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Harz4 und Anmeldung für Krankenkasse?

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  #1  
Alt 21.07.2008, 00:02
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Registriert seit: 10.04.2008
Beiträge: 22
Standard Harz4 und Anmeldung für Krankenkasse?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem!


Ich bekomme seit Ende März Harz 4 und vor ein paar Tagen wurde mir mitgeteilt das ich keine Krankenversicherung habe.

Und zwar war ich bis August 2007 noch familienversichert, wusste aber eben nicht das diese eben beendet wurde weil ich über 23 Jahre bin.

Ich dachte aber das ich noch versichert gewesen bin als ich den Harzantrag gestellt habe. Ich habe jetzt auch mal auf dem Harzbescheid nachgeguckt und tatsächlich steht da auch sowas wie: nicht versichert.


Naja, das mus ich jetzt nachholen. Nach den Infos die ich bekommen habe, muss (ist wohl für die Krankenkasse kein Problem) ich mich nachträglich anmelden, dann einen vorläufigen Mitgliedschaftsbescheid anfordern, diesen dann dem Jobcenter vorlegen und das Jobcenter würde dann die Beiträge bezahlen.


Nun meine Fragen: Als was muss ich mich anmelden? Ich schätze mal erstmal als freiwillig, was anderes ist eigentlich nicht möglich.

Hier ist ein Link zu dieser Anmeldung: https://www.novitas-bkk.de/download/...ag_pflicht.pdf


Nur, nicht das das Jobcenter dann sagt:"Sie haben sich doch als freiwillig angemeldet!" oder so.
Habe ich ein Recht darauf das das Amt die Versicherung übernimmt oder ist das Ermessenssache?


Wäre super wenn ihr mir da helfen könntet!


1000 Dank

Geändert von Damaja (21.07.2008 um 00:08 Uhr)
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  #2  
Alt 21.07.2008, 08:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 153
Standard

Hallo,

seit April 2007 gibt es die Pflichtversicherung bei den Krankenkassen.
D.h. - jeder, auch du, ist krankenversichert und hat das Recht - zumindest in wichtigen medizinischen Belangen, behandelt zu werden.

Das Problem ist bei dir, dass keine Beiträge gezahlt worden sind. Weder von dir privat, noch der Arge oder einem Arbeitgeber..
Zuständig ist in deinem Fall die Arge - zumindest ab März 2008, seitdem du im ALG II Bezug bist.
Es ist verwunderlich, dass dich die Krankenkasse nicht über den auslaufenden Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung informiert hat. In der Regel erhält man dazu zumindest per Post ein Schreiben. Auch erhält man eigentlich Aufforderungen der Krankenkasse, den Versicherungsschutz zu klären bzw. Zahlungsaufforderungen der offenen Beiträge, da die Krankenkasse bei ausbleibender Rückmeldung des zu Versichernden, eine Pflichtanmeldung vornimmt. Die Beiträge werden in dem Fall dem Versicherten auferlegt..

Wenn du dich jetzt bei deiner Krankenkasse anmeldest, meldest du dich als "Pflichtversicherte" an - nicht als "freiwillig Versicherte". Das Jobcenter wird dem nichts entgegen setzen.
Fortan werden deine Beiträge nun im Rahmen deiner ALG II Leistungen von der Arge übernommen.

Vermutlich wird es dazu kommen, dass dir die Krankenversicherung die Beiträge der offenen Monate seit Auslaufen deiner Familienversicherung in Rechnung stellt, da du - wie oben geschildert - die ganze Zeit über pflichtversichert gewesen bist. Hier wird zu klären sein, inwieweit das Jobcenter deine Beiträge rückwirkend ab März 2008 übernimmt.
Dann bleibt jedoch noch immer eine Lücke zwischen August 2007 und März 2008. Da ich nicht weiß, was du in den Monaten gemacht hast, könnte es sein, dass die offenen Krankenversicherungsbeitrge für diese Zeit an dir hängen bleiben. Auch, wenn du zu der Zeit keinen Arzt aufgesucht hast.
Warte am Besten mal ab, was von der Krankenversicherung kommt. Im Zweifelsfall kannst du dich dann ja beraten lassen.

Alles Gute!
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  #3  
Alt 21.07.2008, 09:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
Standard

arimee hat da vollkmmen recht

wichtig ist, dass du auf die Pflichtversicherung bestehst, es gibt eine 3 Monatsfrist
udn die krankenkassen werden dich einfach mal freiwillig versichern wollen (zur Zeit Mode und besser für die Krankenkassen)
es ist also wichtig , dass du da aufpasst

udn die nachzuzahlkenden Beiträge müsste wegen des sozialrechtlichen Herstellungsnaspruches die Krankenkasse übrnehmen, sowei nicht das Jobcenter nachzahlt
aber schudl ist die kk, weil sie dir nicht bescheid gegeben hat
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