Beiträge von Kitty121

    Wenn das Bundessozialgericht genaue Vorgaben gemacht hätte dann wäre mehr dabei rausgekommen als unsere Frau von der Leyen zustande gebracht hat.Sie haben sich ja eher zurückgehalten und die Forderung eher allgemein formuliert.Für Kinder gibt es nicht mehr Geld was eigentlich alle ehemals dachten sondern nur die Leistungen über das Bildungspaket und gar soviel ist das nicht.

    Was glaubst du eigentlich wie blöde das Jobcenter ist.Natürlich wird es irgendwann rauskommen und dann geht es dir richtig ans Geld und ein Strafverfahren ist dir sicher.Außerdem wenn du immer noch krank bist dann müßtest du zum Sozialamt und nicht zum Jobcenter.

    Das Geld muß er nicht zurückzahlen.Er steht dem Arbeitsmarkt ja trotzdem weiter zur Verfügung schließlich schreibt er auch weiterhin Bewerbungen und könnte sofort mit einer Arbeit beginnen.Da müßte ja jeder der zum ALG2 noch einen Minijob ausübt das Geld zurückzahlen.

    Ich würde euch auch raten zunächst mit dem Jugendamt zu sprechen.Eventuell gäbe es die Möglichkeit einer Wohngruppe.Wenn dein Vater zuviel verdient wirst du sicher auch kein Bafög bekommen wenn du nicht mehr zu Hause wohnst aber dein Vater ist euch beiden gegenüber Unterhaltspflichtig bis ihr eine abgeschlossenen Ausbildung bzw.Studium habt.Was ist mit eurer Mutter?

    @ Gawain Du wirst Fossibär nicht mehr ändern und du hast ja auch gemerkt das er eine andere Meinung als seine nicht hören will.Ich weiß auch nicht alles und lerne auch gerne etwas dazu aber es hilft hier keinem wenn ihm Ratschläge erteilt werden die sich so nicht umsetzen lassen.Spätestens im Jobcenter scheitern diese Leute dann an einem SB.Fossibär sollte mal in andere Foren schauen da geht es nicht so freundlich zu wie hier.

    Sicher wirst du dieses Geld zurückzahlen müssen.Ich verstehe allerdings nicht so richtig das dir das Kindergeld nicht mitgerechnet wurde wenn du ein neues Kind anmeldest und dieses bei der Berechnung berücksichtigt wurde..Wenn du nun die Bescheide einreichst wirst du einen neuen Bescheid erhalten und eine Rückforderung.

    Genau Gawain.Fossi macht es deshalb per pn damit keiner was dazu sagen kann und seine Ausführungen dann als falsch entlarvt werden.Der Fragesteller wundert sich dann nur wenn er im Jobcenter etwas anderes gesagt bekommt.

    Was jammerst du denn?Du beziehst Leistungen und hast dich genau wie viele andere nunmal an Maßnahmen zu beteiligen.Wenn du Maler/Lackierer bist sollte es eigentlich für dich kein Problem darstellen eine neue Arbeit zu finden da in diesem Bereich öfters Arbeitskräfte gesucht werden.Wenn du also diese Maßnahmen nicht machen möchtest dann wirst du wohl arbeiten gehen müssen.Was der Tot deiner Mutter vor sieben Jahren mit deiner Kündigung zu tun haben erschließt sich mir leider nicht.

    @ Fossibär Wenn du so sachkundig bist wie du hier schreibst dann stellt sich mir schon die Frage weshalb deine Ratschläge teilweise völlig daneben sind.Es bringt einem Fragesteller hier gar nichts wenn er mit Forderungen an die SB des Jobcenters herantritt die dann nicht erfüllt werden.Es hat keiner behauptet das der Sohn nicht mit der Freundin zusammenziehen kann oder das er nicht unter 25 nicht ausziehen kann aber er wird nun mal keine Leistungen bekommen.Es ist auch nicht gesagt das das Jobcenter einem Umzug zustimmt Schimmelbildung hin oder her.Die Wohnung könnte durchaus für drei Personen ausreichend sein und dann müßte wenn sie umziehen wollten der Umzug selbst finanziert werden.Es ist nun mal so das Wünsche nicht der Realität entsprechen.

    Du bekommst das Geld ja jetzt erst und somit mußt du auch niemanden etwas zurückzahlen.Dies wäre nur der Fall wenn du Geld bekommen hättest während dem Bezug von Leistungen.Ich wünsche dir das du mit dem Geld mehr Glück hast bei einer Selbstständigkeit und vor allem eine bessere Einstellung findest zu deinem bisher erreichten.30000 Euro sind nicht viel und schnell weg.

    Du wirst dazu Stellung nehmen müssen.Wenn du bereits im Juni dein Kind bekommen hast und dies aber erst bei deiner Weiterbewilligungsbeantragung im August angegeben hast dann wird es sicher zu einer Überbezahlung gekommen sein.Eventuell wirst du Geld zurückzahlen müssen.

    Natürlich können die drei zusammenziehen.Im Bezug auf die Wohnung kommt es darauf an was du unter ausreichend verstehst.Ist es eine 2 oder 3 Zimmerwohnung?Könnte dein Sohn da mit einziehen so das sie groß genug für drei Leute wäre.Wenn die Wohnung so von Schimmel befallen ist sollten alle drei beim Jobcenter einen Umzug beantragen.Sofern dieser genehmigt werden würde könnten die Umzugskosten übernommen werden.Anderenfalls müßten Sie die Umzugskosten selbst tragen.Da dein Sohn zum einen unter 25 ist und zum anderen eine Ausbildung macht würde er keine ALG2 Leistungen bekommen aber er könnte BAB beantragen.Einen Einrichtungszuschuß werden sie nicht bekommen da ja Möbel vorhanden sind.Die Miete würde sich durch drei teilen.Einen Teil müßte dann dein Sohn bezahlen.Wohngeld wird er nicht bekommen.