Pfändungsschutzkonto

  • Hallo liebe Leser,


    habe gehört dass sich ab 1.1.2012 bezüglich des o.g. Themas was ändert. Habe persönlich schon ein paar Jahre ein paar Tausender Schulden beim Finanzamt, die sind "eingefroren", ein Gerichtsvollzieher war vor ein paar Jahren schon mal da, hat nichts gefunden, was er mitnehmen konnte. Muss ich jetzt befürchten, dass man mir diese Schulden einfach vom Konto abbucht ab 1.1., oder werde ich vorher durch irgendein Schreiben von denen gewarnt? Habe noch kein Pfändungsschutzkonto. Habe nur Zahlungen von SGB II, SGB XII, Kindergeld, Microrente. Lebe mit meiner Tochter (19 Jahre) zusammen


    Danke für Eure Antworten


    Pit

  • pitpit1958,


    was mich sehr wundert, ist, daß Du aufgrund der Schulden beim Finanzamt offensichtlich bislang noch nicht die Eidesstattliche Versicherung abgeben mußtest bzw. daß das Girokonto nicht längst vom Finanzamt gepfändet ist :confused:


    Aber ansonsten wurde Deine Frage ja schon beantwortet. Ich ergänze noch: bei einem "P-Konto" sind Zahlungseingänge bis zur Höhe des für Dich gültigen Pfändungsfreibetrages nach meinem Wissen für die Dauer von 4 Wochen geschützt. Während dieser 4 Wochen sollte man das Geld verbraucht haben.

  • japp, wirst ab 1.1.2012 keinen pfändungsschutz mehr haben, wenn du kein p-konto hast. auch sozialleistungen können dann "weggepfändet" werden. du solltest zügig einen termin bei deiner bank machen. die kontoführungsgebühr liegt soweit ich weiß bei ca. 10€ und es ist ein reines guthabenkonto.


    jopp : Pfandungsschutzgrenze ist bei 1 Person 1084 € wenn man ein P-Konto hat,

  • Bei unsrem P Konto verbleiben 25.-€ die Pfändbar sind.
    Das JC bestätigt der Bank nur einen Betrag dass 25.- € niedriger ist als unser Bescheid.
    Alles bitten und Apelle an das Gesunde Menschenverstand fruchteten nicht.
    Es hieß " Beschweren Sie sich bei der Bundesregierung."

  • Da hat das JC garnicht so unrecht. Ein erneuter Beweis dafür, dass wir von himmelschreiender Dummheit regiert werden. Vielleicht sollten wir wieder zur Monarchie wechseln, da hatten wir nur 1 Trottel an der Spitze. :eek:

  • Da hat das JC garnicht so unrecht. Ein erneuter Beweis dafür, dass wir von himmelschreiender Dummheit regiert werden. Vielleicht sollten wir wieder zur Monarchie wechseln, da hatten wir nur 1 Trottel an der Spitze. :eek:


    Gibt es den Fall also öfter ?
    Wenn nicht warum dann nur bei uns , wenn ja wem ist das gleiche wiederfahren ?

  • Zitat

    Gibt es den Fall also öfter ?


    Ja und nicht nur in Zusammenhang mit Sozialleistungen. Generell scheinen derzeit jegliche Pfändungsschutzgrenzen außer Funktion gesetzt. Da werden Leute bis unterhalb des Existenzminimums gepfändet und hängen völlig in der Luft. Da kann Dir, wie auch anderen nur ein kompetenter Anwalt weiterhelfen.


    Gawain