Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate gezahlt. Die Zahlung beginnt ab dem Monat, in dem der Wohngeldantrag gestellt worden ist. Eine rückwirkende Wohngeldzahlung (also für Zeiträume, die vor der Antragstellung liegen) erfolgt nicht!

Verlängerung der Zahlungsdauer

Sollte nach Ablauf des regulären Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten weiterhin Bedarf auf Wohngeld bestehen, muss erneut ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Insoweit sollte nicht abgewartet werden bis der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, sondern die Antragstellung sollte ca. zwei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums erfolgen. Dann kann nämlich ein Antrag auf sogenannte „Weiterleistung“ (im Sinne von Verlängerung) gestellt werden. Nur dadurch lässt sich eine Unterbrechung der Wohngeldgewährung vermeiden.

Unwirksamkeit des Wohngeld-Bescheides

Immer dann, wenn das Wohngeld nicht mehr zur Zahlung von Wohnkosten verwendet wird, fällt der Anspruch auf Wohngeld weg und der Wohngeldbescheid verliert sozusagen seine Gültigkeit und wird unwirksam. Dies kann bereits vor dem Ablauf des eigentlich bewilligten Zeitraums sein.

Beispiel 1: Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides durch Umzug

So wird ein Wohngeldbescheid unwirksam, wenn der Wohnraum, für den das Wohngeld bewilligt worden ist, von keinem zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied mehr genutzt wird, beispielsweise bei einem Auszug.

Beispiel 2: Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides durch Bezug von Transferleistungen

Auch wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied eine Transferleistung wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragt oder empfängt, wird der Wohngeld-Bescheid unwirksam.

Beginn der Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit des Wohngeld-Bescheides tritt im Beispiel 1 mit dem Zeitpunkt des Auszuges ein. In Beispiel 2 wird der Wohngeld-Bescheid bereits in dem Zeitpunkt unwirksam, in dem ein Antrag auf eine Transferleistung gestellt wird. Dabei ist entscheidend, ob die Antragstellung zum Ersten eines Monats oder später erfolgt ist. Wurde der Antrag zum Ersten eines Monats gestellt, beginnt die Unwirksamkeit bereits in dem betreffenden Monat. Bei einer Antragstellung zu einem späteren Datum eines Monats tritt die Unwirksamkeit erst zum Ersten des Folgemonats ein.

Wie wird Wohngeld gezahlt?

Die Wohngeldzahlung erfolgt in der Regel zu Händen des Mieters. Davon abweichend kann auch vereinbart werden, dass die Zahlung direkt an den Vermieter oder zu Händen eines anderen Haushaltsmitgliedes vorgenommen wird. Dazu bedarf es jedoch der schriftlichen Einwilligungserklärung des Anspruchsberechtigten. Wohngeld wird stets monatlich im Voraus geleistet.