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Pfändungsschutzkonto

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  #1  
Alt 03.12.2011, 16:35
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Standard Pfändungsschutzkonto

Hallo liebe Leser,

habe gehört dass sich ab 1.1.2012 bezüglich des o.g. Themas was ändert. Habe persönlich schon ein paar Jahre ein paar Tausender Schulden beim Finanzamt, die sind "eingefroren", ein Gerichtsvollzieher war vor ein paar Jahren schon mal da, hat nichts gefunden, was er mitnehmen konnte. Muss ich jetzt befürchten, dass man mir diese Schulden einfach vom Konto abbucht ab 1.1., oder werde ich vorher durch irgendein Schreiben von denen gewarnt? Habe noch kein Pfändungsschutzkonto. Habe nur Zahlungen von SGB II, SGB XII, Kindergeld, Microrente. Lebe mit meiner Tochter (19 Jahre) zusammen

Danke für Eure Antworten

Pit

Geändert von pitpit1958 (03.12.2011 um 17:53 Uhr)
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  #2  
Alt 04.12.2011, 10:56
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Beiträge: 4.501
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Ab 1.1. kann dein Geld gepfändet werden bei einem normalen Konto und ich denke dies wird auch geschehen. Solltest du schnellstens in ein P Konto umwandeln.
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  #3  
Alt 04.12.2011, 17:55
dms dms ist offline
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Vielleicht findest Du hier noch weitergehende Informationen

hier klicken
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  #4  
Alt 21.12.2011, 08:58
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pitpit1958,

was mich sehr wundert, ist, daß Du aufgrund der Schulden beim Finanzamt offensichtlich bislang noch nicht die Eidesstattliche Versicherung abgeben mußtest bzw. daß das Girokonto nicht längst vom Finanzamt gepfändet ist

Aber ansonsten wurde Deine Frage ja schon beantwortet. Ich ergänze noch: bei einem "P-Konto" sind Zahlungseingänge bis zur Höhe des für Dich gültigen Pfändungsfreibetrages nach meinem Wissen für die Dauer von 4 Wochen geschützt. Während dieser 4 Wochen sollte man das Geld verbraucht haben.
__________________
martin3009
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  #5  
Alt 23.12.2011, 22:31
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Beiträge: 3
Standard Pfändungsgrenze beim P-Konto

Zitat:
Zitat von ninidedine Beitrag anzeigen
japp, wirst ab 1.1.2012 keinen pfändungsschutz mehr haben, wenn du kein p-konto hast. auch sozialleistungen können dann "weggepfändet" werden. du solltest zügig einen termin bei deiner bank machen. die kontoführungsgebühr liegt soweit ich weiß bei ca. 10€ und es ist ein reines guthabenkonto.
jopp : Pfandungsschutzgrenze ist bei 1 Person 1084 € wenn man ein P-Konto hat,
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  #6  
Alt 01.01.2012, 21:13
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Beiträge: 28
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Zitat:
Zitat von thomado Beitrag anzeigen
jopp : Pfandungsschutzgrenze ist bei 1 Person 1084 € wenn man ein P-Konto hat,
Erhöht sich der Betrag bei mehr Personen Haushalte ?
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  #7  
Alt 06.01.2012, 22:20
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Blinzeln

jha der betrag erhöht sich bei 2 personen dann ist die pfändungsgrenze höher als bei 1 person muss ich auch noch schnell machen habe dass schreiben hier kannst du bei deiner bank holen habe ich auch gemacht.
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  #8  
Alt 13.01.2012, 08:22
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dürfen denn Sozialleistungen gepfändet werden wenn man ein normales Girokonto hat?
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  #9  
Alt 13.01.2012, 10:14
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Ja, seit dem 1. Januar ist dies möglich!
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #10  
Alt 13.01.2012, 10:18
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Beiträge: 6
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Ok dann werd ich das ab heute mal Umstellen
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