Beiträge von Kitty121

    Du müßtest dann Leistungen beantragen und je nachdem was du dann verdienst auch bekommen.Im Vorfeld könntest du einen ALG2 Rechner benutzen um zu schauen was du eventuell bekämst.Der Verdienst deines Freundes würde mitgerechnet werden.Die Krankenkasse zahlt dann das Amt wenn du einen 400 Job hättest darüber wärst du ja über den Arbeitgeber versichert.Den Kindergartenplatz könntest du beim Jugendamt beantragen und dieser würde dann auch bezahlt werden.Essengeld soll es ja dann über das Kinderpaket geben.Die Wohnung ist zu groß also müßtet ihr entweder ausziehen oder den Rest selbst bezahlen.Ein halbes Jahr würdet ihr aber noch die komplette Summe bekommen.Strom und Gas müßtet ihr zum Teil aus der Regelleistung bzw eurem Einkommen bezahlen da aber bei dieser Summe sicher einiges für Heizung oder Warmwasser gebraucht wird bekommt ihr einen Teil über die Leistung.Von den 400 Euro bleiben dir 160 Euro.

    Wenn du aus der BG rausfällst dann wird eigentlich die Leistung nur um den Mietbetrag gekürzt und natürlich fällt der bisher für dich gezahlte Betrag weg.Sollten die Leistungen der in der BG verbliebenen Personen gekürzt worden sein dann müßtest du bei dem SB nachfragen warum.

    Sie bekommt bis 23. ALG1 und für den Rest des Monates dann nur noch ALG2 Leistungen.Wenn sie sowieso Aufgestockt ALG2 zu dem ALG1 erhält dann wird das Jobcenter bereits den ganzen Monat berechnet haben.Sie bekommt aber nicht wenn du das denkst für den Rest des Monates den ganzen Monatssatz.

    Heutzutage kannst du dir doch jeden Namen beschaffen bzw.verleihen den du gerne möchtest.Adlig sind doch die meisten nur auf dem Papier und Benehmen haben sie keins und es wohl auch nie gelernt.

    Du müßtest ja eigentlich nachdem dein Freund eingezogen war und ihr auch alles beim Jobcenter angegeben hattet einen neuen Bescheid bekommen haben.Wenn dieser falsch ausgestellt wurde ist euch daraus kein Vorwurf zu machen.Ob ihr das Geld dann zurückzahlen müßtet solltet ihr bei einem Anwalt klären lassen.Das wird aber nur funktionieren wenn es ein Berechnungsfehler war.

    @ pesa Wenn dein Sohn dir Geld überweist dann sollte er es als Darlehen kennzeichnen denn ansonsten geht das Jobcenter davon aus das du von deinem Sohn unterstützt wirst und somit weniger oder gar keine Leistungen mehr bräuchtest.Wenn du mit dem Geld Rechnungen bezahlst dann könnte dein Sohn ja auch das Geld direkt überweisen.

    Ich gönne ihm ja Omas Geld aber das böse böse Jobcenter ist so raffgierig das er wohl nix davon hat.So ein Pech aber auch.Man sollte halt immer überlegen was man unterschreibt denn es können auch mal schlechte Zeiten kommen.


    Außerdem gawain ich habe eine Sparkarte und kein Buch und um da ans Geld zu kommen brauchst du eine Geheimzahl.Die sag ich dir aber nicht ätsch.


    So adolfi du darfst wieder Komma setzen.

    Es kommt immer darauf an wer der Inhaber des Sparbuches ist.Ist es die Oma und der Enkel eben nur der Bezugsberechtigte dann kann die Oma damit machen was sie will aber wenn der Enkel der Inhaber ist und die Oma nur dieses Buch bespart dann kann die Oma nicht auf das Geld zugreifen sondern nur der Enkel.

    Alles gut und schön aber wie sollen diese Bildungsangebote denn aussehen und woher weiß ich was man wo beantragt.Die meisten werden da gar nichts mit anfangen können.Ich habe irgendwo gelesen das sie man auch die Kosten für das Mittagessen der Kinder in den Schulen wiederbekommt.Nur wo beantragst du das?