Harz4 und Anmeldung für Krankenkasse?

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem!



    Ich bekomme seit Ende März Harz 4 und vor ein paar Tagen wurde mir mitgeteilt das ich keine Krankenversicherung habe.


    Und zwar war ich bis August 2007 noch familienversichert, wusste aber eben nicht das diese eben beendet wurde weil ich über 23 Jahre bin.


    Ich dachte aber das ich noch versichert gewesen bin als ich den Harzantrag gestellt habe. Ich habe jetzt auch mal auf dem Harzbescheid nachgeguckt und tatsächlich steht da auch sowas wie: nicht versichert.



    Naja, das mus ich jetzt nachholen. Nach den Infos die ich bekommen habe, muss (ist wohl für die Krankenkasse kein Problem) ich mich nachträglich anmelden, dann einen vorläufigen Mitgliedschaftsbescheid anfordern, diesen dann dem Jobcenter vorlegen und das Jobcenter würde dann die Beiträge bezahlen.



    Nun meine Fragen: Als was muss ich mich anmelden? Ich schätze mal erstmal als freiwillig, was anderes ist eigentlich nicht möglich.


    Hier ist ein Link zu dieser Anmeldung: https://www.novitas-bkk.de/download/formulare/mitgliedsantrag_pflicht.pdf



    Nur, nicht das das Jobcenter dann sagt:"Sie haben sich doch als freiwillig angemeldet!" oder so.
    Habe ich ein Recht darauf das das Amt die Versicherung übernimmt oder ist das Ermessenssache?



    Wäre super wenn ihr mir da helfen könntet!



    1000 Dank

  • Hallo,


    seit April 2007 gibt es die Pflichtversicherung bei den Krankenkassen.
    D.h. - jeder, auch du, ist krankenversichert und hat das Recht - zumindest in wichtigen medizinischen Belangen, behandelt zu werden.


    Das Problem ist bei dir, dass keine Beiträge gezahlt worden sind. Weder von dir privat, noch der Arge oder einem Arbeitgeber..
    Zuständig ist in deinem Fall die Arge - zumindest ab März 2008, seitdem du im ALG II Bezug bist.
    Es ist verwunderlich, dass dich die Krankenkasse nicht über den auslaufenden Versicherungsschutz im Rahmen der Familienversicherung informiert hat. In der Regel erhält man dazu zumindest per Post ein Schreiben. Auch erhält man eigentlich Aufforderungen der Krankenkasse, den Versicherungsschutz zu klären bzw. Zahlungsaufforderungen der offenen Beiträge, da die Krankenkasse bei ausbleibender Rückmeldung des zu Versichernden, eine Pflichtanmeldung vornimmt. Die Beiträge werden in dem Fall dem Versicherten auferlegt..


    Wenn du dich jetzt bei deiner Krankenkasse anmeldest, meldest du dich als "Pflichtversicherte" an - nicht als "freiwillig Versicherte". Das Jobcenter wird dem nichts entgegen setzen.
    Fortan werden deine Beiträge nun im Rahmen deiner ALG II Leistungen von der Arge übernommen.


    Vermutlich wird es dazu kommen, dass dir die Krankenversicherung die Beiträge der offenen Monate seit Auslaufen deiner Familienversicherung in Rechnung stellt, da du - wie oben geschildert - die ganze Zeit über pflichtversichert gewesen bist. Hier wird zu klären sein, inwieweit das Jobcenter deine Beiträge rückwirkend ab März 2008 übernimmt.
    Dann bleibt jedoch noch immer eine Lücke zwischen August 2007 und März 2008. Da ich nicht weiß, was du in den Monaten gemacht hast, könnte es sein, dass die offenen Krankenversicherungsbeitrge für diese Zeit an dir hängen bleiben. Auch, wenn du zu der Zeit keinen Arzt aufgesucht hast.
    Warte am Besten mal ab, was von der Krankenversicherung kommt. Im Zweifelsfall kannst du dich dann ja beraten lassen.


    Alles Gute!

  • arimee hat da vollkmmen recht


    wichtig ist, dass du auf die Pflichtversicherung bestehst, es gibt eine 3 Monatsfrist
    udn die krankenkassen werden dich einfach mal freiwillig versichern wollen (zur Zeit Mode und besser für die Krankenkassen)
    es ist also wichtig , dass du da aufpasst


    udn die nachzuzahlkenden Beiträge müsste wegen des sozialrechtlichen Herstellungsnaspruches die Krankenkasse übrnehmen, sowei nicht das Jobcenter nachzahlt
    aber schudl ist die kk, weil sie dir nicht bescheid gegeben hat

  • Meine Schwester hat folgendes Problem:
    Sie ist 23 und bis April 2011 Schülerin gewesen (also gab es kostenlose Familienversicherung). Dann plötzlich Schule abgebrochen. Beim Jobcenter oder sonst wo wollte sie sich nicht melden, da sie überzeugt war, dass sie schnell etwas anderes findet. Das ist dann im September 2011 auch der Fall gewesen - sie arbeitet nun für ca. 450 Euro monatlich (irgend so eine Ausbildung mit Arbeit ist das) und der Arbeitgeber zahlt an AOK.
    Nun ist aber der AOK jetzt plötzlich aufgefallen, dass sie von April bis September 2011 nirgends versichert war (Familienversicherung gibt es ja nur wenn man Schüler ist wenn man zwischen 23 und 25 Jahre alt ist). Also will die AOK 145,64 € im Monat für den Zeitraum. Meine Schwester soll jetzt also fast 850 Euro innerhalb eines Monats an AOK überweisen (so steht es im Brief der AOK).
    Was gibt es hier nun für Möglichkeiten? Muss sie das echt jetzt zahlen? Den Jobcenter kann man auch nicht rückwirkend beauftragen an die AOK zu zahlen, oder?

  • Zitat

    ja, da muss sie zahlen.

    hier lässt die Krankenkasse aber sicher mit sich reden das dies auch in akzeptablen Raten möglich ist. Die AOK hat ja nun wirklich in fast jedem kleineren Städtchen eine Geschäftsstelle, es dürfte somit kein Problem sein das vor Ort zu klären wenn man dort mal vorspricht!

  • Alternativ könnte sie ja auch ein Darlehn vom JC erfragen und statt der 90 € dann vielleicht 30 oder 45 € mtl an das JC zurückzahlen - das wäre dann ja mal ne richtige Hilfe und nicht nur eine vorgegaukelte !!! - Ich höre sie alle schon wieder schreien, das der Regelsatz und die Leistungen zur Unterkunft ja auch ne richtige Hilfe sind! Was wäre denn die Alternative wenn dies den Menschen nicht Zuteil würde ? Vielleicht einfach mal etwas mehr die alten Dokumentationen aus der Weimarer Zeit schauen, dann weis jeder wie das zu verstehen ist !!!


    Zitat

    seit April 2007 gibt es die Pflichtversicherung bei den Krankenkassen.
    D.h. - jeder, auch du, ist krankenversichert und hat das Recht - zumindest in wichtigen medizinischen Belangen, behandelt zu werden.

    über 150.000 Deutsche haben noch immer keine KV !!! Da haben selbst 5 Jahre FDP Gesundheitsminister nichts dran geändert! :D
    Abgesehen davon, wieviele ausländische Mitbürger betreiben hier eine Selbstständigkeit und sind ebenfalls nicht Pflichtversichert geschweige denn Privatversichert !?
    Da wird uns doch vielmehr vorgegaukelt wie tatsächlich stimmt !

  • Es besteht keine Anspruchsgrundlage für ein Darlehen. Ein Darlehen gibt es nur bei unabweisbarem Bedarf. Der besteht hier aber nicht, denn es handelt sich um Schulden aus der Vergangenheit und die KV muss sie trotzdem aufnehmen. Für die Dauer eines ALG 2 Bezuges mit richtigem Leistungsanspruch, steht auch im von mir verlinkten Paragraf. Und ab Arbeit hat sie genug Geld, damit sie 90 Euro bezahlen kann.

  • Zitat

    Da haben selbst 5 Jahre FDP Gesundheitsminister nichts dran geändert!


    Gruni, sind doch erst drei Jahre, bis 2009 wars die Ulla Schmidt, eine größe katastrophe.


    Zitat

    sie weigert sich das zu bezahlen mit den Worten "das sehe ich gar nicht ein und ich habe damals nicht gearbeitet bla bla bla".


    tja, so tickt das prekariat. sollen doch bitteschön andere bezahlen. :(
    sie hat doch aber ihre miete oder die stromrechnung oder evt. die zigaretten in der zeit bezahlt?!

  • Zitat

    sie weigert sich das zu bezahlen mit den Worten "das sehe ich gar nicht ein und ich habe damals nicht gearbeitet bla bla bla".

    sie war aber Arbeitsfähig und hätte arbeiten können und somit besteht sicherlich ein berechtigter Anspruch - das Ihr dafür wohl möglich die Einsicht fehlt mag ja sein aber das geht anderen Menschen bisweilen auch so, z.B. im Strassenverkehr da gibts auch ne Knolle wenn man neben dem Zebrastreifen die Strasse überquert ist dem Vater meiner damaligen Freundin passiert, der kam aus der Sparkasse und ging 3 m links vom Zebrastreifen beginnen diagonal drüber und auf der anderen Seite stand der Hilfs-Sheriff und hat ihn um 10 DM erleichtert, hat er auch nicht eingesehen und das sogar in die Presse gebracht mit nachgestelltem Photo - war halt so, musste trotzdem zahlen! Das sieht der bis heute nicht ein !