Beiträge von Kitty121

    Sie wird das Geld nicht zurückzahlen müssen denn die Trennung hat ja tatsächlich stattgefunden.Wenn sie jetzt wieder zu Ihrem Mann zurückgeht ist das Ihre Sache.Allerdings wird sie nicht nochmal Geld für Wohnungssachen bekommen sollte sie sich in der nächsten Zeit wieder trennen.Ist ja alles schon ziemlich kurzfristig so innerhalb von vier Wochen.

    Du hast die Wohnung seit ein paar Monaten und dann lebst du mit zwei Matratzen?Ist schon ein bisschen komisch.Beantragen kannst du es aber ich habe gerade gelesen das du ja eine Ausbildung anfangen wirst.Da du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst kann es sein das du gar nichts bekommst.Müßtest du schauen wie hoch das Einkommen deines Mannes ist.

    Du müßtest einen Antrag auf ALG2 stellen.Dies geht aber nur gemeinsam mit deinem Mann denn du bist ja verheiratet und bildest mit deinem Mann eine Bedarfsgemeinschaft (BG).Bei der Antragstellung mußt du auch alle Unterlagen deines Mannes einreichen.

    Du wirst ja nun nicht einer Straftat beschuldigt sondern sollst dich eben zu deinem Antrag äußern bzw. zu den dort gemachten Angaben.Wenn du dir nichts hast zu schulden kommen lassen und deine Angaben korrekt waren hast du doch nichts zu befürchten.Ich glaube nicht das du da gleich einen Anwalt brauchen wirst.Das Jobcenter wird wahrscheinlich damit Probleme haben das ihr Gelder von einem Konto zum nächsten überwiesen habt und 1600 Euro für zwei Personen ist schon ziemlich viel.Eventuell habt ihr zuviel Leistung bekommen oder euch hätte gar nichts zugestanden.

    Wenn du derzeit Leistungen beziehst ist alles was du während des Bezuges an Geld bekommst Einkommen und wird als solches dir angerechnet.Du wirst das Geld also erst verbrauchen müssen und kannst davon auch nichts sparen.Eventuell fällst du aus dem Leistungsbezug.

    Ich weiß ja nicht wo du wohnst aber bei uns kannst du höchstens die Übernahme der Kosten für Hort bzw.Kindergarten beantragen.Das Essen zahlst du selbst da ist nix mit Übernahme durch das Jugendamt.Von daher finde ich das schon schön wenn es für das Essen etwas dazugibt.Aber erstmal haben.

    @ Seepferdchen Man kann nicht jahrelang darauf warten einen Studienplatz zu bekommen wenn anscheinend die Leistungen nicht ausreichen und die Eltern sind auch nicht ewig unterhaltspflichtig.Sicher ist Geld nicht alles im Leben aber wenn man keines hat oder es nicht verdient dann macht auch das Leben keinen Spaß.Das Leben ist eben kein Wunschkonzert wo es nur nach der Freude geht und andere diese Freude dann finanzieren sollen.

    Sobald du genügend Geld verdienst um dich selbst zu unterhalten fällst du aus der Bg raus.Dabei ist es völlig egal ob du dir nun eine eigene Wohnung nimmst oder erstmal noch zu Hause wohnen willst.Du mußt dich eben nur an den Mietkosten und den Nebenkosten beteiligen.Dies würden deine Eltern eben dann weniger bekommen.Du bist nicht verpflichtet deine Eltern zu unterhalten weder wenn du noch dort wohnst oder etwas eigenes hast.

    Sie können doch alle kommen aber dann sollen sie auch sehen wie sie sich finanzieren.Wenn ich das schon lese "wo Geld von Opa" na wo wohl das wird er wohl ausgegeben haben denn ansonsten hätte es wohl ein Testament gegeben.Ich finde es schon reichlich frech noch keinen Finger krumm gemacht aber die Hand aufhalten.Allen voran das Kindergeld.

    Somit hätte sie doch das was sie mehr zahlen müßten gleich wieder eingespart und für das hoch gepriesene Kinderpaket wird es dann auch nicht so teuer.Hoffentlich geben sie auch gleich noch einen Wegweiser dazu wo man dann was beantragt.Das weiß nämlich keiner nicht mal die Jobcenter.

    Irgendwann solltest du dich aber mit der Tatsache befassen das du zum studieren vielleicht zu schlecht bist.Wann willst du denn mal anfangen zu arbeiten und damit meine ich keine Nebenjobs.Ewig kannst du auch nicht deinem Vater auf der Tasche liegen und dir läuft auch die Zeit langsam weg um noch eine Ausbildungsstelle zu bekommen.

    Wenn dein Sohn die Rechnungen direkt bezahlt dann betrügt ihr niemanden und das hat dir hier auch keiner geraten.Allerdings ist es so das wenn du von deinem Sohn Geld auf dein Konto bekommst natürlich das Jobcenter dies als dein Einkommen rechnet.Das ist übrigens bei jeden so da bildest du keine Ausnahme.Man kann sich diesbezüglich doch dann Probleme und Erklärungen ersparen und es gleich auf dem direkten Weg machen.Im übrigen kann deine SB auch nicht auf deine Erklärungen hören sondern hat sich an das zu halten was sie schwarz auf weiß sieht.