir schon etwas unglaubwürdig.Du hast jedesmal einen Arzttermin der schon lange feststand wenn du ins Jobcenter eingeladen wirst.Also warst du schon mal nicht direkt krankgeschrieben.Das Jobcenter hat den ganzen Tag geöffnet und die Termine werden zwar kurzfristig angesetzt aber soviel Zeit um telefonisch den Termin verlegen zu lassen hat man allemal.Jetzt kannst du nur dazu Stellung nehmen und das beste hoffen.Eventuell gibt es eine Sanktion.Den nächsten Termin solltest du wahrnehmen.
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Wenn du einen JOb hast und dir dann den Auszug leisten kannst könntest du Wohngeld beantragen.Erstausstattung bekommst du nur bei Bezug von ALG2 und wenn du über 25 bist.
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Ja gut aber eine Bescheinigung des Arztes könnte er ja auch noch nachreichen das er die Termine auf Grund der Krankheit nicht wahrnehmen konnte.Natürlich nur wenn er auch so krank war.Was weiß ich Fieber Schmerzen Bettlägerig irgendein Bruch.Ob dies nun an allen drei Terminen der Fall war keine Ahnung das müßte er dann nachweisen.Allerdings will ich mal sagen wenn ich die Zeit habe mich Stunden zum Arzt zu setzen wegen einem gelben Schein dann habe ich auch die Zeit ein paar MInuten im Jobcenter den Termin wahrzunehmen.Am besten ist es dann wenn ich persönlich mit jemanden sprechen kann und es nicht über mail oder Brief mache.
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Eine Wohnung findet sich schneller als eine Arbeit.
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Natürlich hat der Kindesvater auch ein eigenes Leben aber ich denke das man untereinander im Interesse des KIndes auch eine Regelung treffen kann wo der Vater vielleicht dem Kind trotz Unterhaltszahlungen zu solchen Ausflügen etwas dazuzahlt und sei es ein kleines Taschengeld.Aber man kann es natürlich auch so sehen das der Vater mit dem gezahlten Unterhalt seiner Schuldigkeit genüge getan hat.
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Wenn du bereits Lohn erhalten hast dann reicht das eigentlich auch aus.Daran ersieht man doch was du tatsächlich bekommen hast.
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Du hättest vor deiner Antragstellung mit der Sparkasse eine Abrechnung machen sollen.
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Ich weiß ja nicht wie krank du nun wirklich warst aber Termine sollte man schon telefonisch absagen und nicht per mail oder Brief und dann gleich dreimal ist schon komisch.Du müßtest jetzt so schnell wie möglich bei deiner SB vorbeigehen und dort auch die Krankenscheine mitnehmen so das du nachweisen kannst das du tatsächlich krank warst dann können sie dir die Leistung nicht einstellen.Krank ist krank.
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Ich würde den AG nochmal darauf ansprechen und ihm auch erklären das dir die Leistungen gekürzt werden können wenn du diese Bescheinigung nicht einreichst.Ansonsten kannst du nur den Lohnbeleg beim Amt einreichen.
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Wenn du die Nachweise erst am 15. einreichst wirst du kaum bis zum Ende des Monates das Geld haben.Da wären sie dann wirklich sehr schnell.Dein Mann sollte sich von der Firma eine Bestätigung geben lassen was er tatsächlich verdient.Er kann doch eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen nach der das Jobcenter dann den Lohn berechnen kann.
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Deine Mutter kann dich nicht so einfach vor die Türe setzen auch wenn ihr euch nicht sehr gut miteinander versteht.Du solltest zum Jobcenter gehen und dort einen ALG2 Antrag stellen und auch angeben das deine Mutter umzieht und du in der neuen Wohnung nicht mit einziehen kannst.Eventuell wäre es günstig wenn du deine Mutter zu dem Termin mitnimmst damit sie dies dem Sachbearbeiter gegenüber gleich erklären kann.Sie wäre ja auch noch unterhaltspflichtig und müßte somit ihr Einkommen offenlegen.Lass dich im Jobcenter beraten auch bezüglich einer Ausbildung.
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Ich kann dich durchaus verstehen.Wenn du eine schriftliche Ablehnung hast dann schreibe einen Widerspruch in dem du auch deine Situation genau darlegst.Sollte diesem nicht entsprochen werden dann gehst du zu deinem Amtsgericht und beantragst einen Beratungsschein und dann läßt du die Angelegenheit deinen Anwalt klären.Ich denke du hast gute Chancen deinen Anspruch durchzusetzen.
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Da das Geld in einer Summe kommt wird es auch so als Einkommen angerechnet.
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Wenn ihr nicht irgendein Einkommen ab dem Zusammenzug habt ändert sich nichts.
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@ wie gehabt
Ich habe keine Ahnung was deine in Klammern gesetzten Hinweise bedeuten sollen dies erschließt sich wahrscheinlich nur dir.Um deine Neugierde zu befriedigen ich bin kein Sachbearbeiter und arbeite auch bei keiner Behörde.Was die Darlehen für die Kaution angehen muß ich Umpfertaler Recht geben.Warum sollte einem Hartz4 Empfänger die Kaution geschenkt werden die er ja dann bei einem Auszug zurückerhält.Natürlich hat er wenn er ein Darlehen zurückzahlt weniger im Monat zur Verfügung aber dies geht jedem so wenn er sich Geld leihen muß.So ist es aber sicher vielen lieber als wenn sie den erhofften Umzug nicht durchführen können weil das Geld nicht für eine Kaution reicht.Was glaubst du wie viele Vermieter es gibt die einem Hartz4 Empfänger eine Ratenzahlung anbieten.
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Mit den Quadratmetern ist das immer so eine Sache.Natürlich gibt es eine Richtlinie was du beanspruchen kannst aber es ist nun mal so das eine Wohnung je größer sie ist auch mehr kostet.Insofern müßtest du vielleicht eine größere Wohnung suchen die dann auch kostenmäßig stimmt.100 Euro mehr für ein Zimmer ist schon etwas viel aber wie gesagt es kommt immer darauf an wie groß die Wohnung wäre.Sofern du eine Wohnung findest die Preismäßig deiner jetzigen in etwa entspricht dann kannst du auch ohne Genehmigung umziehen.Das einzige was du nicht bekommen würdest wären die Umzugskosten.An deiner Stelle würde ich wenn du es nicht schon hast einen schriftlichen Ablehnungsbescheid deiner Anfrage verlangen.Dann kannst du mit dem Hinweis auf deine drei Kinder Widerspruch einlegen und notfalls klagen.Ich denke schon das dir mit drei Kindern zumindestens zwei Kinderzimmer zustehen sollten.
Um mal auf die Aussagen von Birgit63 zu kommen ich würde mir nicht vom JC vorschreiben lassen wo ich zu schlafen habe.Jedem steht ein Bett zu und nicht jeder kann dauerhaft auf einer Couch schlafen.Sicher ist es möglich solange die Kinder klein sind diese mit ins Schlafzimmer zu nehmen aber auch dafür muß das Zimmer groß genug sein.Ab einem bestimmten Alter ist dies aber auch nicht mehr zumutbar denn ob nun Alleinerziehend oder Verheiratet es hat wohl jeder auch ein Liebesleben und ob es da gesund ist wenn die Kinder praktisch zuschauen sei mal dahingestellt.Wieso kann eigentlich eine Alleinerziehende Frau mit drei Kindern nicht arbeiten.Mit etwas Organisation geht alles. -
Eigentlich nicht denn du hast ja dann dir etwas neues gesucht eventuell mit mehr Stunden.Insofern hätte ja das Jobcenter keinen Grund den Arbeitsvermittler nicht zu bezahlen.
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Wer sich mit seinem Regelsatz mal ausführlich beschäftigt der braucht keine Berichterstattung im Fernsehen um zu sehen das da vieles nicht beachtet wurde und im Argen liegt.Allerdings muß man für derartige Berichte nicht immer die Hartz4 Empfänger heranziehen.Viele die nur einen Minilohn bekommen haben auch diese und andere Probleme.Diese Sozialstudien hängen mir langsam zum Hals heraus und diese sind auch schon genug durch den Kakao gezogen worden bei den Privaten Sendern.Ob da nun die öffentlichen auch noch ihren Senf dazugeben müssen erschließt sich mir nicht wirklich.Ich denke mal es gibt auch schon Sendungen die auf derartige Probleme eingehen wie z.B. Escher.
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Kaution wird doch sowieso zurückerstattet wenn der Mieter auszieht.Insofern ist doch die Darlehensregelung in Ordnung.Wenn es anders wäre dann würde ja das JC durch die Kaution zusatzzahlungen leisten auf die nur wenige zugreifen könnten.
