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Arbeitslosengeldrechner - ALG I Anspruch online berechnen

Mit Hilfe des Arbeitslosengeldrechners können Sie die Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I berechnen. Die Berechnung erfolgt vollkommen anonym.


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Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wird als Bemesseungsgrundlage Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate eingetragen. Wenn Sie ein gleichbleibendes Bruttoeinkommen haben, tragen Sie nur eine Zahl in das Feld ein. Variiert Ihr Bruttoeinkommen, so können Sie auch für jeden der 12 Monate einzelt Ihr Bruttoeinkommen eintragen.
 
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Die Lohnsteuerklasse können Sie der Lohnsteuerkarte oder Gehaltsabrechnung entnehmen. Sie wird benötigt, um die Steuerabzugsbeträge zu ermitteln.
 
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Wenn Sie Kinder haben, wird ein ALG-Leistungssatz von 67% gezahlt. In anderen Fällen 60%.
 
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Diese Eintragung ist erforderlich, um die Beitragsbemessungegrenze zu ermitteln, die sich an der BBG zur Rentenversicherung für die alten und für die neuen Bundesländer orientiert.
 
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Die Angabe eines Berechnungsjahrs ist erforderlich, um Änderungen - beispielsweise bei der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze - berücksichtigen zu können. Geben Sie hier das Jahr an, in dem Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt.
 

Bitte beachten Sie, dass der Arbeitslosengeldrechner lediglich die Berechnung hinsichtlich der Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld I vornimmt. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, hängt vom Vorliegen der maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen ab.

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Antrag & Auskunft
VGW 296