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Leistungen des Arbeitslosengeld II

Die Leistung des ALG II setz sich im wesentlichen aus der so genannten Regelleistung und den Kosten der Unterkunft, kurz KdU, zusammen.

Regelleistung

 

Den Grundstock der Leistungen nach dem ALG II bildet die so genannte Regelleistung. Diese wird monatlich gezahlt und beträgt in allen Bundesländern € 347. Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung, was € 311 entspricht. Kinder bis 14 Jahre erhalten pauschale Leistungen in Höhe von € 208, Jugendliche bis 18 Jahre € 278. Weiterhin besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag gemäß § 21 SGB II.

Wohnen und Heizung

Neben der Regelleistung besteht Anspruch auf die Erstattung von angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.Da es in diesem Bereich eine Menge zu beachten gibt ist erfolgt eine Gliederung in folgende Bereiche:

Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld

Darüber hinaus besteht für ehemalige Arbeitslosengeldempfänger die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu € 160 (€ 320 für Verheiratete) pro Monat für die Dauer von maximal zwei Jahren zu beziehen.
Gemäß § 24 SGB II erhalten ehemalige Arbeitslosengeldempfänger diesen Zuschuss für die Dauer eines Jahres, allerdings höchstens zwei Drittel der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und ALG II und maximal € 160 pro Monat. Im folgenden Jahr wird der monatliche Zuschuss zu 50 % gewährt.

Beiträge zur Rentenversicherung

Der Staat leistet weiterhin Beiträge zur Rentenverischerung in Höhe von € 40 monatlich (bis 1. April 2006 € 78). Wer privat trotz der geringen Leistungen in Rahmen des ALG II noch etwas für seine Altersvorsorge tun will, sollte sich unbedingt einmal die Riester-Rente näher anschauen.