Du bist ja noch keine 25 und somit wären eigentlich noch deine Eltern zuständig.Da du aber längere Zeit gearbeitet hast und in dieser Zeit auch eine eigene Wohnung wenn auch im Haus der Eltern aber so doch eigenständig bewohnt hast solltest du einen ALG2 Antrag stellen.Verweise denn SB darauf das du mit deinen Eltern einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen hast und diese auch nicht bereit sind dich wieder zu unterhalten.Sollte allerdings deine Freundin Einkommen haben werden sie dies bei dir anrechnen denn durch das Kind seid ihr eine BG.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du selbst 400 Euro verdienst dann hast du Einkommen was den Anspruch verringern wird.Wieviel das ausmacht kann ich dir nicht sagen.
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Den Unterhaltsvorschuß hast du ja beim Jugendamt beantragt.Von dort solltest du dir eine Bestätigung holen mit der genauen Summe was dir gezahlt wird.Diese gibst du dann bei deinem Jobcenter ab und beantragst eine neue Berechnung.Wenn der Vater deiner Kinder nun arbeitslos ist dann müßte er das doch anhand von irgendwelchen Unterlagen auch nachweisen können so das das Jobcenter sieht das du den alten Unterhalt nicht mehr bekommst.Schließlich sind in den Jobcentern die Unterhaltshöhen auch bekannt die das Jugendamt auszahlt.Wohngeld wirst du auch neu beantragen müssen.Du solltest mal bei deinem Jugendamt etwas Dampf machen damit du die notwendigen Bescheide bekommst.Notfalls müßtest du bei deinem Jobcenter ein Darlehen beantragen bis alles geklärt ist denn du brauchst ja Geld zum leben.
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Na nun hat sich ja noch alles aufgeklärt und du hast keinen Stress mehr.Viel Spaßmit deinem Einkommen und beim Geldausgeben.
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Dann solltest du dir von dem SB mal die Einkommenbescheinigungen deines Vaters zeigen lassen.Vielleicht druckt der die selbst.
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Ich denke mal dein Mann fühlt sich von Dir etwas hintergangen und versucht dich nun dort zu treffen wo es dir wehtut.Irgendwo kann ich ihn verstehen.Dein Anwalt den du ja nun hast sollte sich aber um alles kümmern auch darum das du genug Geld bekommst dazu gehört auch das du deinen Teil von dem Haus bekommst.
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Was verstehst du unter so ähnlich.Du mußt doch wissen woher du für deine Kinder Unterhalt erhalten hast.Unterhaltssicherung kenne ich jetzt nur von Wehrpflichtigen oder Zivildienstleistenden.Normalerweise bekommst man doch Unterhalt entweder durchs Jugendamt den Vorschuß oder vom Vater des KIndes.
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Eine Haushaltsgemeinschaft seid ihr schon nur du unterstützt mit deinem Einkommen deine Eltern nicht.Trotzdem müssen sie ja diese Summe von 355 Euro jemanden zugerechnet haben und wenn du auf dem Bescheid nicht mehr erscheinst wem haben sie es dann angerechnet?
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Okay lacki wieder was gelernt.Allerdings kommt bei 400 Euro und mehr als 15 Stunden in der Woche fast nichts bei raus so Stundenlohnmäßig gesehen.
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Wenn du weiterhin zur Schule gehst und diese Bafög berechtigt ist dann bekommst du weiterhin Bafög.
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Du mußt doch nicht jedes Teil was du in der Wohnung stehen hast angeben oder gleich verkaufen.Außerdem hattest du diesen vor der Antragstellung und selbst wenn du ihn während des Bezuges gekauft hättest wäre es deine Sache.
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Für das was du bereits in der Wohnung stehen hast bekommst du natürlich nichts und alles was du bereits bestellt hast geht dem SB nix an.Die Möbel sind ja noch nicht da.Den Betrag den du von der ARGE bekommst ist sowieso nicht so hoch das es für alles reicht wenn du gar nichts hast.Am besten du machst vorher eine Liste mit den Sachen die du eben noch brauchst und überreichst diese dann bei dem Besuch dem SB und beantragst dafür das Geld.Meist dient der Besuch dazu zu sehen was du hast und was noch benötigt wird.Dafür gibt es eben dann einen festgelegten Betrag.
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Ich habe jetzt gerechnet Wohnzimmer,Schlafzimmer und zwei Kinderzimmer.Wenn bei den 4 Zimmern die Küche mit dabei ist dann würde ein Umzug anstehen bei drei Kindern.
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Wenn du in dem Bescheid gar nicht mehr vorkommst dann muß das Jobcenter dieses Geld ja irgendjemanden zurechnen z.B. als Einkommen und dies muß ja auch belegt sein.Sie können ja nicht einfach so eine Summe hernehmen.Komme ich nicht ganz mit.
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Woher hast du denn bis jetzt den Unterhalt bekommen?
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160 Euro kannst du behalten der Rest wird dann angerechnet.Ich wüßte nicht das du bei 400 Euro beliebig viele Stunden arbeiten kannst.Soweit ich weiß ist alles über 15 Stunden Sozialpflichtig.Du mußt ja auch schauen was du da die Stunde bekommen würdest wenn du wer weiß wie viele Stunden bei dem Geld arbeiten gehst.Fahrgeld gibt es da nix.
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Du solltest dich mal ans Insolvenzgericht wenden und dort den Kauf des Autos angeben.Da wird er seine Insolvenz schneller los als er gucken kann.In seiner Situation kann er sich ein Auto in dem Wert nicht leisten.Normalerweise muß er alles was er an Geld bekommt an seine Gläubiger zahlen.
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Die Summe die sie da abgezogen haben ist das nicht deine Regelleistung und der Mietanteil?
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Die Wohnung ist zwar nicht sehr groß aber es sind trotzdem ja nun 4 Zimmer.Ich verstehe nicht so ganz warum sich zwei Kinder nicht ein Zimmer teilen können.Es kommt auch darauf an wie teuer die Wohnung ist.
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@ Graf von dingens Deine Kommentare braucht hier kein Mensch und nur mal so angemerkt bei Dir gibt es eh nicht viel zu behindern.Gibt es nicht eine Adligenseite wo du rumspuken kannst.Obwohl dort bist du wahrscheinlich auch fehl am Platz.
