Leistungen des Arbeitslosengeld II
Die Leistung des ALG II setz sich im wesentlichen aus der so genannten Regelleistung und den Kosten der Unterkunft, kurz KdU, zusammen.
Regelleistung
Den Grundstock der Leistungen nach dem ALG II bildet die so genannte Regelleistung. Diese wird monatlich gezahlt und beträgt in allen Bundesländern € 347. Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 90 % der Regelleistung, was € 311 entspricht. Kinder bis 14 Jahre erhalten pauschale Leistungen in Höhe von € 208, Jugendliche bis 18 Jahre € 278. Weiterhin besteht für Alleinerziehende ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag gemäß § 21 SGB II.
Wohnen und Heizung
Neben der Regelleistung besteht Anspruch auf die Erstattung von angemessenen Wohnungs- und Heizungskosten.Da es in diesem Bereich eine Menge zu beachten gibt ist erfolgt eine Gliederung in folgende Bereiche:
- angemessener Wohnraum - Wie groß und wie teuer darf eine Wohnung sein? Welche Ausstattung ist angemessen?
- Miet-Nebenkosten - Welche Kosten werden übernommen? Was passiert bei Nebenkosten-Nachzahlungen?
- unangemessene Wohnung - Wann werden die Kosten einer unangemessenen Wohnung getragen? Was passiert, wenn die Kosten nicht übernommen werden?
- Umzug - Wer zahlt einen Umzug und warum überhaupt umziehen?
Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
Darüber hinaus besteht für ehemalige Arbeitslosengeldempfänger die Möglichkeit einen Zuschuss von bis zu € 160 (€ 320 für Verheiratete) pro Monat für die Dauer von maximal zwei Jahren zu beziehen.
Gemäß § 24 SGB II erhalten ehemalige Arbeitslosengeldempfänger diesen Zuschuss für die Dauer eines Jahres, allerdings höchstens zwei Drittel der Differenz zwischen Arbeitslosengeld und ALG II und maximal € 160 pro Monat. Im folgenden Jahr wird der monatliche Zuschuss zu 50 % gewährt.
Beiträge zur Rentenversicherung
Der Staat leistet weiterhin Beiträge zur Rentenverischerung in Höhe von € 40 monatlich (bis 1. April 2006 € 78). Wer privat trotz der geringen Leistungen in Rahmen des ALG II noch etwas für seine Altersvorsorge tun will, sollte sich unbedingt einmal die Riester-Rente näher anschauen.
