Beiträge von Kitty121

    Sie sind kein Privatfernsehen ganz richtig gemerkt und deshalb sollten sie vielleicht das sie ja aus den Gebühren finanziert werden endlich einmal anfangen ein normales Fernsehprogramm zu machen.Derartige Reportagen bringen den wenigsten etwas denn im sogenannten Regelsatz ist vieles nicht mit drin.Ich hatte letztens z.B. im MDR eine Sendung gesehen mit Hinweisen wo ich im Nachhinein nur den Kopf geschüttelt hatte.Dies ist einer der Gründe weshalb ich die öffentlich rechtlichen Sendern kaum noch sehe und wenn sich diese Sender selbst finanzieren müßten gäbe es die hälfte schon gar nicht mehr.

    Frührente zu bekommen ist gar nicht so einfach.Wenn bei dir laut deines Arztes die Gründe dafür vorliegen dann müßtest du einen entsprechenden Antrag stellen welcher ja dann sicher mit den notwendigen Gutachten belegt werden kann.Ob es die Rente dann gibt kann ich dir auch nicht sagen.Sowas dauert meist.

    Ich denke mal Strom ist halt immer da und wie sehr man ihn braucht merken die Leute erst wenn er abgestellt wird.Ansonsten schaue ich mir diese Berichte gar nicht mehr an.Es ist doch immer wieder das gleiche.Während über die armen armen Leute im TV hergezogen wird sitzen andere auf dem Sofa und futtern Chips.Können die Fernsehsender nicht mal die Gebühren dazu benutzen etwas gescheites zu bringen anstatt diesen Mist.

    Wenn man monatlich seine Abschlagsbeträge zahlt und die Endabrechnung sollte sie sehr hoch ausfallen dann in monatlichen Raten kann es eigentlich nicht sein das der Strom abgestellt wird.Meist ist es so einen riesen Fernseher in der Wohnung aber kein Geld für den Strom.

    Sofern du kündigst wird das JC die Vermittlung nicht zahlen.Davon mal abgesehen das du wahrscheinlich eine Sperre bekommst könnten auch die Kosten für die Arbeitsvermittlung anfallen denn die Arbeitsvermittlung ist ja ihren Pflichten nachgekommen.An deiner Stelle würde ich nicht selbst kündigen sondern die Dekra darüber in Kenntnis setzen das du nur die vereinbarten 15 Stunden die Woche arbeitest.Wenn sie möchten das du mehr arbeitest dann können sie ja deinen Vertrag ändern damit du wenigstens die Stunden auch bezahlt bekommst.Entweder kündigen sie dich dann oder du mußt wenigstens nicht umsonst arbeiten.

    Für derartige Feiern gibt es keine Zuschüsse aber ich denke wenn ihr nicht gar so hohe Ansprüche stellt dann bekommt ihr auch eine Hochzeit hin.Eventuell müßt ihr noch ein bisschen warten und auf das große Ereignis sparen denn eine Hochzeit ist nun mal eine teure Angelegenheit.Kleid und Anzug kann man auch gebraucht kaufen da mußt du mal im Internet schauen oder in großen Städten gibt es da spezielle Geschäfte und bei den Ringen tun es auch einfache und du kaufst dann eben später wenn es finanziell nicht mehr zu eng ist teure.

    Du bekommst ja nicht nur Leistungen wo du dann durch einen Nebenverdienst den Freibetrag hast sondern hast praktisch ein Einkommen welches durch ALG2 Leistungen aufgestockt wird damit es zum leben reicht.In dem Aufstockbetrag sind ja bereits die Freibeträge enthalten.Wenn du jetzt zusätzlich noch Gelder einnimmst dann rechnen sie dir das an.Es könnte ja sein das dein Zusatzeinkommen so hoch ist das du gar keine Leistungen mehr bräuchtest.Einen Nachteil hast du eigentlich nicht denn die 100 Euro hast du ja dann noch verdient aber gleichzeitig werden sie dir wieder bei den ALG2 Leistungen abgezogen.

    Wenn aber der Ausflug kurzfristig angesetzt wurde müßte er doch einen Teil dazutun.Sollte eigentlich für den Vater selbstverständlich sein.Sollte deine Bekannte irgendwelche Leistungen bekommen kann sie den Betrag beantragen.

    Wenn ALG2 bei dir als Aufstockung bezahlt wird dann ist alles was du noch verdienst Einkommen und wird angerechnet.Da hast du keinen Freibetrag mehr da dieser ja bereits berücksichtigt ist.

    Wenn er nicht mehr zu Hause wohnt dann sollte er einen Antrag stellen denn ihr könnt nicht gezwungen werden ihn wieder bei euch aufzunehmen.Dazu sollte er aber schon ein Jahr oder länger eine eigene Wohnung oder WG haben.Allerdings muß er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und eventuell Maßnahmen des Jobcenters mitmachen ansonsten bekommt er Kürzungen der Leistung.Wenn er zu Hause wohnt gibt es nix dann seid ihr als Eltern zuständig.

    Klar kann dich deine Freundin bitten ihre Wohnung zu verlassen wenn ihr euch nicht mehr versteht.Dein Geld steht dir natürlich trotzdem zu.Wenn ihr ein gemeinsames Konto habt solltest du eine eigenes eröffnen und die Zahlungen stoppen die auf ihr Konto eingehen bzw. dein geld vom Konto abheben.Ansonsten such dir eine eigene Wohnung was anderes kannste gar nicht machen.

    Wenn die Maßnahme den ganzen Tag geht dann muß auch in der Zeit die Betreuung des Kindes gesichert sein.Wenn das Jugendamt bereits die Betreuung bezahlt dann wäre es doch ein leichtes die Betreuungszeit zu verlängern.Ich kenne es so das entweder das Jugendamt die Betreuung zahlt oder das Jobcenter.Letzeres wenn das KInd privat betreut wird.Du solltest Widerspruch einlegen.Wegen einer Nebentätigkeit kannst du aber keine Maßnahme ablehnen.

    Mit dem Wunschdenken hast du wohl recht.Kann ich dir aus Erfahrung bestätigen.Er sollte trotzdem das BAB beantragen.Ich denke er hätte Anspruch und sollte es abgelehnt werden so hat er es wenigstens versucht.Genauso würde ich es mit dem Wohngeld halten.Im Bezug auf die Küche schaut doch mal nach einer gebrauchten oder fragt mal bei Diakonie oder Caritas nach.Manchmal gibt es da aus Haushaltauflösungen Möbel die voll in Ordnung sind und meist nicht mal etwas kosten.