Mehr Hartz IV in der Schwangerschaft

Schwangere Frauen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche mehr Hartz IV.

Werdende Mütter haben gemäß § 21 Abs. 2 SGB II ab der 13. Schwangerschaftswoche (28 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin) Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe von 17% des maßgeblichen Regelsatzes. Der Mehrbedarf ist taggenau bis zum tatsächlichen Tag der Entbindung zu leisten.

Mehrbedarf in Höhe von 17% des Regelbedarfs

Personenkreis Regelbedarf 2022 Mehrbedarf bei Schwangerschaft
volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner.
Regelbedarfsstufe 1
449 Euro 76,33 Euro
volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.
Regelbedarfsstufe 2
404 Euro 68,68 Euro
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung der Trägers umgezogen sind.
Regelbedarfsstufe 3
360 Euro 61,20 Euro
Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern.
Regelbedarfsstufe 3
360 Euro 61,20 Euro
Kinder 14 bis 17 Jahre.
Regelbedarfsstufe 4
376 Euro 63,92 Euro

Zusätzlich: Erstausstattung bei Schwangerschaft

Neben dem Anspruch auf Mehrbedarf kann zudem Anspruch auf einmalige Leistungen in Form von Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt bestehen.