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#1
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Hallo liebe Leser,
habe gehört dass sich ab 1.1.2012 bezüglich des o.g. Themas was ändert. Habe persönlich schon ein paar Jahre ein paar Tausender Schulden beim Finanzamt, die sind "eingefroren", ein Gerichtsvollzieher war vor ein paar Jahren schon mal da, hat nichts gefunden, was er mitnehmen konnte. Muss ich jetzt befürchten, dass man mir diese Schulden einfach vom Konto abbucht ab 1.1., oder werde ich vorher durch irgendein Schreiben von denen gewarnt? Habe noch kein Pfändungsschutzkonto. Habe nur Zahlungen von SGB II, SGB XII, Kindergeld, Microrente. Lebe mit meiner Tochter (19 Jahre) zusammen Danke für Eure Antworten Pit Geändert von pitpit1958 (03.12.2011 um 17:53 Uhr) |
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#2
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Ab 1.1. kann dein Geld gepfändet werden bei einem normalen Konto und ich denke dies wird auch geschehen. Solltest du schnellstens in ein P Konto umwandeln.
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#3
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#4
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pitpit1958,
was mich sehr wundert, ist, daß Du aufgrund der Schulden beim Finanzamt offensichtlich bislang noch nicht die Eidesstattliche Versicherung abgeben mußtest bzw. daß das Girokonto nicht längst vom Finanzamt gepfändet ist ![]() Aber ansonsten wurde Deine Frage ja schon beantwortet. Ich ergänze noch: bei einem "P-Konto" sind Zahlungseingänge bis zur Höhe des für Dich gültigen Pfändungsfreibetrages nach meinem Wissen für die Dauer von 4 Wochen geschützt. Während dieser 4 Wochen sollte man das Geld verbraucht haben.
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martin3009 |
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#5
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Zitat:
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#6
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Erhöht sich der Betrag bei mehr Personen Haushalte ?
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#7
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jha der betrag erhöht sich bei 2 personen dann ist die pfändungsgrenze höher als bei 1 person muss ich auch noch schnell machen habe dass schreiben hier kannst du bei deiner bank holen habe ich auch gemacht.
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#8
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dürfen denn Sozialleistungen gepfändet werden wenn man ein normales Girokonto hat?
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#9
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Ja, seit dem 1. Januar ist dies möglich!
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#10
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Ok dann werd ich das ab heute mal Umstellen
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